Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Ratsbegehren fürs Bauen am Fuß der Burg
Freier Burgblick oder geregelte Bebauung? Darüber wird in Biberbach derzeit diskutiert. Ein Bürgerentscheid findet statt. Aber dabei soll es nicht bleiben, entscheidet Biberbachs Gemeinderat
Biberbach Nicht nur um den Bundestag und die nächste Kanzlerschaft geht es am Sonntag, 26. September, in Biberbach. Dort sind die Wähler aufgerufen, noch ein extra Kreuzchen zu machen, um über eine schöne Aussicht zu entscheiden. Freier Burgblick oder geregelte Bebauung durch eine Einbeziehungssatzung ist die Frage, an der sich seit geraumer Zeit die Gemüter erhitzen. Dass es einen Bürgerentscheid zum Thema geben wird, beschloss der Gemeinderat schon vor der Sommerpause. Nun legt das Gremium noch einen drauf.
Denn im Zuge eines Bürgerentscheids kann ein Gemeinderat mit einem Ratsbegehren einen Alternativvorschlag zu der von den Bürgern formulierten Fragestellung zur Entscheidung vorlegen. Das wird in Biberbach der Fall sein, beschloss der Gemeinderat mit einer 9:7-Mehrheit in jüngster Sitzung nach engagierter Diskussion. Von „völlig überflüssig“und den Bürger verwirrend (Fritz Wiblishauser, BTL) bis zu „Fairness wahrend“(Thomas Fischer, FW) reichten die Beiträge. Am Ende blieben die Positionen starr. Die Gemeinderäte, die bisher schon das Anliegen der Bebauungsgegner unterstützt hatten, lehnten ein parallel zum Bürgerentscheid laufendes Ratsbegehren ab; die Vertreter der Freien Wähler und der CSU votierten dafür.
Unter dem Kennwort „Freier Burgblick“wird die Frage gestellt werden: „Sind Sie dafür, dass das Grundstück Flur-Nr. 8/18 (TF) am Fuß der Markter Burganlage wie bisher unbebaut bleiben soll und die Gemeinde die Planungen zur Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet und zur Erstellung einer Einbeziehungssatzung stoppen soll?“. Gleich daneben auf demselben Stimmzettel wird unter dem Kennwort „Bauleitplanung statt Privilegierung“folgender Text des Ratsbegehrens stehen: „Die Flurnummer 8/18 (Teilfläche) in der Gemarkung Markt liegt an der Schloßstraße und ist für Landwirte im Rahmen der landwirtschaftlichen Privilegierung bebaubar. Sind Sie dafür, dass der Markt Biberbach den Standort und das Maß der Bebauung mit einer Einbeziehungssatzung regelt?“.
Für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass beide Fragen mehrheitlich mit Ja beantwortet werden, wird als Stichfrage die Entscheidung pro Bürgerbegehren oder Ratsbegehren erneut gestellt. Die Formulierung und Gestaltung des
Wahlzettels habe man mit der zuständigen Rechtsaufsicht des Landratsamtes abgestimmt, so Bürgermeister Wolfgang Jarasch. Keine Verwirrung, sondern Klarstellung wolle man mit dem Ratsbegehren erreichten. Die Unterstützer des Bürgerbegehrens seien der Meinung, es bestehe kein Baurecht, daher sei auch nichts zu regeln, die Unterstützer des Ratsbegehrens seien der Meinung, es bestünde Baurecht, „und das wollen wir regeln“, so Jarasch.
Als „rechtlich höchst bedenklich“stufte Johanna Quis (UFB) die
Formulierung des Ratsbegehrens ein. Die Veränderung eines Landschaftsschutzgebietes und im vorliegenden Fall damit auch die Bebauung unter landwirtschaftlicher Privilegierung wäre nur dann möglich, wenn ein öffentliches Interesse daran bestünde. Dieses sei nie zur Diskussion gestellt worden. Die Möglichkeit der Bebauung als Fakt darzustellen sei somit falsch. Grundsätzliches sei im Vorfeld trotz mehrfacher Nachfragen nicht geklärt worden, so Jürgen Scharrer (Grüne). „Ist privates Bauen im Landschaftsschutzgebiet möglich, und wie dürfte eine solche Bebauung aussehen“; diese Frage sei im Gremium mehrfach gestellt worden, doch hätten Bürgermeister und Verwaltung diese nie beantwortet.
Mit der Einbeziehungssatzung werde ein „überzogenes Maß“von Bebauung möglich gemacht, so Reinhard Stuhler (Grüne). Eine landwirtschaftliche Halle wäre vielleicht auch im Landschaftsschutzgebiet möglich, „aber kein Wohnhaus“und schon gar nicht in dieser Größe, so Stuhler. Ist das Ratsbegehren nun Verwirrungstaktik oder faire Information? Darüber konnten sich die Parteien in der Diskussion nicht nähern. Die Gegner des Ratsbegehrens kündigten an, die Rechtmäßigkeit der Formulierung prüfen zu lassen.
Alle Bürger bekämen zeitnah eine Einladungskarte zum Bürgerbegehren und könnten damit auch Briefwahlunterlagen anfordern, so Bürgermeister Wolfgang Jarasch.
Veränderungen im Landschaftsschutzgebiet