Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Sparen für das Eigenheim
Lohnt sich für viele. Jetzt sind die Grenzen höher
Die staatliche Wohnungsbauprämie gibt es bereits seit dem Jahr 1952. Sie soll Bürgern zu mehr Wohneigentum verhelfen. In der Vergangenheit fielen jedoch immer mehr Menschen aus der Förderung heraus, weil ihr Einkommen zu hoch war. Die Grenzen wurden nun in diesem Jahr nach oben gesetzt, zum ersten Mal seit 1996. Zugleich steigt der Förderbetrag. Da stellt sich die Frage: Für wen lohnt sich die Prämie?
Die Wohnungsbauprämie ist ein jährlicher Zuschuss. Den bekommen sowohl Ledige (Mindestalter 16 Jahre) als auch Verheiratete – und zwar dann, wenn sie sich entweder in Bau- und Wohnungsgenossenschaften einkaufen oder einen Bausparvertrag haben und eben die festgelegten Einkommensgrenzen einhalten.
Diese lagen bisher bei 25600 Euro für Singles und 51200 Euro für Paare. Seit diesem Jahr sind die Beträge höher. „Sie betragen 35000 Euro beziehungsweise 70000 Euro“, erläutert der Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL), Erich Nöll.
Es zählt das zu versteuernde Einkommen. Deshalb könnten nun sogar Arbeitnehmer-Familien mit einem Bruttolohn von rund 100000 Euro Förderung erhalten, wenn ihr Einkommen mithilfe steuerlicher Abzüge wie Werbungskosten oder auf den Grenzwert sinkt.
Derzeit erhalten etwa vier Millionen Menschen Wohnungsbauprämie. Die meisten über einen Bausparvertrag. Künftig sollen es wegen der gestiegenen Sätze deutlich mehr Berechtigte werden. „Wir rechnen damit, dass ein- bis eineinhalb Millionen neu anfangen, gefördert zu sparen“, sagt Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbands der privaten Bausparkassen.
Ihnen und den anderen gibt der Staat dann zehn Prozent (statt bisher 8,8 Prozent) auf ihre eigene Sparleistung dazu: Singles können bei maximal 700 Euro mit 70 Euro pro Kalenderjahr rechnen, für Ehepaare gilt jeweils die doppelte Summe. Höhere Einzahlungen fallen nicht unter die Förderung.
Guthaben muss zweckgebunden eingesetzt werden
Geld vom Staat mitzunehmen, kann für Sparer lohnen, die Immobilienpläne hegen. Denn das Guthaben muss nachweislich zweckgebunden eingesetzt werden. Das bedeutet nicht unbedingt kaufen oder bauen. Der sogenannte wohnwirtschaftliche Verwendungszweck wird in der Praxis weit ausgelegt. Er umfasst fast alles von A wie Abbrucharbeiten oder Ablösen von Immobilienkrediten über B wie Badsanierung bis hin zu Z wie
Zweitgarage. Erst dann wird der angesammelte Zuschuss zugewiesen.
Für junge Leute eine gute Starthilfe
„Die Wohnungsbauprämie ist für junge Menschen, die gerade in den Beruf eingestiegen sind, eine ideale Starthilfe für den Vermögensaufbau“, ist Monika Grave von der LBS überzeugt. „Ob sie das Guthaben später für die erste eigene Immobilie oder einen anderen Wunsch nutzen, können junge Bausparerinnen und Bausparer entscheiden, wenn es so weit ist. Sie müssen sich bei Abschluss also nicht auf eine wohnwirtschaftliche Verwendung festlegen.“
Um die Prämie mitzunehmen, genügt nach Meinung von Sahr beSonderausgaben reits ein kleiner Bausparvertrag, auf den der geförderte Höchstsatz eingezahlt wird. „Je nach Bauspartarif reicht meist eine Bausparsumme von 10000 bis 15000 Euro für Alleinstehende und 20000 bis 30000 Euro für Paare zur Ausschöpfung der Prämie aus“, meint der Redakteur der Zeitschrift „Finanztest“.
Er schaut jedoch nicht nur auf die Prämie und die nicht unbedingt üppige Rendite eines Bausparvertrags. Vielmehr hat er ein Gesamtpaket im Blick. Dazu gehört für Immobilienbesitzer, dass ihnen nach der Zuteilung des Vertrags neben dem Guthaben auch ein interessantes Bauspardarlehen zur Verfügung steht. Das kann zum Beispiel für Modernisierungen eingesetzt werden. tmn/bif