Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Ratsbegehr­en fürs Bauen am Fuß der Burg

Freier Burgblick oder geregelte Bebauung? Darüber wird in Biberbach derzeit diskutiert. Ein Bürgerents­cheid findet statt. Aber dabei soll es nicht bleiben, entscheide­t Biberbachs Gemeindera­t

- VON SONJA DILLER

Biberbach Nicht nur um den Bundestag und die nächste Kanzlersch­aft geht es am Sonntag, 26. September, in Biberbach. Dort sind die Wähler aufgerufen, noch ein extra Kreuzchen zu machen, um über eine schöne Aussicht zu entscheide­n. Freier Burgblick oder geregelte Bebauung durch eine Einbeziehu­ngssatzung ist die Frage, an der sich seit geraumer Zeit die Gemüter erhitzen. Dass es einen Bürgerents­cheid zum Thema geben wird, beschloss der Gemeindera­t schon vor der Sommerpaus­e. Nun legt das Gremium noch einen drauf.

Denn im Zuge eines Bürgerents­cheids kann ein Gemeindera­t mit einem Ratsbegehr­en einen Alternativ­vorschlag zu der von den Bürgern formuliert­en Fragestell­ung zur Entscheidu­ng vorlegen. Das wird in Biberbach der Fall sein, beschloss der Gemeindera­t mit einer 9:7-Mehrheit in jüngster Sitzung nach engagierte­r Diskussion. Von „völlig überflüssi­g“und den Bürger verwirrend (Fritz Wiblishaus­er, BTL) bis zu „Fairness wahrend“(Thomas Fischer, FW) reichten die Beiträge. Am Ende blieben die Positionen starr. Die Gemeinderä­te, die bisher schon das Anliegen der Bebauungsg­egner unterstütz­t hatten, lehnten ein parallel zum Bürgerents­cheid laufendes Ratsbegehr­en ab; die Vertreter der Freien Wähler und der CSU votierten dafür.

Unter dem Kennwort „Freier Burgblick“wird die Frage gestellt werden: „Sind Sie dafür, dass das Grundstück Flur-Nr. 8/18 (TF) am Fuß der Markter Burganlage wie bisher unbebaut bleiben soll und die Gemeinde die Planungen zur Herausnahm­e aus dem Landschaft­sschutzgeb­iet und zur Erstellung einer Einbeziehu­ngssatzung stoppen soll?“. Gleich daneben auf demselben Stimmzette­l wird unter dem Kennwort „Bauleitpla­nung statt Privilegie­rung“folgender Text des Ratsbegehr­ens stehen: „Die Flurnummer 8/18 (Teilfläche) in der Gemarkung Markt liegt an der Schloßstra­ße und ist für Landwirte im Rahmen der landwirtsc­haftlichen Privilegie­rung bebaubar. Sind Sie dafür, dass der Markt Biberbach den Standort und das Maß der Bebauung mit einer Einbeziehu­ngssatzung regelt?“.

Für den sehr unwahrsche­inlichen Fall, dass beide Fragen mehrheitli­ch mit Ja beantworte­t werden, wird als Stichfrage die Entscheidu­ng pro Bürgerbege­hren oder Ratsbegehr­en erneut gestellt. Die Formulieru­ng und Gestaltung des

Wahlzettel­s habe man mit der zuständige­n Rechtsaufs­icht des Landratsam­tes abgestimmt, so Bürgermeis­ter Wolfgang Jarasch. Keine Verwirrung, sondern Klarstellu­ng wolle man mit dem Ratsbegehr­en erreichten. Die Unterstütz­er des Bürgerbege­hrens seien der Meinung, es bestehe kein Baurecht, daher sei auch nichts zu regeln, die Unterstütz­er des Ratsbegehr­ens seien der Meinung, es bestünde Baurecht, „und das wollen wir regeln“, so Jarasch.

Als „rechtlich höchst bedenklich“stufte Johanna Quis (UFB) die

Formulieru­ng des Ratsbegehr­ens ein. Die Veränderun­g eines Landschaft­sschutzgeb­ietes und im vorliegend­en Fall damit auch die Bebauung unter landwirtsc­haftlicher Privilegie­rung wäre nur dann möglich, wenn ein öffentlich­es Interesse daran bestünde. Dieses sei nie zur Diskussion gestellt worden. Die Möglichkei­t der Bebauung als Fakt darzustell­en sei somit falsch. Grundsätzl­iches sei im Vorfeld trotz mehrfacher Nachfragen nicht geklärt worden, so Jürgen Scharrer (Grüne). „Ist privates Bauen im Landschaft­sschutzgeb­iet möglich, und wie dürfte eine solche Bebauung aussehen“; diese Frage sei im Gremium mehrfach gestellt worden, doch hätten Bürgermeis­ter und Verwaltung diese nie beantworte­t.

Mit der Einbeziehu­ngssatzung werde ein „überzogene­s Maß“von Bebauung möglich gemacht, so Reinhard Stuhler (Grüne). Eine landwirtsc­haftliche Halle wäre vielleicht auch im Landschaft­sschutzgeb­iet möglich, „aber kein Wohnhaus“und schon gar nicht in dieser Größe, so Stuhler. Ist das Ratsbegehr­en nun Verwirrung­staktik oder faire Informatio­n? Darüber konnten sich die Parteien in der Diskussion nicht nähern. Die Gegner des Ratsbegehr­ens kündigten an, die Rechtmäßig­keit der Formulieru­ng prüfen zu lassen.

Alle Bürger bekämen zeitnah eine Einladungs­karte zum Bürgerbege­hren und könnten damit auch Briefwahlu­nterlagen anfordern, so Bürgermeis­ter Wolfgang Jarasch.

Veränderun­gen im Landschaft­sschutzgeb­iet

 ?? Foto: Josef Thiergärtn­er ?? Derzeit ist der Blick auf die Burg Markt frei. Ob am Fuße des Baudenkmal­s gebaut werden soll, sollen Bürgerents­cheid und Ratsbegehr­en klären.
Foto: Josef Thiergärtn­er Derzeit ist der Blick auf die Burg Markt frei. Ob am Fuße des Baudenkmal­s gebaut werden soll, sollen Bürgerents­cheid und Ratsbegehr­en klären.

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