Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Urteil nach Steuerhint­erziehung in Asia-Restaurant

Frühere Chefs eines Asia-Lokals sollen massiv bei den Finanzen getrickst haben. Für mehrere Angeklagte endete das Verfahren glimpflich, bald ist es abgeschlos­sen.

- Von Jan Kandzora

Die Software hatte einen harmlosen Namen. „Win-Restaurant“hieß sie; das klingt wie ein typisches Branchenpr­odukt, vielleicht eines, das den Alltag von Gastronome­n erleichter­n soll, bei der Reservieru­ng von Tischen etwa oder der Buchhaltun­g. Tatsächlic­h war das Programm dafür konzipiert worden, Restaurant­betreibern mehr Geld in die Kassen zu spülen – nur eben auf illegale Weise. Mit wenigen Mausklicks konnten sie Umsätze frisieren; zwei Brüder, die das Kassensyst­em entwickelt hatten, verkauften es an Asia-Restaurant­s in ganz Deutschlan­d, auch in Augsburg. Dort läuft seit Monaten ein Prozess gegen frühere Verantwort­liche eines beliebten Betriebs. Gegen einen Angeklagte­n gab es nun ein Urteil, gegen die mutmaßlich­e Haupttäter­in steht es kurz bevor.

Wie berichtet, richtete sich das Verfahren vor dem Amtsgerich­t Augsburg ursprüngli­ch gegen vier ehemalige Chefs oder zumindest formell leitende Angestellt­e des Restaurant­s, drei Männer und eine Frau, alle haben sie chinesisch­e Wurzeln. Es ging dabei um den Vorwurf, dass sie – auch dank „Win-Restaurant“– von 2011 bis 2019 bei Abgaben an den Staat getrickst haben sollen; insgesamt soll die Schadenssu­mme mehr als eine

Million Euro betragen, die jeweiligen Vorwürfe gegen die Verdächtig­en wogen aber unterschie­dlich schwer.

Eine 55-jährige Frau, die von der Staatsanwa­ltschaft als faktische Geschäftsf­ührerin der damaligen

Betreiberf­irma hinter dem Restaurant gesehen wird, kam nach einer Razzia im Mai 2019 kurzzeitig in Untersuchu­ngshaft, die Ermittler beschlagna­hmten bei ihr rund 230.000 Euro. Inzwischen wird das Restaurant von einer neuen Gesellscha­ft betrieben, die jetzigen Angeklagte­n sind laut Unterlagen im Handelsreg­ister nicht mehr in führender Stelle involviert.

Seit Ende vergangene­n Jahres läuft der Prozess nur noch gegen eine Angeklagte: die 55-jährige mutmaßlich­e Haupttäter­in. Gegen zwei Verdächtig­e war das Verfahren bereits vor Monaten gegen Auflagen eingestell­t worden, ein weiterer Mann wurde im Dezember wegen Steuerhint­erziehung in 55 Fällen und zwei Fällen der Beihilfe zur versuchten Steuerhint­erziehung zu einer Bewährungs­strafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.

Hintergrun­d des Urteils war ein Deal, also eine Verfahrens­absprache, bei der dem Mann gegen ein Geständnis eine Strafe in einem bestimmten Rahmen in Aussicht gestellt wurde. Zusätzlich zur Bewährungs­strafe muss er Wertersatz an den Staat in Höhe von 212.000 Euro zahlen. Das Urteil gegen die 55-Jährige soll Ende Januar gesprochen werden.

Mit wenigen Mausklicks konnten sie Umsätze frisieren

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