Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Die ersten Tage sind geschafft
Worauf es beim Start in die Ausbildung jetzt noch ankommt
Der 1. September liegt nun schon wieder einige Tage zurück – und damit auch der Tag, an dem wieder Tausende Jugendliche, junge Erwachsene und manchmal auch noch ältere Späteinsteiger ihre Berufsausbildung begonnen haben. Zahlreiche Betriebe in unserer Region haben die große Verantwortung auf sich genommen und begleiten Nachwuchstalente auf dem Weg ins Berufsleben. Sie geben ihnen das wichtigste Werkzeug zur Hand, lassen ihre Auszubildenden
erste praktische Erfahrungen sammeln und unterstützen sie über zwei, drei Jahre hinweg bei ihrem Start ins Berufsleben.
In dieser Zeit hat man als Azubi sowohl Rechte als auch Pflichten, denen man mit der Unterschrift auf dem Ausbildungsvertrag zugestimmt hat. Der Betrieb muss zum Beispiel die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Das Recht des Azubis ist es, diese Leistung einzufordern. Im Gegenzug unterliegt er jedoch der Lernpflicht und muss sich die ihm übermittelten Fähigkeiten
aneignen. Das gilt übrigens bei dualen Ausbildungen auch in der Berufsschule, die zu besuchen ist. Hierfür muss der Betrieb Auszubildende frei stellen. Es gibt aber auch weitere Regeln und Gesetze, die greifen – so beispielsweise das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz und die Unfallschutzbestimmungen.
Ein Ausbilder darf seinen Azubis übrigens nur Arbeiten anordnen, die zu der jeweiligen Ausbildung gehören und den körperlichen Kräften angemessen sind. Kaffeeholen fällt im Normalfall ebenso wie das dauerhafte Schleppen schwerer Kartons nicht darunter.
OFür alle, die noch auf der Su che nach einem passenden Aus bildungsplatz sind ...
... liegt am Freitag, 24. September, wieder unsere Verlagsbeilage „Start in den Job“der Augsburger Allgemeinen bei.
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