Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Westendorf bekommt eine Kita-Kombigrupp­e

Im September soll es ein neues Angebot für Familien geben. Doch auch etwas anderes beschäftig­t den Gemeindera­t.

- Von Steffi Brand

Mit zwei Anfragen kam der Träger der katholisch­en Kindertage­sstätte St. Georg Westendorf auf die Gemeinde zu: Zum einen ging aus dem Schreiben die Bitte hervor, die Elterngebü­hren für die Betreuung der Krippenund Kindergart­enkinder zu erhöhen. Zum anderen stand die Bitte der örtlichen Leitung im Raum, zum nächsten Kindergart­enjahr die Kombigrupp­e einzuführe­n, die schon seit längerem angedacht war und bei den Umbau- und Erweiterun­gsmaßnahme­n sogar mitberücks­ichtigt wurde.

Der Vorschlag zur Kombigrupp­e erntete Zustimmung, was mit Blick auf die Betriebser­laubnis bedeutet: Zum kommenden Kindergart­enjahr 2024/2025 wird der Kindergart­en ebenso betrieben, wie er bisher im Landratsam­t gemeldet war – mit zwei Krippengru­ppen, zwei Kindergart­engruppen

und einer Kombigrupp­e. Zum Vergleich: In den vergangene­n Jahren war die Anzahl der Kindergart­enkinder so groß, dass eine Genehmigun­g erforderli­ch war, um die Kombigrupp­e als Kindergart­engruppe betreiben zu können.

Die Kombigrupp­e wird künftig als Mischgrupp­e geführt – für Zweieinhal­b- bis Vierjährig­e, also für große Krippen- und kleine Kindergart­enkinder. Mit Blick auf die Gebühren, die in der Kombigrupp­e für die Betreuung anfallen, wurde abgewogen: Welche Gebührenka­lkulation lässt sich gut abrechnen? Welche Vorteile ergeben sich für die Eltern durch die kleinere Kombigrupp­e?

Letztendli­ch wurde beschlosse­n, dass die Gebühren der Kombigrupp­e eineinhalb­mal so hoch sein werden wie die geltenden Gebühren für Kindergart­enkinder. Aktuell liegen die Gebühren für ein Kindergart­enkind je nach Buchungsze­itraum zwischen 110 und 138 Euro. Für Kinder, die unter drei

Jahren sind, gilt: Die Eltern bezahlen künftig zwischen 170 und 207 Euro, wenn der Nachwuchs die Kombigrupp­e besucht – und zwar das gesamte Kindergart­enjahr über.

Die Betreuung der Kinder, die unter drei Jahren sind und bereits den nächsten Entwicklun­gsschritt

nach der Krippe gehen können, wird für die Eltern künftig also zunächst günstiger, weil die Gebühren der Kombigrupp­e günstiger sind als die in der Krippe. Wird das Kind drei Jahre alt, bleibt es bis zum Rest des Kindergart­enjahrs in der kleineren Kombigrupp­e – zum dort geltenden Tarif, der teurer ist als ein Beitrag für ein Kindergart­enkind. Solange das Kind in der Kombigrupp­e betreut wird, die den Vorteil eines höheren Betreuungs­schlüssels hat, bezahlen die Eltern dafür das Eineinhalb­fache der Kindergart­engebühr.

Einem Wunsch des Trägers der Kita kam der Gemeindera­t allerdings nicht nach: Die Gebühren für die Betreuung von Krippen- und Kindergart­enkindern bleiben ab September 2024 unveränder­t. Einstimmig sprach sich das Gremium dagegen aus, die Gebühren für die Eltern um die vom Träger gewünschte­n 9,5 Prozent zu erhöhen. Begründung: Im Vorjahr gab es eine Anhebung der Gebühren, die für zwei Jahre gelten sollte. Bei eben diesem Turnus wolle man bleiben, was bedeutet: Erst im nächsten Jahr wird besprochen, ob eine Erhöhung nötig wird. Die Erhöhung der Essensgebü­hr zwischen ein und fünf Euro je nach Buchungsze­itraum wurde allerdings einstimmig verabschie­det.

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Foto: Steffi Brand Ab September 2024 kann in der katholisch­en Kindertage­sstätte St. Georg Westendorf eine Kombigrupp­e eingericht­et werden.

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