Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Ratsbegehren ist zulässig
Nun steht es fest: Am 7. April können Gersthofer Bürgerinnen und Bürger über zwei Begehren entscheiden. Beide Entwürfe drehen sich dabei um die Sperrung der Bahnhofstraße.
Die rechtliche Prüfung des Landratsamtes Augsburg hat dem Ratsbegehren der Stadt Gersthofen grünes Licht gegeben. Ein Vertreter des Bürgerbegehrens hatte gegen die Sperrung der Bahnhofstraße beim Landratsamt Beschwerde eingelegt. Die Sperrung ist auf einem rund 100 Meter langen Abschnitt der Straße zwischen der Einmündung der Schulstraße und der Strasserkreuzung zur Donauwörther und Augsburger Straße vorgesehen. Das Landratsamt Augsburg hat die Rechtslage geprüft und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: „Es bestehen keine Bedenken gegen die Bestimmtheit des Ratsbegehrens oder gegen die verwendete Formulierung der Fragestellung. Das formulierte Ratsbegehren wird als hinreichend bestimmt und abstimmungsfähig angesehen“, so die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Augsburg.
Aus der Fragestellung gehe hervor, dass die Stadt das „Grüne Herz“mit einer optionalen Öffnung der Bahnhofstraße in verkehrlichen Ausnahmefällen plane – wenn das Ratsbegehren eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger bekommt. Das sei eine Grundsatzentscheidung. Das Ratsbegehren wurde laut Landratsamt nicht zur „Abwehr“des zugelassenen Bürgerbegehrens „Erhalt der Bahnhofstraße für den Straßenverkehr“beschlossen. Es stelle vielmehr einen Vorschlag für das „Grüne Herz“dar. Mit dem Ratsbegehren
soll entschieden werden, ob die bisherigen Planungen (einen Teil der Bahnhofstraße zu sperren) dahin gehend geändert werden, dass dieser Teil der Bahnhofstraße in verkehrlichen Ausnahmefällen zeitweise geöffnet werden kann.
Große Zweifel an Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit des Ratsbegehrens hatte nicht zuletzt bei einer Sondersitzung des Stadtrats Mitte Januar CSU-Fraktionsvorsitzender Frank Arloth geäußert. Seiner Auffassung nach sei die Formulierung des Ratsbegehrens zu kompliziert und verwirrend. Er und seine Fraktionskollegen hätten es vorgezogen, wenn am 7. April nur über das Bürgerbegehren gegen die Sperrung der Bahnhofstraße abgestimmt würde.
Das Bürgerbegehren wendet sich nach Angaben der Initiatoren nicht gegen die Pläne der Stadt Gersthofen für ein „Grünes Herz“. Sie wollen nur die Sperrung der Bahnhofstraße verhindern, weil sie eine zusätzliche Belastung der angrenzenden Wohnstraße durch Schleichverkehr befürchten.