Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Urteil nach Steuerhinterziehung in Asia-Restaurant
Frühere Chefs eines Asia-Lokals sollen massiv bei den Finanzen getrickst haben. Für mehrere Angeklagte endete das Verfahren glimpflich, bald ist es abgeschlossen.
Die Software hatte einen harmlosen Namen. „Win-Restaurant“hieß sie; das klingt wie ein typisches Branchenprodukt, vielleicht eines, das den Alltag von Gastronomen erleichtern soll, bei der Reservierung von Tischen etwa oder der Buchhaltung. Tatsächlich war das Programm dafür konzipiert worden, Restaurantbetreibern mehr Geld in die Kassen zu spülen – nur eben auf illegale Weise. Mit wenigen Mausklicks konnten sie Umsätze frisieren; zwei Brüder, die das Kassensystem entwickelt hatten, verkauften es an Asia-Restaurants in ganz Deutschland, auch in Augsburg. Dort läuft seit Monaten ein Prozess gegen frühere Verantwortliche eines beliebten Betriebs. Gegen einen Angeklagten gab es nun ein Urteil, gegen die mutmaßliche Haupttäterin steht es kurz bevor.
Wie berichtet, richtete sich das Verfahren vor dem Amtsgericht Augsburg ursprünglich gegen vier ehemalige Chefs oder zumindest formell leitende Angestellte des Restaurants, drei Männer und eine Frau, alle haben sie chinesische Wurzeln. Es ging dabei um den Vorwurf, dass sie – auch dank „Win-Restaurant“– von 2011 bis 2019 bei Abgaben an den Staat getrickst haben sollen; insgesamt soll die Schadenssumme mehr als eine
Million Euro betragen, die jeweiligen Vorwürfe gegen die Verdächtigen wogen aber unterschiedlich schwer.
Eine 55-jährige Frau, die von der Staatsanwaltschaft als faktische Geschäftsführerin der damaligen
Betreiberfirma hinter dem Restaurant gesehen wird, kam nach einer Razzia im Mai 2019 kurzzeitig in Untersuchungshaft, die Ermittler beschlagnahmten bei ihr rund 230.000 Euro. Inzwischen wird das Restaurant von einer neuen Gesellschaft betrieben, die jetzigen Angeklagten sind laut Unterlagen im Handelsregister nicht mehr in führender Stelle involviert.
Seit Ende vergangenen Jahres läuft der Prozess nur noch gegen eine Angeklagte: die 55-jährige mutmaßliche Haupttäterin. Gegen zwei Verdächtige war das Verfahren bereits vor Monaten gegen Auflagen eingestellt worden, ein weiterer Mann wurde im Dezember wegen Steuerhinterziehung in 55 Fällen und zwei Fällen der Beihilfe zur versuchten Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.
Hintergrund des Urteils war ein Deal, also eine Verfahrensabsprache, bei der dem Mann gegen ein Geständnis eine Strafe in einem bestimmten Rahmen in Aussicht gestellt wurde. Zusätzlich zur Bewährungsstrafe muss er Wertersatz an den Staat in Höhe von 212.000 Euro zahlen. Das Urteil gegen die 55-Jährige soll Ende Januar gesprochen werden.
Mit wenigen Mausklicks konnten sie Umsätze frisieren