Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Prozess: Mann bedroht Kinder vor Grundschule
40-Jähriger ging zwei Grundschüler an, weil sie angeblich seine Nichte gemobbt hatten. Die Kinder müssen als Zeugen aussagen.
Wenn Kinder streiten oder sich mal rangeln, dann sollten Erwachsene, wenn sie eingreifen, ihre Stimme im Zaum halten: Keinesfalls sollten sie vermeintliche Übeltäter mit angsteinflößenden Aktionen bedrohen. Das kann böse ins Auge gehen. Ein 40-Jähriger hatte im Oktober 2021 und im März 2023 zwei Buben, damals acht und zehn Jahre alt, vor einer Grundschule in Augsburg abgepasst. Er werde, so sagte er der Anklage der Staatsanwaltschaft zufolge, den beiden Schülern den Penis abschneiden, wenn sie seine kleine Nichte nicht in Ruhe lassen würden. Der Fall landete nun vor einem Jugendschutzgericht
unter Vorsitz von Fabian Espenschied.
Dass die Tat im Oktober 2021 erst jetzt von der Justiz aufgearbeitet wurde, liegt daran, dass die Eltern des Buben damals keine Anzeige erstattet hatte. Erst nach dem zweiten Vorfall wurde die Polizei eingeschaltet. Der Angeklagte, der ohne Verteidiger vor Gericht erschien, bestritt rundherum. „Das ist ein Komplott gegen mich“, behauptete er. Seine kleine Nichte, die auch diese Schule damals besuchte, sei von den Buben gemobbt worden. Er habe in der Schule deshalb lediglich mit einer Lehrkraft gesprochen. Dass er die Buben bedroht habe, das hätten sie sich „zusammengebastelt“.
Richter Espenschied macht den 40-Jährigen darauf aufmerksam, dass er, falls er die Kinder als Zeugen vernehmen müsse und sich der Vorwurf bestätige, ein weitaus höheres Strafmaß aussprechen werde. „Sie können jetzt noch die Flucht nach vorne ergreifen“, fordert der Richter den Angeklagten auf. Dieser bleibt dabei: „Ich lüge nicht.“
Also ruft der Richter die jetzt zehn und elf Jahre alten Grundschüler in den Zeugenstand. Beide bestätigen unisono, dass der Angeklagte, Onkel der Mitschülerin, die Worte: „Wenn ihr nicht aufhört, dann schneide ich Dir den Penis ab“gesagt habe. Ein elf Jahre altes Mädchen, das einen der Vorfälle beobachtet hat, erklärt ebenfalls, dass sie diese Worte gehört habe.
Bei der Verlesung des Bundeszentralregisters wird offenkundig, dass der Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt ist. Unter den 16 Eintragungen befinden sich Verurteilungen wegen Körperverletzungen, Nötigung, Beleidigung und Drogendelikten.
Richter Espenschied beschert dem Angeklagten einen vorläufigen 17. Eintrag: Er verurteilt ihn wegen zweier Fälle der Bedrohung zu einer Geldstrafe von 4200 Euro (140 Tagessätze zu je 30 Euro). „Das war weder ein Komplott gegen Sie noch waren es erfundene Geschichten“, ist der Richter überzeugt. Er habe keinen Zweifel an den Angaben der Zeugen. So könne man mit Kindern nicht umgehen. „Als Erwachsener muss man sich im Griff haben“, schreibt Richter Espenschied dem Angeklagten ins Stammbuch. Der nimmt das Urteil murrend zur Kenntnis und erklärt, er werde in Berufung gehen.
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