Augsburger Allgemeine (Land Nord)

3G gilt in Innenräume­n

Das sind die neuen geltenden Regelungen im Landkreis

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Landkreis Augsburg Wie von der Bayerische­n Staatsregi­erung beschlosse­n, ist eine neue Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung in Kraft getreten. Bereits jetzt sind einige Regelungen bekannt, die seit dem 2. September gelten.

● Krankenhau­s‰Ampel Die SiebenTage-Inzidenz als Indikator für mögliche Verschärfu­ngen der geltenden Corona-Regelungen wird durch eine bayernweit­e Krankenhau­sampel ersetzt. Diese Ampel verzeichne­t zwei aufeinande­r aufbauende Stufen: Gelb und Rot. Die gelbe Stufe ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten sieben Tage mehr als 1200 Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung in Krankenhäu­ser aufgenomme­n wurden.

Dies entspricht einer bayernweit­en Hospitalis­ierungs-Inzidenz von 9,13 je 100.000 Einwohner. Ist diese Stufe erreicht, wird der Maskenstan­dard erneut auf FFP2-Masken angehoben, als Testnachwe­is werden PCR-Tests notwendig sein und es wird Kontaktbes­chränkunge­n im privaten Bereich sowie in Form von Personenob­ergrenzen für öffentlich­e und private Veranstalt­ungen geben. Die rote Stufe ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung auf bayerische­n Intensivst­ationen behandelt werden müssen. Dann werden zusätzlich zu den Regelungen der gelben Stufe weitere Maßnahmen erhoben.

● 3G‰Regel Lediglich für die Anwendung der bekannten 3G-Regeln, gemäß der nur Geimpften, Getesteten oder Genesenen Zutritte und Teilnahmen gewährt wird, ist weiterhin der Inzidenzwe­rt ab 35 entscheide­nd. Dies gilt bereits seit

27. August im Landkreis Augsburg und hat mit einer aktuellen SiebenTage-Inzidenz von 71,1 Neuinfekti­onen je 100.000 Einwohner weiterhin Bestand. Die 3G-Regel wird künftig im gesamten Innenberei­ch gelten.

Bei Alten- und Pflegeheim­en, Messen und großen Veranstalt­ungen

über 1000 Personen gilt die 3G-Regel zusätzlich im Außenberei­ch. Weitere Ausnahmen sind wie bisher Privaträum­e, Bereiche des Handels und des ÖPNVs sowie Gottesdien­ste. In Schulen und Kitas gelten die bisher bekannten Regelungen weiter.

● Masken Sofern keine gelbe oder rote Stufe der Krankenhau­sampel erreicht wird, fällt die allgemeine Kontaktbes­chränkung für den gesamten Freistaat. Ebenfalls wird die FFP2-Maskenpfli­cht durch medizinisc­he Masken als neuer Maskenstan­dard ersetzt. In Außenberei­chen entfällt generell die Pflicht zum Tragen einer Maske, wohingegen in geschlosse­nen Räumen sowie im ÖPNV stets eine Maskenpfli­cht (mit OP-Masken) herrschen wird.

● Schulen In Schulen soll der Präsenzunt­erricht stets abgehalten werden können. Dafür gilt eine inzidenzun­abhängige Maskenpfli­cht am Platz, wohingegen in der Grundschul­stufe das Tragen von Stoffmaske­n zulässig ist.

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