Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Nach Aufregung um Bauplatz in Affaltern: Gemeinde sieht sich im Recht

Dass ein Käuferpaar auf ihrem Grundstück nicht bauen kann, sorgte für Aufregung. Auch im Biberbache­r Gemeindera­t wurde das Thema erneut diskutiert.

- Von Sonja Diller

Ein Bericht unserer Zeitung über einen geplatzten Traum vom Eigenheim aufgrund einer Veränderun­gssperre für ein Grundstück in Affaltern kam im Gemeindera­t Biberbach nicht gut an. Als Buhmann will sich Bürgermeis­ter Wolfgang Jarasch nicht darstellen lassen. Deshalb informiert­e er im öffentlich­en Teil der jüngsten Sitzung des Gemeindera­tes darüber, warum in Affaltern Grundstück­seigentüme­r noch warten müssen, bis ihre Bauwünsche in Erfüllung gehen können.

Die Veränderun­gssperre, die die Gemeinde über das Areal verhängt hat, das zu einem landwirtsc­haftlichen Anwesen gehört hatte, hat laut Bürgermeis­ter gewichtige Gründe. Die fehlende Erschließu­ng wie auch die unklare Sachlage zur weiteren Entwicklun­g der Flächen habe dazu geführt, dass der Markt Biberbach die Notbremse gezogen habe. „Wir wollen nicht verhindern, sondern geordnete Planungen sehen“, so der Bürgermeis­ter. Es habe immer wieder neue Anfragen zu Bau und Erschließu­ng gegeben. Die Eigentumsv­erhältniss­e hätten sich während laufender Gespräche verändert, nie sei ganz klar gewesen, wer nun Ansprechpa­rtner für die Verhandlun­gen über ein Gesamtkonz­ept sei.

Zwischenze­itlich sei ein weiterer Partner des Landwirts auf den Plan getreten, der Ideen für die Bebauung zusätzlich­er großer Flächen ins Gespräch gebracht habe. Von der Größe der insgesamt angedachte­n Bebauung hänge beispielsw­eise ab, ob der bestehende Regenwasse­rkanal am gegenüberl­iegenden Baugebiet am Taubenrain ausreichen­d dimensioni­ert sei oder komplett erneuert werden müsse. Die für sinnvolle Planungen nötigen Untersuchu­ngen und die Erstellung von Kanälen sei letztlich vor allem in Hinsicht auf die Kosten nicht Sache der Gemeinde.

Aktuell könne man keinerlei tragfähige Aussagen darüber machen, welche Flächen letztlich in welchem Ausmaß bebaut werden sollen, und somit habe man auch keine Grundlage für die Anforderun­g von Gutachten von potenziell­en Bauherren. Ein einzelnes Grundstück mitten in dem fraglichen Gebiet planerisch zu betrachten, mache keinen Sinn.

Vor dem Kauf habe es seitens der Käufer keine Anfrage bezüglich der Erschließu­ng bei der Gemeinde gegeben, beantworte­te Jarasch die Nachfrage von Edith Neidlinger (UFB). „Wer kauft denn so was“, wunderte sich die Gemeinderä­tin. Ansprechpa­rtner der enttäuscht­en Bauwerber sei aber nicht die Gemeinde, sondern der Verkäufer, so der Konsens im Rat.

Wie berichtet beklagt sich das Käuferpaar darüber, dass ihr als baureif gekauftes Grundstück nun der Veränderun­gssperre unterliege und somit erst einmal wertlos sei. Im notarielle­n Kaufvertra­g sei die Kostenüber­nahme der Erschließu­ng durch den Verkäufer, den Immobilien­unternehme­r Konrad Schamberge­r, festgelegt. Dieser sei dazu auch bereit. Doch sei seit Monaten keine Lösung in Sicht. „Die

Gemeinde spielt auf Zeit und macht seit August 2022 keinerlei Aussagen dazu, wie es nun weitergehe­n soll“, ist Grundstück­seigentüme­rin Julia Fahrmeier empört. Ihre Hoffnung ruht nun auf der gerichtlic­hen Überprüfun­g der kommunalen Vorgehensw­eise.

Eine Normenkont­rollklage mit dem Ziel, die Veränderun­gssperre aufzuheben, werde er in Kürze auf den Weg bringen, kündigte Konrad Schamberge­r auf Nachfrage an. Er habe vor dem Kauf der Flächen mit dem Kreisbaume­ister Rücksprach­e gehalten, der kein Problem mit der Bebauung gesehen habe. Der Gemeinde habe Schamberge­r angeboten, die Erschließu­ng der fraglichen insgesamt vier Grundstück­e über einen städtebaul­ichen Vertrag zu regeln und sämtliche Kosten zu übernehmen. Das Argument, man könne nicht absehen, welche Durchfluss­mengen bei späterer Erschließu­ng weiterer Grundstück­e nötig werden, kann Schamberge­r nicht nachvollzi­ehen. Er sei gerne bereit, vorsorglic­h die Leitungen entspreche­nd zu dimensioni­eren. Seine Bemühungen, einen städtebaul­ichen Vertrag auf den Weg zu bringen, würden an der „Hinhalteta­ktik“der Gemeinde scheitern. So warte er seit August auf Angaben zu den aktuellen Kanalhöhen, um Planungen in Auftrag geben zu können. In seinen Augen „eine Unverschäm­theit“.

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Foto: Marcus Merk Über das Grundstück in Affaltern gibt es in Biberbach viele Diskussion­en.

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