Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Westendorf bekommt eine Kita-Kombigruppe
Im September soll es ein neues Angebot für Familien geben. Doch auch etwas anderes beschäftigt den Gemeinderat.
Mit zwei Anfragen kam der Träger der katholischen Kindertagesstätte St. Georg Westendorf auf die Gemeinde zu: Zum einen ging aus dem Schreiben die Bitte hervor, die Elterngebühren für die Betreuung der Krippenund Kindergartenkinder zu erhöhen. Zum anderen stand die Bitte der örtlichen Leitung im Raum, zum nächsten Kindergartenjahr die Kombigruppe einzuführen, die schon seit längerem angedacht war und bei den Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sogar mitberücksichtigt wurde.
Der Vorschlag zur Kombigruppe erntete Zustimmung, was mit Blick auf die Betriebserlaubnis bedeutet: Zum kommenden Kindergartenjahr 2024/2025 wird der Kindergarten ebenso betrieben, wie er bisher im Landratsamt gemeldet war – mit zwei Krippengruppen, zwei Kindergartengruppen
und einer Kombigruppe. Zum Vergleich: In den vergangenen Jahren war die Anzahl der Kindergartenkinder so groß, dass eine Genehmigung erforderlich war, um die Kombigruppe als Kindergartengruppe betreiben zu können.
Die Kombigruppe wird künftig als Mischgruppe geführt – für Zweieinhalb- bis Vierjährige, also für große Krippen- und kleine Kindergartenkinder. Mit Blick auf die Gebühren, die in der Kombigruppe für die Betreuung anfallen, wurde abgewogen: Welche Gebührenkalkulation lässt sich gut abrechnen? Welche Vorteile ergeben sich für die Eltern durch die kleinere Kombigruppe?
Letztendlich wurde beschlossen, dass die Gebühren der Kombigruppe eineinhalbmal so hoch sein werden wie die geltenden Gebühren für Kindergartenkinder. Aktuell liegen die Gebühren für ein Kindergartenkind je nach Buchungszeitraum zwischen 110 und 138 Euro. Für Kinder, die unter drei
Jahren sind, gilt: Die Eltern bezahlen künftig zwischen 170 und 207 Euro, wenn der Nachwuchs die Kombigruppe besucht – und zwar das gesamte Kindergartenjahr über.
Die Betreuung der Kinder, die unter drei Jahren sind und bereits den nächsten Entwicklungsschritt
nach der Krippe gehen können, wird für die Eltern künftig also zunächst günstiger, weil die Gebühren der Kombigruppe günstiger sind als die in der Krippe. Wird das Kind drei Jahre alt, bleibt es bis zum Rest des Kindergartenjahrs in der kleineren Kombigruppe – zum dort geltenden Tarif, der teurer ist als ein Beitrag für ein Kindergartenkind. Solange das Kind in der Kombigruppe betreut wird, die den Vorteil eines höheren Betreuungsschlüssels hat, bezahlen die Eltern dafür das Eineinhalbfache der Kindergartengebühr.
Einem Wunsch des Trägers der Kita kam der Gemeinderat allerdings nicht nach: Die Gebühren für die Betreuung von Krippen- und Kindergartenkindern bleiben ab September 2024 unverändert. Einstimmig sprach sich das Gremium dagegen aus, die Gebühren für die Eltern um die vom Träger gewünschten 9,5 Prozent zu erhöhen. Begründung: Im Vorjahr gab es eine Anhebung der Gebühren, die für zwei Jahre gelten sollte. Bei eben diesem Turnus wolle man bleiben, was bedeutet: Erst im nächsten Jahr wird besprochen, ob eine Erhöhung nötig wird. Die Erhöhung der Essensgebühr zwischen ein und fünf Euro je nach Buchungszeitraum wurde allerdings einstimmig verabschiedet.