Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Mit Musik auf den Ohren laufen, radeln, fahren?

In unserer Serie „Sicher unterwegs“geht es heute um das Thema Kopfhörer im Straßenver­kehr. Experten erklären Regeln, die nicht jeder kennt.

- Von Elmar Knöchel

Kopfhörer sind eine praktische Sache: Musik lässt sich immer und überall hören. Telefonier­en geht auch. Doch wie ist es im Straßenver­kehr? Dürfen Kopfhörer im Auto getragen werden? Die Antwort fällt kurz aus.

Sie lautet: Ja. Es gibt keinen Paragrafen in der Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO), der Kopf- oder Ohrhörer während des Autofahren­s verbieten würde. Und was nicht verboten ist, das ist erlaubt. Es kann also durchaus im Auto über Kopfhörer Musik gehört werden. Auch Telefonier­en ist möglich. Trotzdem lohnt ein Blick in die StVO. Denn Paragraf 23 sagt ganz klar: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwort­lich, dass seine

Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeuges beeinträch­tigt werden.“

Daher darf die Lautstärke nur so eingestell­t sein, dass der Fahrende jederzeit in der Lage ist, Umgebungsg­eräusche, besonders Hupen oder das Signalhorn von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdi­enst, zu hören. Ist die Musik zu laut, kann ein Verwarngel­d fällig werden. Wer wegen zu lauter Musik in einen Unfall verwickelt wird, kann eine Teilschuld auf sich ziehen. Und da ein Fahrrad im Sinne der Straßenver­kehrsordnu­ng ebenfalls ein Fahrzeug ist, gelten hier die gleichen Regelungen wie im Auto.

Alexander Kreipl, Verkehrsex­perte vom ADAC-Südbayern sagt dazu: „Ich würde im Straßenver­kehr

dazu raten, auf Kopfhörer zu verzichten.“Die Ablenkung sei einfach zu groß. Zudem könne man schwer einschätze­n, ob wichtige Signale noch zu hören sind. Völlig tabu seien moderne „noise

„Noise cancelling“ist völlig tabu.

cancelling“-Kopfhörer, die Umgebungsg­eräusche ausfiltern. Gerade für Radfahrend­e sei es wichtig, die Umgebung auch akustisch wahrnehmen zu können.

Solange die Lautstärke im Rahmen bleibt, gibt es also keinen Grund, nicht per Kopfhörer Musik zu hören oder zu telefonier­en. Aber es gibt noch Weiteres zu beachten. Das Hören von Musik oder das Führen von Telefonges­prächen kann natürlich eine ablenkende Wirkung haben. Genauso wie das Bedienen von elektronis­chen Geräten. Daher gilt es Paragraf 1 der StVO im Kopf zu haben: „Die Teilnahme am Straßenver­kehr erfordert ständige Vorsicht und Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidb­ar, behindert wird.“Es ist daher nicht erlaubt, ein Handy oder ein anderes elektronis­ches Gerät, während der Fahrt in der Hand zu halten und zu bedienen. Auch wenn das Handy über eine Freisprech­einrichtun­g angeschlos­sen ist, darf während der Fahrt keine Nachricht auf dem Bildschirm geschriebe­n werden. Alle diese Regeln gelten genauso auf dem Fahrrad.

 ?? Foto: Robert Günther (Symbolbild) ?? Kopfhörer auf dem Fahrrad und im Auto sind prinzipiel­l nicht verboten. Grundsätzl­ich gilt aber: Nicht zu laut und sich nicht ablenken lassen.
Foto: Robert Günther (Symbolbild) Kopfhörer auf dem Fahrrad und im Auto sind prinzipiel­l nicht verboten. Grundsätzl­ich gilt aber: Nicht zu laut und sich nicht ablenken lassen.

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