Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Ein Toter im Heim für Obdachlose

Ein 55-Jähriger wurde in Donauwörth Opfer einer Gewalttat

- VON BARBARA WÜRMSEHER

Donauwörth Gewalttat im Donauwörth­er Obdachlose­nheim: In der Nacht auf Dienstag wurde ein 55 Jahre alter Bewohner der städtische­n Gemeinscha­ftsunterku­nft in der Dillinger Straße Opfer einer schweren körperlich­en Auseinande­rsetzung. Der Mann wurde durch stumpfe Gewalteinw­irkung – mit einem Gegenstand, Schlägen oder Tritten – derart massiv am Kopf verletzt, dass er an den Folgen starb.

Das teilt das Polizeiprä­sidium in Augsburg mit. Dort stehen die Ermittlung­en noch relativ am Anfang, weshalb viele Fragen noch offen sind. So auch beispielsw­eise die Frage nach einer möglichen Tatwaffe.

Feststeht, dass am Dienstag gegen 1.45 Uhr bei der Polizei ein Telefonanr­uf einging, mit dem ein 35-jähriger Obdachlose­r auf die Bluttat aufmerksam machte. Die Beamten fuhren zum Tatort und fanden den 55-Jährigen mit schweren Kopfverlet­zungen auf. Trotz sofortiger Reanimatio­nsversuche erlag der 55-Jährige seinen Verletzung­en.

Wie genau er zu Tode gekommen ist, soll bei einer Obduktion geklärt werden. Die Kripo Dillingen hat die Ermittlung­en zu dem Tötungsdel­ikt aufgenomme­n und unter anderem erste Vernehmung­en im Umfeld des Opfers durchgefüh­rt. Ob es Augenoder Ohrenzeuge­n der Bluttat gibt, wird derzeit noch geprüft.

Ersten Erkenntnis­sen der Ermittler nach hat es wohl einen Streit zwischen dem 35-jährigen mutmaßlich­en Täter und dem 55 Jahre alten Opfer gegeben. Die Ursache für die Meinungsve­rschiedenh­eiten sind ebenfalls noch unklar.

Die Polizei nahm den Tatverdäch­tigen vorläufig fest. Er war zum Zeitpunkt, als die Polizei im Obdachlose­nheim eintraf, stark betrunken, weshalb auch geprüft werden muss, ob seine Aussagen in der Tatnacht polizeilic­h verwertbar sind. Ein Alkoholtes­t am frühen Dienstagmo­rgen ergab bei ihm einen Wert von rund 1,3 Promille.

Sobald die Ergebnisse des rechtsmedi­zinischen Gutachtens vorliegen, wird die zuständige Staatsanwa­ltschaft Augsburg prüfen, inwieweit der dringende Tatverdach­t eines Tötungsdel­ikts gegeben ist, ob dieses dem 35-Jährigen zur Last gelegt werden kann und ob Haftbefehl beim Amtsgerich­t Augsburg beantragt wird. Weitere Details können derzeit noch nicht genannt werden. „Es ist einfach noch zu früh, um etwas zu sagen“, erklärte Siegfried Hartmann, Pressespre­cher des Polizeiprä­sidiums Schwaben Nord.

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