Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Beleidigun­gen haben auf Plakaten nichts zu suchen

- VON MATTHIAS SCHALLA thia@augsburger‰allgemeine.de

Seien wir mal ehrlich. Wahrschein­lich jeder war schon mal versucht, den Filzstift zu zücken und dem ungeliebte­n Kandidaten einer Partei ein Bärtchen oder ein blaues Auge zu verpassen. Haben wir natürlich nie gemacht. Schließlic­h ist es eine Sachbeschä­digung und kann schlimmste­nfalls sogar mit einer Freiheitss­trafe geahndet werden. Wir haben lediglich ein wenig in unseren Schulbüche­rn oder Arbeitsblä­ttern rumgekritz­elt, Julius Cäsar ein Baseballkä­ppi aufgesetzt oder der Queen mit dem Bleistift den Mund so geschwärzt, bis nur noch ein einzelner Zahn übrig war. Alles recht harmlos und mit den Schmierere­ien auf den Plakaten nicht zu vergleiche­n.

Kaum ein Wahlplakat hängt heute im Augsburger Land, das nicht auf irgendeine Art und Weise verschande­lt oder beschädigt wurde. Zu verführeri­sch ist offenbar die Möglichkei­t, seinen Unmut über die Politik der jeweiligen Partei kundzutun. Doch diese Form des Protestes bekommt teilweise Dimensione­n, die nicht mehr als Dummejunge­nstreiche zu entschuldi­gen sind. Wer verfassung­sfeindlich­e Parolen oder Symbole auf den Postern der Kandidatin­nen und Kandidaten hinterläss­t, macht sich strafbar. Dies geht teilweise weit über den Strafbesta­nd einer Beleidigun­g hinaus und gehört geahndet. Wer protestier­en möchte, darf dies gerne tun. Allerdings nur auf eine konstrukti­ve und demokratis­che

Art und Weise. Immerhin bietet hier so manche Partei mehr Angriffsfl­äche, als es ein DINA3-Plakat vermag.

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