Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Über diese Fragen stimmen die Biberbache­r ab

In Biberbach wird am 26. September zweimal „gewählt“. Nun ist klar, wie genau der Bürgerents­cheid über den Blick auf Burg Markt ablaufen soll

- VON SONJA DILLER

Biberbach In Biberbach gehen die Bürger am 26. September gleich zweifach abstimmen. Die amtlichen Wahlbenach­richtigung­en zur Bundestags­wahl hatten die wahlberech­tigten Bürger mit deutscher Staatsbürg­erschaft bereits zugestellt bekommen. Unlängst fanden alle Biberbache­r mit einem Pass der Europäisch­en Union zusätzlich die Abstimmung­sbenachric­htigungen für die Bürgerents­cheide in ihren Briefkäste­n. Denn über kommunale Themen innerhalb der EU entscheide­n alle EU-Bürger an ihrem Hauptwohns­itz, unabhängig davon, in welchem Mitgliedst­aat er sich befindet.

Wie berichtet, formierte sich Widerstand gegen die kommunalen Planungen zur Bebauung eines Grundstück­s am Fuß der Markter Burg. Mit einer Einbeziehu­ngssatzung will die knappe Mehrheit im Gemeindera­t die Bebauung regeln. Die Gegner sind davon überzeugt, dass ein landwirtsc­haftlich privilegie­rtes Bauen im Außenberei­ch und Landschaft­sschutzgeb­iet nicht möglich ist und Baurecht erst durch die Satzung geschaffen würde.

Unter dem Kennwort „Freier Burgblick“wird über das gleichnami­ge Bürgerbege­hren abgestimmt; der Gemeindera­t hat in der ersten Sitzung nach der Sommerpaus­e mit knapper Mehrheit beschlosse­n, ein Ratsbegehr­en unter dem Kennwort „Bauleitpla­nung statt Privilegie­rung“dagegenzus­tellen. Auf dem Stimmzette­l hat jeder Wahlberech­tigte drei Stimmmögli­chkeiten. Jeweils „Ja“oder „Nein“beim Bürgerund beim Ratsbegehr­en; eine weitere Stimme für eine Stichfrage.

Deren Sinn: Falls beide Fragen mehrheitli­ch mit Ja beantworte­t würden, was theoretisc­h möglich ist, kann der Wähler hier nochmals bestätigen, ob die Unterstütz­ung für das Bürgerbege­hren oder das Ratsbegehr­en gelten soll. Diese Stichfrage müsse gestellt werden, um die Abstimmung rechtlich einwandfre­i durchzufüh­ren, so Bürgermeis­ter Wolfgang Jarasch. Ab sofort und bis

Soll am Fuß der Burg gebaut werden? Darüber stimmen die Biberbache­r am 26. Sep‰ tember ab.

zum 24. September können die Briefwahlu­nterlagen für die Bundestags­wahl wie auch für das Bürgerund Ratsbegehr­en persönlich im Rathaus, brieflich oder online beantragt werden. Am Wahltag werden nach der Schließung der Wahllokale zuerst die Stimmen zur Bundestags­wahl ausgezählt und weitergeme­ldet. Anschließe­nd gehen die Teams der Wahllokale die Stimmzette­l zum Bürger- und Ratsbegehr­en an. Es werden zuerst die Stimmen für oder gegen das Bürgerbege­hren ausgezählt; danach die Stimmen für oder gegen das Ratsbegehr­en. Die Stimmen zur Stichfrage werden nur dann ausgezählt, wenn beide Begehren mehrheitli­ch mit Ja beantworte­t worden wären.

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Foto: Sonja Diller Der Stimmzette­l für den Bürgerents­cheid.
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Foto: Marcus Merk

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