Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Über diese Fragen stimmen die Biberbacher ab
In Biberbach wird am 26. September zweimal „gewählt“. Nun ist klar, wie genau der Bürgerentscheid über den Blick auf Burg Markt ablaufen soll
Biberbach In Biberbach gehen die Bürger am 26. September gleich zweifach abstimmen. Die amtlichen Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl hatten die wahlberechtigten Bürger mit deutscher Staatsbürgerschaft bereits zugestellt bekommen. Unlängst fanden alle Biberbacher mit einem Pass der Europäischen Union zusätzlich die Abstimmungsbenachrichtigungen für die Bürgerentscheide in ihren Briefkästen. Denn über kommunale Themen innerhalb der EU entscheiden alle EU-Bürger an ihrem Hauptwohnsitz, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat er sich befindet.
Wie berichtet, formierte sich Widerstand gegen die kommunalen Planungen zur Bebauung eines Grundstücks am Fuß der Markter Burg. Mit einer Einbeziehungssatzung will die knappe Mehrheit im Gemeinderat die Bebauung regeln. Die Gegner sind davon überzeugt, dass ein landwirtschaftlich privilegiertes Bauen im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet nicht möglich ist und Baurecht erst durch die Satzung geschaffen würde.
Unter dem Kennwort „Freier Burgblick“wird über das gleichnamige Bürgerbegehren abgestimmt; der Gemeinderat hat in der ersten Sitzung nach der Sommerpause mit knapper Mehrheit beschlossen, ein Ratsbegehren unter dem Kennwort „Bauleitplanung statt Privilegierung“dagegenzustellen. Auf dem Stimmzettel hat jeder Wahlberechtigte drei Stimmmöglichkeiten. Jeweils „Ja“oder „Nein“beim Bürgerund beim Ratsbegehren; eine weitere Stimme für eine Stichfrage.
Deren Sinn: Falls beide Fragen mehrheitlich mit Ja beantwortet würden, was theoretisch möglich ist, kann der Wähler hier nochmals bestätigen, ob die Unterstützung für das Bürgerbegehren oder das Ratsbegehren gelten soll. Diese Stichfrage müsse gestellt werden, um die Abstimmung rechtlich einwandfrei durchzuführen, so Bürgermeister Wolfgang Jarasch. Ab sofort und bis
Soll am Fuß der Burg gebaut werden? Darüber stimmen die Biberbacher am 26. Sep tember ab.
zum 24. September können die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl wie auch für das Bürgerund Ratsbegehren persönlich im Rathaus, brieflich oder online beantragt werden. Am Wahltag werden nach der Schließung der Wahllokale zuerst die Stimmen zur Bundestagswahl ausgezählt und weitergemeldet. Anschließend gehen die Teams der Wahllokale die Stimmzettel zum Bürger- und Ratsbegehren an. Es werden zuerst die Stimmen für oder gegen das Bürgerbegehren ausgezählt; danach die Stimmen für oder gegen das Ratsbegehren. Die Stimmen zur Stichfrage werden nur dann ausgezählt, wenn beide Begehren mehrheitlich mit Ja beantwortet worden wären.