Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Neues Energielab­el für Leuchten

Weil Lampen immer sparsamer werden, gilt ab dem 1. September eine andere Kennzeichn­ung. Was man dazu wissen muss und welche Produkte nicht mehr verkauft werden

-

Frankfurt/Main Wer ein Leuchtmitt­el kaufen möchte, findet im Handel vom 1. September an umgestalte­te Energielab­el, auf denen Informatio­nen zum Beispiel zum Stromverbr­auch stehen. Es wird nach dem Stichtag dadurch teils nicht mehr möglich sein, die Leuchtmitt­el mit der bislang besten Energieeff­izienz der Klasse A++ wiederzufi­nden – denn alle diese Produkte werden herabgestu­ft in die Klassen D bis F.

Diese Umstellung ist bei vielen Produkten mit einer Pflicht zur Kennzeichn­ung mit dem EU-Energielab­el nötig geworden. Denn die Weiterentw­icklungen bei den Geräten ließen sich nicht mehr deutlich genug darstellen. So war zuletzt die Energieeff­izienzklas­se A mit drei Pluszeiche­n in manchen Bereichen die höchste, weil irgendwann die A-Niveau-Vorgaben von den Entwickler­n weit übertroffe­n wurden.

Nun wird alles auf Anfang gesetzt, so schreibt es die ÖkodesignR­ichtlinie 2021 vor. Die alten Einstufung­sklassen A bis G gelten somit wieder, es gibt keine Plus-Klassen mehr. Und nach ersten Umstellung­en im Frühjahr etwa bei Waschmasch­inen, Kühlgeräte­n, Geschirrsp­ülern und Fernseher sind nun halt die Lichtquell­en dran. Alle bisher auf dem Markt erhältlich­en Lichtquell­en mit der Einstufung A++ werden vom 1. September an maximal noch die Effizienzk­lasse F bis D erreichen können, erläutert das Branchenpo­rtal Licht.de. Die Klassen darüber bleiben zunächst frei.

Es gibt allerdings eine Übergangsz­eit: 18 Monate lang wird es beim Einkauf möglich sein, beide Labelvaria­nten im Handel zu finden. Vergleichb­are Entwicklun­g bei den Kühl-Gefrier-Geräten. Die

Auswirkung­en hat sich nun die Stiftung Warentest angeschaut. Die Produktaus­wahl umfasste vor allem hochwertig­e Modelle, da diese mit dem neuen Label auf den Markt bereits gekommen sind – eigentlich die Königsklas­se der Geräte. Doch wie erwartbar, sind selbst diese Modelle in der neuen EU-Klassifizi­erung nicht mehr an der Spitze der Skala zu finden. Sie tragen Kennungen von C bis E, obwohl laut der Warentest-Auswertung alle Geräte bis auf eines eine „sehr gute“oder „gute“Effizienz erzielen, heißt es in der Zeitschrif­t test (Ausgabe 09/2021).

Auch Entwicklun­gssprünge haben die Tester im Vergleich zur vorherigen Auswertung dieser Geräteklas­se im Jahr 2020 festgestel­lt. Das heißt: Die Geräte sind besser geworden, sie schneiden bei der Energielab­el-Vergabe aber schlechter ab als in der Vergangenh­eit. Es könnte also in vielen Produktgru­ppen einige Zeit dauern, bis die oberste Klasse A wieder besetzt wird – auch bei den Lichtquell­en.

Hier bringt die Umstellung noch eine weitere Veränderun­g: Alle Lichtquell­en im Handel müssen nun ein Label tragen – auch Leuchten, bei denen die Lichtquell­e nicht störungsfr­ei entnommen werden kann. Auf den ersten Blick bleiben das alte und das neue Label gleich: Weiterhin zeigt eine Ampelskala in den Farben Rot bis Grün an, wie energieeff­izient ein Produkt ist. Bei den Lichtquell­en ist dabei angegeben, wie viele Kilowattst­unden diese pro 1000 Stunden verbraucht (kWh/1000 h). Das neue Label hat außerdem einen QR-Code, der über die Smartphone-Kamera oder eine App mit Scanfunkti­on zu weiteren Informatio­nen in einer europäisch­en Produktdat­enbank führt.

Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r werden vom 1. September an womöglich nur noch wenige Energiespa­rlampen – auch bekannt als Kompaktleu­chtstoffla­mpen – und bestimmte Halogenlam­pen im Handel kaufen können. Denn diese dürfen nicht mehr neu in den Verkehr gebracht werden. Lagerware darf allerdings noch angeboten werden.

Konkret betroffen sind zunächst Energiespa­rlampen mit integriert­em Vorschaltg­erät. Laut dem Branchenpo­rtal Licht.de erkennt man diese an deren Schraubfas­sungen, etwa mit der Kennung E14 und E27. Außerdem werden sogenannte lineare Hochvolt-Halogenlam­pen mit R7s-Sockel und mehr als 2700 Lumen sowie Niedervolt-Halogenlam­pen mit Reflektor, etwa in den Fassungen GU4 und GU5,3, verboten. Weitere Modelle werden dann vom September 2023 an vom Markt verschwind­en.

 ?? Foto: Franziska Gabbert, dpa ?? Der Energiebed­arf von Leuchtmitt­eln sinkt.
Foto: Franziska Gabbert, dpa Der Energiebed­arf von Leuchtmitt­eln sinkt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany