Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Beleidigungen haben auf Plakaten nichts zu suchen
Seien wir mal ehrlich. Wahrscheinlich jeder war schon mal versucht, den Filzstift zu zücken und dem ungeliebten Kandidaten einer Partei ein Bärtchen oder ein blaues Auge zu verpassen. Haben wir natürlich nie gemacht. Schließlich ist es eine Sachbeschädigung und kann schlimmstenfalls sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Wir haben lediglich ein wenig in unseren Schulbüchern oder Arbeitsblättern rumgekritzelt, Julius Cäsar ein Baseballkäppi aufgesetzt oder der Queen mit dem Bleistift den Mund so geschwärzt, bis nur noch ein einzelner Zahn übrig war. Alles recht harmlos und mit den Schmierereien auf den Plakaten nicht zu vergleichen.
Kaum ein Wahlplakat hängt heute im Augsburger Land, das nicht auf irgendeine Art und Weise verschandelt oder beschädigt wurde. Zu verführerisch ist offenbar die Möglichkeit, seinen Unmut über die Politik der jeweiligen Partei kundzutun. Doch diese Form des Protestes bekommt teilweise Dimensionen, die nicht mehr als Dummejungenstreiche zu entschuldigen sind. Wer verfassungsfeindliche Parolen oder Symbole auf den Postern der Kandidatinnen und Kandidaten hinterlässt, macht sich strafbar. Dies geht teilweise weit über den Strafbestand einer Beleidigung hinaus und gehört geahndet. Wer protestieren möchte, darf dies gerne tun. Allerdings nur auf eine konstruktive und demokratische
Art und Weise. Immerhin bietet hier so manche Partei mehr Angriffsfläche, als es ein DINA3-Plakat vermag.