Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Tempo 30: Autofahrer beleidigt Radarmesse­r

Der Obere Graben in der Innenstadt wurde unlängst zur Tempo-30-Zone. Als ein Autofahrer dort geblitzt wurde, rastete er aus. Das kommt ihn nun teuer zu stehen.

- Von Klaus Utzni

Die italienisc­he Stadt Bologna mit 380.000 Einwohnern hat auf 70 Prozent ihres Straßennet­zes Tempo 30 eingeführt – was dort hochumstri­tten ist und den Innenminis­ter auf den Plan gerufen hat. Auch in Augsburg wird, teils probeweise, auf immer mehr Straßen ein Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde angeordnet, nicht nur vor Schulen und Kindergärt­en. So auch auf dem Oberen Graben am Rande der Innenstadt. Wer dort die Tempo-30-Schilder übersieht und in alter Gewohnheit mit 50 Sachen die Straße entlangfäh­rt, riskiert ein Bußgeld. Falls er bei einer Radarkontr­olle erwischt wird, wie es einem 50-jährigen Lenker eines VW-Busses passiert ist. Doch anstatt Einsicht zu zeigen und das Büßergewan­d anzulegen, rastete er offenbar aus.

Das Messfahrze­ug des städtische­n Ordnungsam­tes stand auf Höhe der Straße „An der Brühlbrück­e“und hatte den Temposünde­r am Oberen Graben im Fokus. Der Autofahrer fuhr mit Tempo 50, genauso schnell, wie er vor der Einführung des Tempo-30-Limits hätte fahren dürfen. Abzüglich einer Messtolera­nz war er also genau 17 Stundenkil­ometer zu schnell, was ein Bußgeld von 70 Euro bedeutete. Als der Temposünde­r das Blitzen des Messgeräte­s bemerkte, hielt er an. Er ging auf das Messfahrze­ug zu, riss die Türe auf und herrschte den städtische­n Radarmesse­r wutentbran­nt an: „Hast du nichts Besseres zu tun? Taugenicht­s, du Arsch.“

Der beleidigte Mitarbeite­r der Stadt hatte danach tatsächlic­h Besseres zu tun. Er stellte mit Unterstütz­ung seines Vorgesetzt­en Strafantra­g wegen Beleidigun­g. Die Staatsanwa­ltschaft erwirkte bei Gericht einen Strafbefeh­l über 2800 Euro (70 Tagessätze zu je 40 Euro). Dagegen legte der geblitzte Autofahrer Einspruch ein, sodass es jetzt zum Prozess kommen sollte. Doch kurz vor dem Termin beschränkt­e der Temposünde­r den Einspruch auf die Höhe des Tagessatze­s, der sich nach dem Einkommen bemisst.

Damit ist der Strafbefeh­l, was das Tatgescheh­en und die Zahl der Tagessätze anbelangt, rechtskräf­tig. Die Höhe des einzelnen Tagessatze­s, der wohl niedriger als 40 Euro ausfallen wird, berechnet die Justiz nun auf dem Bürowege.

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Foto: Silvio Wyszengrad Am Oberen Graben herrscht seit kurzer Zeit Tempo 30. Die Geschwindi­gkeit der Fahrzeuge wird immer wieder gemessen.

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