Augsburger Allgemeine (Land Nord)
ZebrastreifenMaler droht ein Strafverfahren
In Haunstetten gab es plötzlich zwei Übergänge. Die Polizei hat eine Person als Urheber ermittelt, die wohl in guter Absicht gehandelt hatte. Trotzdem könnte es Ärger geben und die Markierungen sollen entfernt werden
Nachdem am Freitag in Haunstetten urplötzlich zwei täuschend echt aussehende Zebrastreifen auf der Galvanistraße bzw. dem Forsthausweg auftauchten, hat die Polizei nun eine Person als mutmaßlichen Urheber ermittelt. Die Stadt hatte die Zebrastreifen nicht aufgemalt.
Die betreffende Person müsse einer Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr entgegensehen, so die Polizei. Über das weitere Vorgehen wird dann die Staatsanwaltschaft entscheiden. An der Stelle, an der die Zebrastreifen angebracht sind, grenzen mehrere Kleingartengrundstücke und ein Firmenparkplatz an die Fahrbahn an. Auf dem privaten Parkplatz, der in die öffentliche Straße übergeht, gibt es offenbar bereits mehrere Zebrastreifen. Laut Stadt Augsburg befindet sich nur einer der jetzt aufgemalten Zebrastreifen auf einer öffentlichen Straße, der andere Streifen liegt auf Privatgrund.
Womöglich handelte es sich bei der ganzen Aktion, die überaus professionell ausgeführt wurde, eher um ein Versehen denn um eine Guerilla-Aktion zur Verkehrsberuhigung. Zu den Hintergründen und zum Motiv des Urhebers der jetzigen Malaktion äußert sich die Polizei nicht. Die Person habe aber wohl in guter Absicht gehandelt, heißt es seitens der Polizei.
Die Polizei war am Freitag auf den Vorgang aufmerksam geworden, nachdem eine Anwohnerin mehrere gefährliche Verkehrssituationen an dem inoffiziellen Fußgängerüberweg beobachtet hatte. Auch die zu einem Zebrastreifen zugehörigen Verkehrsschilder fehlten. Diese Zeichen machen Autofahrer und
Autofahrerinnen auf die Querungshilfen aufmerksam.
Wie die Polizei mitteilte, soll nun in Absprache mit der Stadt darüber beraten werden, wie die Markierung wieder entfernt wird. Das Baureferat erklärte, dass einer der Zebrastreifen die relativ strengen Anforderungen der Straßenverkehrsordnung (dazu zählen unter anderem
Sichtfeld, Beleuchtung und Breite) nicht erfülle Darum müsse er weg. „Es besteht sonst die Gefahr, dass eine Scheinsicherheit geschaffen wird, die zu einer höheren Gefährdung der Fußgänger führt“, so das Baureferat. Man prüfe aber alternative Möglichkeiten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Verkehrsschilder und Markierungen auf öffentlichen Straßen dürfen nur von der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde angebracht werden oder müssen, etwa bei Parkverboten im Fall von privaten Baustellen oder Umzügen, genehmigt werden. Auch das Aufstellen von Schildern, die einem echten Verkehrszeichen ähneln, ist problematisch. Keine Schwierigkeiten gibt es hingegen in der Regel mit selbst gemalten Schildern wie „Vorsicht Kinder! Bitte langsam“, die im eigenen Vorgarten aufgestellt werden.