Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Nach Aufregung um Bauplatz in Affaltern: Gemeinde sieht sich im Recht
Dass ein Käuferpaar auf ihrem Grundstück nicht bauen kann, sorgte für Aufregung. Auch im Biberbacher Gemeinderat wurde das Thema erneut diskutiert.
Ein Bericht unserer Zeitung über einen geplatzten Traum vom Eigenheim aufgrund einer Veränderungssperre für ein Grundstück in Affaltern kam im Gemeinderat Biberbach nicht gut an. Als Buhmann will sich Bürgermeister Wolfgang Jarasch nicht darstellen lassen. Deshalb informierte er im öffentlichen Teil der jüngsten Sitzung des Gemeinderates darüber, warum in Affaltern Grundstückseigentümer noch warten müssen, bis ihre Bauwünsche in Erfüllung gehen können.
Die Veränderungssperre, die die Gemeinde über das Areal verhängt hat, das zu einem landwirtschaftlichen Anwesen gehört hatte, hat laut Bürgermeister gewichtige Gründe. Die fehlende Erschließung wie auch die unklare Sachlage zur weiteren Entwicklung der Flächen habe dazu geführt, dass der Markt Biberbach die Notbremse gezogen habe. „Wir wollen nicht verhindern, sondern geordnete Planungen sehen“, so der Bürgermeister. Es habe immer wieder neue Anfragen zu Bau und Erschließung gegeben. Die Eigentumsverhältnisse hätten sich während laufender Gespräche verändert, nie sei ganz klar gewesen, wer nun Ansprechpartner für die Verhandlungen über ein Gesamtkonzept sei.
Zwischenzeitlich sei ein weiterer Partner des Landwirts auf den Plan getreten, der Ideen für die Bebauung zusätzlicher großer Flächen ins Gespräch gebracht habe. Von der Größe der insgesamt angedachten Bebauung hänge beispielsweise ab, ob der bestehende Regenwasserkanal am gegenüberliegenden Baugebiet am Taubenrain ausreichend dimensioniert sei oder komplett erneuert werden müsse. Die für sinnvolle Planungen nötigen Untersuchungen und die Erstellung von Kanälen sei letztlich vor allem in Hinsicht auf die Kosten nicht Sache der Gemeinde.
Aktuell könne man keinerlei tragfähige Aussagen darüber machen, welche Flächen letztlich in welchem Ausmaß bebaut werden sollen, und somit habe man auch keine Grundlage für die Anforderung von Gutachten von potenziellen Bauherren. Ein einzelnes Grundstück mitten in dem fraglichen Gebiet planerisch zu betrachten, mache keinen Sinn.
Vor dem Kauf habe es seitens der Käufer keine Anfrage bezüglich der Erschließung bei der Gemeinde gegeben, beantwortete Jarasch die Nachfrage von Edith Neidlinger (UFB). „Wer kauft denn so was“, wunderte sich die Gemeinderätin. Ansprechpartner der enttäuschten Bauwerber sei aber nicht die Gemeinde, sondern der Verkäufer, so der Konsens im Rat.
Wie berichtet beklagt sich das Käuferpaar darüber, dass ihr als baureif gekauftes Grundstück nun der Veränderungssperre unterliege und somit erst einmal wertlos sei. Im notariellen Kaufvertrag sei die Kostenübernahme der Erschließung durch den Verkäufer, den Immobilienunternehmer Konrad Schamberger, festgelegt. Dieser sei dazu auch bereit. Doch sei seit Monaten keine Lösung in Sicht. „Die
Gemeinde spielt auf Zeit und macht seit August 2022 keinerlei Aussagen dazu, wie es nun weitergehen soll“, ist Grundstückseigentümerin Julia Fahrmeier empört. Ihre Hoffnung ruht nun auf der gerichtlichen Überprüfung der kommunalen Vorgehensweise.
Eine Normenkontrollklage mit dem Ziel, die Veränderungssperre aufzuheben, werde er in Kürze auf den Weg bringen, kündigte Konrad Schamberger auf Nachfrage an. Er habe vor dem Kauf der Flächen mit dem Kreisbaumeister Rücksprache gehalten, der kein Problem mit der Bebauung gesehen habe. Der Gemeinde habe Schamberger angeboten, die Erschließung der fraglichen insgesamt vier Grundstücke über einen städtebaulichen Vertrag zu regeln und sämtliche Kosten zu übernehmen. Das Argument, man könne nicht absehen, welche Durchflussmengen bei späterer Erschließung weiterer Grundstücke nötig werden, kann Schamberger nicht nachvollziehen. Er sei gerne bereit, vorsorglich die Leitungen entsprechend zu dimensionieren. Seine Bemühungen, einen städtebaulichen Vertrag auf den Weg zu bringen, würden an der „Hinhaltetaktik“der Gemeinde scheitern. So warte er seit August auf Angaben zu den aktuellen Kanalhöhen, um Planungen in Auftrag geben zu können. In seinen Augen „eine Unverschämtheit“.