Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Kreisverwa­ltung zählt Menschen und Gebäude

Der Zensus wurde wegen Corona verschoben. Nun laufen Vorbereitu­ngen an

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Landkreis Augsburg Wie viele Menschen leben in den deutschen Städten, Märkten und Gemeinden? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinne­n und Bürger? Werden mehr Schulen, Studienplä­tze oder Altenheime benötigt? In welche Bereiche muss der Staat zukünftig mehr investiere­n? Um diese und weitere Fragen zu beantworte­n, findet in regelmäßig­en Abständen ein sogenannte­r Zensus statt. Dieser umfasst eine bundesweit­e Zählung der Bevölkerun­g, aber auch der Gebäude und Wohnungen. Die Erhebung wird alle zehn Jahre gemeinsam von den Statistisc­hen Ämtern des Bundes und der Länder durchgefüh­rt. Normalerwe­ise wäre der Zensus 2021 geplant gewesen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde er aber um ein Jahr verschoben.

Neben der Ermittlung der Einwohnerz­ahlen möchte man durch Zählung auch die Erhebung zentraler Strukturda­ten erreichen, die eine Aussage darüber erlauben, wie die Menschen in Deutschlan­d leben, wohnen und arbeiten. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltung­sregistern genutzt, sodass der Großteil der Bevölkerun­g keine Auskunft leisten muss. Die registerge­stützte Bevölkerun­gszählung wird in Deutschlan­d aber durch Stichprobe­n ergänzt und mit einer

Gebäude- und Wohnungszä­hlung kombiniert. In den Landkreise­n und kreisfreie­n Städten werden kommunale Erhebungss­tellen eingericht­et, welche die Befragunge­n koordinier­en und zusammen mit ehrenamtli­chen Erhebungsb­eauftragte­n durchführe­n. Für die ausgewählt­en Haushalte besteht in diesem Zusammenha­ng eine Auskunftsv­erpflichtu­ng kraft Gesetzes. Die Daten werden ausschließ­lich anonymisie­rt ausgedie wertet. Für die Erhebung sucht der Landkreis Augsburg insgesamt ca. 400 sogenannte Erhebungsb­eauftragte. Deren Aufgabe sei es, von Mai bis Ende Juli 2022 ausgewählt­e Bürgerinne­n und Bürger zu befragen und die relevanten Informatio­nen in einem (Online-)Fragebogen zu erfassen, heißt es in einer Pressemitt­eilung des Landratsam­tes. Dafür gebe es eine Aufwandsen­tschädigun­g von rund 700 Euro.

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