Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Zwist um Zigarette vor Disco endet mit zwei Verletzten
Justiz Was mit einer geschenkten Kippe beginnt, endet in Drogenvorwürfen und einer Schlägerei
Randale, Zoff, Straftaten – vor Augsburger Klubs oder Diskotheken ist das nichts völlig Ungewöhnliches. Derzeit müssen sich drei junge Männer vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten, die im Januar 2020 zwei andere Gäste einer Diskothek in Lechhausen verletzt haben. Ausgangspunkt des Streits war eine „geschnorrte“Zigarette, die möglicherweise „Gras“(Marihuana) enthalten hatte.
Es war weit nach Mitternacht, als einer der beiden Geschädigten, ein 26-jähriger Maschinentechniker aus Hochzoll, nach draußen in den Raucherbereich der Disco ging. Dort wurde er von einem der drei Angeklagten, einem 22-jährigen Servicemitarbeiter, um eine Zigarette angeschnorrt. Der Maschinentechniker zeigte sich spendabel. Aber ihr Bekannter sei vom Rauchen ganz weiß im Gesicht geworden und habe Brechreiz bekommen, sagen die Mitangeklagten. Daraufhin entbrannte eine Debatte zwischen den Männern über mögliche Drogen in der Zigarette. Ein Sicherheitsmitarbeiter setzte alle vor die Tür.
Während der Maschinentechniker, der darauf beharrte, dass es sich um eine normale Zigarette gehandelt habe, mit einem Bekannten heimwärts lief, wollten die Angeklagten noch zu einem Imbiss. In der Zugspitzstraße stießen gegen 3.20 Uhr die beiden und die fünfköpfige Gruppe der Angeklagten aufeinander. Es kam zur Rauferei, fünf gegen zwei – aber wer hat wann wem was angetan? Immerhin landeten die beiden Geschädigten im Krankenhaus. Beide waren verletzt, dem 26-Jährigen musste ein kaputter Backenzahn herausoperiert werden. Sie seien quasi von den anderen überfallen worden, sagen die beiden
Geschädigten jetzt vor Gericht. Sie seien geschlagen, zu Boden gestoßen, getreten und bedroht worden. Dies wiederum werfen die Angeklagten aber auch den beiden Kontrahenten vor. Der 22-jährige Metallbauer aus dem Augsburger Landkreis (Verteidiger Jörg Seubert), der als Hauptangeklagter gilt, sieht sich selbst als Opfer der Aggression des 26-jährigen Lechhausers. Beim Versuch, Tumult zu schlichten, sei er von diesem angegriffen worden. Er habe sich lediglich gewehrt und zurückgeschlagen. Mit der Faust. Nur einmal pro Kopf – so, dass die beiden Geschädigten zu Boden gegangen seien. Dann sei er davongelaufen, so der Angeklagte, der zu dieser Zeit unter offener Bewährung gestanden hatte.
Komplett kleinreden wollte vor Gericht der zweite Angeklagte, 21, seinen Tatbeitrag. Er habe nichts getan und könne sich an praktisch nichts mehr erinnern. Der dritte Angeklagte, 22, schwieg auf Anraten seines Verteidigers Werner Ruisinger. Was sagen, ohne die eigenen Freunde zu belasten? Mehr als deutlich wurde das Dilemma der Beteiligten im Fall einer heute 20-jährigen Auszubildenden, die zu der fünfköpfigen Gruppe der Angeklagten gehört hatte. Sie war ebenfalls angeklagt gewesen. Ihr Verfahren nach Jugendstrafrecht sei eingestellt worden und inzwischen rechtskräftig, erklärten Richterin Rose Oelbermann und Staatsanwalt Michael Reif der jungen Frau. Also müsse sie jetzt zu den Vorkommnissen die ganze Wahrheit aussagen. Immerhin war geschildert worden, dass sie den Geschädigten aus Lechhausen daran hindern habe wollen, mit dem Handy die Polizei zu rufen.
Sein Freund hatte ausgesagt, er hätte aufgrund des Musters ihrer Sohle in seinem Gesicht tagelang ihr
Schuhmodell nachbestellen können. Zwischen zahlreichen Erinnerungslücken fiel der jungen Frau ein, dass sie auf dem 26-Jährigen gesessen und ihn an den Ohren gezogen habe. Aber zugetreten? Auf keinen Fall. Schließlich kamen Richterin Oelbermann und die anderen Verfahrensbeteiligten überein, für die 20-Jährige einen Zeugenbeistand, möglicherweise ihre Rechtsanwältin zu bestellen, bevor sie weiter vernommen werde.
Für den 22-jährigen Metallbauer aus dem Landkreis steht nicht nur das Verfahren wegen Körperverletzung zur Verhandlung an, er soll zudem im Frühjahr 2020 zweimal ein nicht angemeldetes Auto betankt, ohne rechtzeitig bezahlt zu haben. Auch dies soll bei den nächsten Terminen aufgeklärt werden. Richterin Oelbermann setzte das Verfahren aus und legte zwei weitere Termine im Oktober fest.