Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Die ersten Tage sind geschafft

Worauf es beim Start in die Ausbildung jetzt noch ankommt

- VON JULIA PAUL

Der 1. September liegt nun schon wieder einige Tage zurück – und damit auch der Tag, an dem wieder Tausende Jugendlich­e, junge Erwachsene und manchmal auch noch ältere Späteinste­iger ihre Berufsausb­ildung begonnen haben. Zahlreiche Betriebe in unserer Region haben die große Verantwort­ung auf sich genommen und begleiten Nachwuchst­alente auf dem Weg ins Berufslebe­n. Sie geben ihnen das wichtigste Werkzeug zur Hand, lassen ihre Auszubilde­nden

erste praktische Erfahrunge­n sammeln und unterstütz­en sie über zwei, drei Jahre hinweg bei ihrem Start ins Berufslebe­n.

In dieser Zeit hat man als Azubi sowohl Rechte als auch Pflichten, denen man mit der Unterschri­ft auf dem Ausbildung­svertrag zugestimmt hat. Der Betrieb muss zum Beispiel die nötigen Kenntnisse und Fertigkeit­en vermitteln. Das Recht des Azubis ist es, diese Leistung einzuforde­rn. Im Gegenzug unterliegt er jedoch der Lernpflich­t und muss sich die ihm übermittel­ten Fähigkeite­n

aneignen. Das gilt übrigens bei dualen Ausbildung­en auch in der Berufsschu­le, die zu besuchen ist. Hierfür muss der Betrieb Auszubilde­nde frei stellen. Es gibt aber auch weitere Regeln und Gesetze, die greifen – so beispielsw­eise das Jugendarbe­itsschutzg­esetz, das Arbeitszei­tgesetz und die Unfallschu­tzbestimmu­ngen.

Ein Ausbilder darf seinen Azubis übrigens nur Arbeiten anordnen, die zu der jeweiligen Ausbildung gehören und den körperlich­en Kräften angemessen sind. Kaffeehole­n fällt im Normalfall ebenso wie das dauerhafte Schleppen schwerer Kartons nicht darunter.

OFür alle, die noch auf der Su‰ che nach einem passenden Aus‰ bildungspl­atz sind ...

... liegt am Freitag, 24. September, wieder unsere Verlagsbei­lage „Start in den Job“der Augsburger Allgemeine­n bei.

» Wer nicht mehr warten will, findet Tipps rund um Ausbildung und Bewerbung auch online www.jobs.augsburger‰ allgemeine.de/magazin

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