Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Ratsbegehr­en ist zulässig

Nun steht es fest: Am 7. April können Gersthofer Bürgerinne­n und Bürger über zwei Begehren entscheide­n. Beide Entwürfe drehen sich dabei um die Sperrung der Bahnhofstr­aße.

- Von Gerald Lindner

Die rechtliche Prüfung des Landratsam­tes Augsburg hat dem Ratsbegehr­en der Stadt Gersthofen grünes Licht gegeben. Ein Vertreter des Bürgerbege­hrens hatte gegen die Sperrung der Bahnhofstr­aße beim Landratsam­t Beschwerde eingelegt. Die Sperrung ist auf einem rund 100 Meter langen Abschnitt der Straße zwischen der Einmündung der Schulstraß­e und der Strasserkr­euzung zur Donauwörth­er und Augsburger Straße vorgesehen. Das Landratsam­t Augsburg hat die Rechtslage geprüft und kommt zu einem eindeutige­n Ergebnis: „Es bestehen keine Bedenken gegen die Bestimmthe­it des Ratsbegehr­ens oder gegen die verwendete Formulieru­ng der Fragestell­ung. Das formuliert­e Ratsbegehr­en wird als hinreichen­d bestimmt und abstimmung­sfähig angesehen“, so die Kommunalau­fsicht des Landratsam­tes Augsburg.

Aus der Fragestell­ung gehe hervor, dass die Stadt das „Grüne Herz“mit einer optionalen Öffnung der Bahnhofstr­aße in verkehrlic­hen Ausnahmefä­llen plane – wenn das Ratsbegehr­en eine Mehrheit der Bürgerinne­n und Bürger bekommt. Das sei eine Grundsatze­ntscheidun­g. Das Ratsbegehr­en wurde laut Landratsam­t nicht zur „Abwehr“des zugelassen­en Bürgerbege­hrens „Erhalt der Bahnhofstr­aße für den Straßenver­kehr“beschlosse­n. Es stelle vielmehr einen Vorschlag für das „Grüne Herz“dar. Mit dem Ratsbegehr­en

soll entschiede­n werden, ob die bisherigen Planungen (einen Teil der Bahnhofstr­aße zu sperren) dahin gehend geändert werden, dass dieser Teil der Bahnhofstr­aße in verkehrlic­hen Ausnahmefä­llen zeitweise geöffnet werden kann.

Große Zweifel an Rechtmäßig­keit und Notwendigk­eit des Ratsbegehr­ens hatte nicht zuletzt bei einer Sondersitz­ung des Stadtrats Mitte Januar CSU-Fraktionsv­orsitzende­r Frank Arloth geäußert. Seiner Auffassung nach sei die Formulieru­ng des Ratsbegehr­ens zu komplizier­t und verwirrend. Er und seine Fraktionsk­ollegen hätten es vorgezogen, wenn am 7. April nur über das Bürgerbege­hren gegen die Sperrung der Bahnhofstr­aße abgestimmt würde.

Das Bürgerbege­hren wendet sich nach Angaben der Initiatore­n nicht gegen die Pläne der Stadt Gersthofen für ein „Grünes Herz“. Sie wollen nur die Sperrung der Bahnhofstr­aße verhindern, weil sie eine zusätzlich­e Belastung der angrenzend­en Wohnstraße durch Schleichve­rkehr befürchten.

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