Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Die 3G-Regel für den Plärrer ist überzogen
Der Augsburger Plärrer darf wegen der Corona-Pandemie kein Volksfest sein, er ist daher auch in diesem Jahr ein Vergnügungspark. Sieben verlängerte Wochenenden hat er bereits gedauert, ein Wochenende steht noch an. Die Menschen kommen gerne auf das Gelände, wie die zurückliegenden Wochen gezeigt haben. Vor allem für Familien ist der Plärrer in seiner jetzigen Form ein attraktives Angebot. Sie vermissen die Bierzelte nicht. Es gibt viele Fahrgeschäfte und Stände, die für genügend Abwechslung sorgen. Dass es wegen der Corona-Pandemie Auflagen gibt, ist nachvollziehbar. Dazu gehört die Erfassung der Kontaktdaten. Verständnis kann man auch dafür aufbringen, dass die Zahl der Besucher auf maximal 1500 Personen beschränkt ist, die sich gleichzeitig auf dem Gelände aufhalten dürfen. Wer allerdings die Weitläufigkeit des Areals kennt, hätte wohl auch kein Problem, wenn es mehr Gäste hätten sein dürfen. Klagen darüber gibt es von den Schaustellern nicht. Sie akzeptieren die Vorgaben. Es ist von ihnen auch kein Aufschrei zu hören, dass nun auch die 3 G-Regelung umgesetzt werden muss. Dass Menschen nun nicht mehr ohne Testnachweis auf das Gelände dürfen, ist allerdings zu hinterfragen. Stimmt da wirklich die Verhältnismäßigkeit? Mit der Obergrenze von 1500 Besuchern gibt es bereits eine strenge Vorgabe, die durchaus effektiv gegen die Ausbreitung des Coronavirus wirkt. Ein weiterer Aspekt: An einem belebten Einkaufssamstag herrscht in der Fußgängerzone oder auf dem Stadtmarkt ein deutlich größeres Gedränge von Menschen als auf dem Plärrer.