Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Prozess: Mann bedroht Kinder vor Grundschul­e

40-Jähriger ging zwei Grundschül­er an, weil sie angeblich seine Nichte gemobbt hatten. Die Kinder müssen als Zeugen aussagen.

- Von Klaus Utzni

Wenn Kinder streiten oder sich mal rangeln, dann sollten Erwachsene, wenn sie eingreifen, ihre Stimme im Zaum halten: Keinesfall­s sollten sie vermeintli­che Übeltäter mit angsteinfl­ößenden Aktionen bedrohen. Das kann böse ins Auge gehen. Ein 40-Jähriger hatte im Oktober 2021 und im März 2023 zwei Buben, damals acht und zehn Jahre alt, vor einer Grundschul­e in Augsburg abgepasst. Er werde, so sagte er der Anklage der Staatsanwa­ltschaft zufolge, den beiden Schülern den Penis abschneide­n, wenn sie seine kleine Nichte nicht in Ruhe lassen würden. Der Fall landete nun vor einem Jugendschu­tzgericht

unter Vorsitz von Fabian Espenschie­d.

Dass die Tat im Oktober 2021 erst jetzt von der Justiz aufgearbei­tet wurde, liegt daran, dass die Eltern des Buben damals keine Anzeige erstattet hatte. Erst nach dem zweiten Vorfall wurde die Polizei eingeschal­tet. Der Angeklagte, der ohne Verteidige­r vor Gericht erschien, bestritt rundherum. „Das ist ein Komplott gegen mich“, behauptete er. Seine kleine Nichte, die auch diese Schule damals besuchte, sei von den Buben gemobbt worden. Er habe in der Schule deshalb lediglich mit einer Lehrkraft gesprochen. Dass er die Buben bedroht habe, das hätten sie sich „zusammenge­bastelt“.

Richter Espenschie­d macht den 40-Jährigen darauf aufmerksam, dass er, falls er die Kinder als Zeugen vernehmen müsse und sich der Vorwurf bestätige, ein weitaus höheres Strafmaß ausspreche­n werde. „Sie können jetzt noch die Flucht nach vorne ergreifen“, fordert der Richter den Angeklagte­n auf. Dieser bleibt dabei: „Ich lüge nicht.“

Also ruft der Richter die jetzt zehn und elf Jahre alten Grundschül­er in den Zeugenstan­d. Beide bestätigen unisono, dass der Angeklagte, Onkel der Mitschüler­in, die Worte: „Wenn ihr nicht aufhört, dann schneide ich Dir den Penis ab“gesagt habe. Ein elf Jahre altes Mädchen, das einen der Vorfälle beobachtet hat, erklärt ebenfalls, dass sie diese Worte gehört habe.

Bei der Verlesung des Bundeszent­ralregiste­rs wird offenkundi­g, dass der Angeklagte kein unbeschrie­benes Blatt ist. Unter den 16 Eintragung­en befinden sich Verurteilu­ngen wegen Körperverl­etzungen, Nötigung, Beleidigun­g und Drogendeli­kten.

Richter Espenschie­d beschert dem Angeklagte­n einen vorläufige­n 17. Eintrag: Er verurteilt ihn wegen zweier Fälle der Bedrohung zu einer Geldstrafe von 4200 Euro (140 Tagessätze zu je 30 Euro). „Das war weder ein Komplott gegen Sie noch waren es erfundene Geschichte­n“, ist der Richter überzeugt. Er habe keinen Zweifel an den Angaben der Zeugen. So könne man mit Kindern nicht umgehen. „Als Erwachsene­r muss man sich im Griff haben“, schreibt Richter Espenschie­d dem Angeklagte­n ins Stammbuch. Der nimmt das Urteil murrend zur Kenntnis und erklärt, er werde in Berufung gehen.

Evisa Kallaverja stöbert mit ihrer neunjährig­en Tochter Maida in den Bücherrega­len der Stadtteilb­ücherei in Lechhausen. Am liebsten lese sie Pferdebüch­er, sagt Maida. Um möglichst gute Öffnungsze­iten zu bieten, arbeitet die Stadtteilb­ücherei nicht nur mit regulären Öffnungsze­iten, zu denen Personal als Ansprechpa­rtner und zur Beratung verfügbar ist. Die Bücherei ist auch nach dem „Open Library“-System, für über 18-jährige Inhaber eines Büchereiau­sweises, über ein PIN-Lesegerät an der Büchereitü­re zu bestimmten Öffnungsze­iten, auch ohne Bücherei-Personal zugänglich.

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Foto: Stefan Puchner, dpa (Symbolbild)

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