Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Mit Musik auf den Ohren laufen, radeln, fahren?
In unserer Serie „Sicher unterwegs“geht es heute um das Thema Kopfhörer im Straßenverkehr. Experten erklären Regeln, die nicht jeder kennt.
Kopfhörer sind eine praktische Sache: Musik lässt sich immer und überall hören. Telefonieren geht auch. Doch wie ist es im Straßenverkehr? Dürfen Kopfhörer im Auto getragen werden? Die Antwort fällt kurz aus.
Sie lautet: Ja. Es gibt keinen Paragrafen in der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Kopf- oder Ohrhörer während des Autofahrens verbieten würde. Und was nicht verboten ist, das ist erlaubt. Es kann also durchaus im Auto über Kopfhörer Musik gehört werden. Auch Telefonieren ist möglich. Trotzdem lohnt ein Blick in die StVO. Denn Paragraf 23 sagt ganz klar: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine
Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeuges beeinträchtigt werden.“
Daher darf die Lautstärke nur so eingestellt sein, dass der Fahrende jederzeit in der Lage ist, Umgebungsgeräusche, besonders Hupen oder das Signalhorn von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst, zu hören. Ist die Musik zu laut, kann ein Verwarngeld fällig werden. Wer wegen zu lauter Musik in einen Unfall verwickelt wird, kann eine Teilschuld auf sich ziehen. Und da ein Fahrrad im Sinne der Straßenverkehrsordnung ebenfalls ein Fahrzeug ist, gelten hier die gleichen Regelungen wie im Auto.
Alexander Kreipl, Verkehrsexperte vom ADAC-Südbayern sagt dazu: „Ich würde im Straßenverkehr
dazu raten, auf Kopfhörer zu verzichten.“Die Ablenkung sei einfach zu groß. Zudem könne man schwer einschätzen, ob wichtige Signale noch zu hören sind. Völlig tabu seien moderne „noise
„Noise cancelling“ist völlig tabu.
cancelling“-Kopfhörer, die Umgebungsgeräusche ausfiltern. Gerade für Radfahrende sei es wichtig, die Umgebung auch akustisch wahrnehmen zu können.
Solange die Lautstärke im Rahmen bleibt, gibt es also keinen Grund, nicht per Kopfhörer Musik zu hören oder zu telefonieren. Aber es gibt noch Weiteres zu beachten. Das Hören von Musik oder das Führen von Telefongesprächen kann natürlich eine ablenkende Wirkung haben. Genauso wie das Bedienen von elektronischen Geräten. Daher gilt es Paragraf 1 der StVO im Kopf zu haben: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert wird.“Es ist daher nicht erlaubt, ein Handy oder ein anderes elektronisches Gerät, während der Fahrt in der Hand zu halten und zu bedienen. Auch wenn das Handy über eine Freisprecheinrichtung angeschlossen ist, darf während der Fahrt keine Nachricht auf dem Bildschirm geschrieben werden. Alle diese Regeln gelten genauso auf dem Fahrrad.