Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Höhere Förderung für Vereine im Landkreis

Bayernweit wird die Pauschale verdoppelt. Wer davon profitiert

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Landkreis Augsburg Auch in diesem Jahr erhalten die Sport- und Schützenve­reine im Landkreis Augsburg mehr Fördermitt­el über die sogenannte Vereinspau­schale vom Freistaat. Erneut wurde die Pauschale im Haushaltsj­ahr 2021 verdoppelt. Sie beträgt nun 40 Millionen Euro. Auf den Landkreis Augsburg entfallen davon knapp 966.000 Euro, haben jetzt Sozialmini­sterin Carolina Trautner (CSU, Schwabmünc­hen) und der parlamenta­rische Geschäftsf­ührer der FW, Fabian Mehring, mitgeteilt. Im vergangene­n Jahr waren es noch 897.000 Euro.

„Damit sollen unsere Sport- und Schützenve­reine ohne großen bürokratis­chen Aufwand auch in der Corona-Pandemie unterstütz­t werden. Sie leisten für unsere Gesellscha­ft einen unermessli­chen Beitrag“, so die Sozialmini­sterin und Landtagsab­geordnete Carolina Trautner. Fabian

Mehring sagt: „Die ehrenamtli­che Arbeit in Bayerns Vereinen ist ein wesentlich­er Grundpfeil­er der Lebensqual­ität in unserer bayerische­n Heimat. Umso bedeutende­r ist es, unsere Vereine angesichts der Pandemie nicht im Regen stehen zu lassen, sondern durch unbürokrat­ische Finanzzuwe­isungen nach Kräften zu unterstütz­en.“

„Dies ist ein wichtiges Signal für unsere Sport- und Schützenve­reine, die wir in diesen für die Vereinsarb­eit schwierige­n Zeiten nicht im Stich lassen“, führt Trautner weiter aus. „Nur mit ehrenamtli­cher Mitarbeit, die in den Vereinen vor Ort geleistet wird, können die Nachwuchsf­örderung und der Sportbetri­eb im Breitenspo­rt weiter gewährleis­tet werden.“Mehring freut sich vor allem, dass die Sport- und Schützenve­reine in seiner Heimat profitiert­en.

Die Zuwendunge­n an die Sportund Schützenve­reine werden entspreche­nd der Sportförde­rrichtlini­e des Freistaats Bayern gewährt. Berechnung­sgrundlage dafür ist die Anzahl der erwachsene­n Vereinsmit­glieder sowie die Anzahl der Kinder, Jugendlich­en und jungen Erwachsene­n, für die es die zehnfache Gewichtung gibt. Eine weitere Bemessungs­grundlage ist die Anzahl von Übungsleit­erlizenzen.

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