Augsburger Allgemeine (Land Nord)
3G gilt in Innenräumen
Das sind die neuen geltenden Regelungen im Landkreis
Landkreis Augsburg Wie von der Bayerischen Staatsregierung beschlossen, ist eine neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Bereits jetzt sind einige Regelungen bekannt, die seit dem 2. September gelten.
● KrankenhausAmpel Die SiebenTage-Inzidenz als Indikator für mögliche Verschärfungen der geltenden Corona-Regelungen wird durch eine bayernweite Krankenhausampel ersetzt. Diese Ampel verzeichnet zwei aufeinander aufbauende Stufen: Gelb und Rot. Die gelbe Stufe ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten sieben Tage mehr als 1200 Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen wurden.
Dies entspricht einer bayernweiten Hospitalisierungs-Inzidenz von 9,13 je 100.000 Einwohner. Ist diese Stufe erreicht, wird der Maskenstandard erneut auf FFP2-Masken angehoben, als Testnachweis werden PCR-Tests notwendig sein und es wird Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich sowie in Form von Personenobergrenzen für öffentliche und private Veranstaltungen geben. Die rote Stufe ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung auf bayerischen Intensivstationen behandelt werden müssen. Dann werden zusätzlich zu den Regelungen der gelben Stufe weitere Maßnahmen erhoben.
● 3GRegel Lediglich für die Anwendung der bekannten 3G-Regeln, gemäß der nur Geimpften, Getesteten oder Genesenen Zutritte und Teilnahmen gewährt wird, ist weiterhin der Inzidenzwert ab 35 entscheidend. Dies gilt bereits seit
27. August im Landkreis Augsburg und hat mit einer aktuellen SiebenTage-Inzidenz von 71,1 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner weiterhin Bestand. Die 3G-Regel wird künftig im gesamten Innenbereich gelten.
Bei Alten- und Pflegeheimen, Messen und großen Veranstaltungen
über 1000 Personen gilt die 3G-Regel zusätzlich im Außenbereich. Weitere Ausnahmen sind wie bisher Privaträume, Bereiche des Handels und des ÖPNVs sowie Gottesdienste. In Schulen und Kitas gelten die bisher bekannten Regelungen weiter.
● Masken Sofern keine gelbe oder rote Stufe der Krankenhausampel erreicht wird, fällt die allgemeine Kontaktbeschränkung für den gesamten Freistaat. Ebenfalls wird die FFP2-Maskenpflicht durch medizinische Masken als neuer Maskenstandard ersetzt. In Außenbereichen entfällt generell die Pflicht zum Tragen einer Maske, wohingegen in geschlossenen Räumen sowie im ÖPNV stets eine Maskenpflicht (mit OP-Masken) herrschen wird.
● Schulen In Schulen soll der Präsenzunterricht stets abgehalten werden können. Dafür gilt eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht am Platz, wohingegen in der Grundschulstufe das Tragen von Stoffmasken zulässig ist.