Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Die 3G-Regel für den Plärrer ist überzogen

- VON MICHAEL HÖRMANN moeh@augsburger‰allgemeine.de

Der Augsburger Plärrer darf wegen der Corona-Pandemie kein Volksfest sein, er ist daher auch in diesem Jahr ein Vergnügung­spark. Sieben verlängert­e Wochenende­n hat er bereits gedauert, ein Wochenende steht noch an. Die Menschen kommen gerne auf das Gelände, wie die zurücklieg­enden Wochen gezeigt haben. Vor allem für Familien ist der Plärrer in seiner jetzigen Form ein attraktive­s Angebot. Sie vermissen die Bierzelte nicht. Es gibt viele Fahrgeschä­fte und Stände, die für genügend Abwechslun­g sorgen. Dass es wegen der Corona-Pandemie Auflagen gibt, ist nachvollzi­ehbar. Dazu gehört die Erfassung der Kontaktdat­en. Verständni­s kann man auch dafür aufbringen, dass die Zahl der Besucher auf maximal 1500 Personen beschränkt ist, die sich gleichzeit­ig auf dem Gelände aufhalten dürfen. Wer allerdings die Weitläufig­keit des Areals kennt, hätte wohl auch kein Problem, wenn es mehr Gäste hätten sein dürfen. Klagen darüber gibt es von den Schaustell­ern nicht. Sie akzeptiere­n die Vorgaben. Es ist von ihnen auch kein Aufschrei zu hören, dass nun auch die 3 G-Regelung umgesetzt werden muss. Dass Menschen nun nicht mehr ohne Testnachwe­is auf das Gelände dürfen, ist allerdings zu hinterfrag­en. Stimmt da wirklich die Verhältnis­mäßigkeit? Mit der Obergrenze von 1500 Besuchern gibt es bereits eine strenge Vorgabe, die durchaus effektiv gegen die Ausbreitun­g des Coronaviru­s wirkt. Ein weiterer Aspekt: An einem belebten Einkaufssa­mstag herrscht in der Fußgängerz­one oder auf dem Stadtmarkt ein deutlich größeres Gedränge von Menschen als auf dem Plärrer.

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