Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Windkraftpläne in Stadtbergen sind gescheitert
Viele Bürger hatten sich für ein Genossenschaftsmodell für umweltfreundliche Energiegewinnung interessiert. Doch an einem Gesetz gibt es kein Vorbeikommen. Wie es jetzt weitergehen könnte.
In Stadtbergen wird es in absehbarer Zeit keine Windkraftanlage geben, weder von einer Bürgergenossenschaft noch von einem Konzern betrieben. Wie auf der jüngsten Sitzung des Stadtrats bekannt wurde, hat sich ein Detail der Vorplanung, das bislang nur wie eine mittelgroße Hürde gewirkt hatte, zum absoluten Ausschlusskriterium entwickelt. Damit ist der Betrieb eines Windrads in Stadtbergen gesetzlich verboten. Grund dafür ist eine Einrichtung der Bundesrepublik.
„Das Ergebnis bleibt unverrückbar“, so Bürgermeister Paulus Metz auf der Sitzung, nachdem die Klimaschutzmanagerin der Stadt, Claudia Günther, die Ergebnisse der vergangenen Monate zusammengefasst hatte. Klar war schon vor Monaten, dass in den Westlichen Wäldern in Stadtbergen ein Windrad nicht besonders hoch sein dürfe. Schließlich war schon zu Beginn der Überlegungen bekannt, dass der Wald im Stadtgebiet in der Einflugschneise zum Militärflugplatz der Bundeswehr auf dem Lechfeld liegt. Doch dass dieser Umstand am Ende das gesamte Projekt kippen könnte, war damals nicht so gesehen worden.
Denn die Einflugschneise begrenzt die Bebauung auf 170 bis 200 Meter. Moderne Anlagen, die auch wirtschaftlich betrieben werden sollen, müssten aber 250 bis 280 Meter hoch sein, so Claudia Günther. Vor knapp einem Jahr hatte es im Augsburger Umweltreferat deshalb einen internen runden Tisch gegeben. Dort hatten sich unter anderem die Bayerischen Staatsforsten als Eigentümer des fraglichen Streifens im Wald, das Haus Fugger als weiterer Waldbesitzer in den Westlichen Wäldern, sowie die Bürgermeister von Diedorf, Bobingen und Stadtbergen getroffen und nach Lösungen gesucht.
Doch die schien es den rechtlichen Grundlagen nach nicht zu geben. So wurde ein Schreiben an das Verteidigungsministerium mit der Bitte um positive Prüfung verfasst; Kulturstaatsministerin Claudia Roth, eine Augsburgerin, setzte sich zudem mit dem Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Berlin in Verbindung und der Bundestagsabgeordnete Niklas Wagener schrieb nochmals ans Verteidigungsministerium. Das Ergebnis blieb jedoch dasselbe: In Stadtbegen
ist kein ausreichend hohes Windrad möglich.
Die Abmessungen des Korridors der Einflugschneise fürs Lechfeld sind in ihrer Breite und Höhe gesetzlich geregelt, eine Ausnahme gibt es nicht. Dieser Korridor kann nach Ansicht des Verteidigungsministeriums nicht verschoben werden. Auch die Anhebung der Überflughöhe über den gewünschten Windrad-Standort könne nicht erlaubt werden. Nach Auskunft des Verteidigungsministeriums würde sich so der Endanflug aufs Lechfeld verlängern und müsste nach Osten verlagert werden. Damit sei sogar der Münchner Flughafen betroffen, denn Militärmaschinen und zivile Luftfahrt müssten sich dann einen Flugraum teilen. Im schlimmsten Fall würde sich dort die Verkehrsabwicklung verzögern.
Das Aus trifft auch jene Teile der Bürgerschaft in Stadtbergen und der Region, die sich bei Bürgermeister Metz bereits gemeldet und am liebsten gleich in eine Bürgergenossenschaft investiert hätten, wie er berichtete. Claudia Günther: „Wir müssen jetzt regional denken und Kooperationen schließen.“Das sieht auch Stadtrat Thomas Miehler (Grüne) so. Er sagte, man solle nun mit den Bürgermeistern von Diedorf und Kutzenhausen im Gespräch bleiben, die bereits Bereitschaft für Bürgerwindräder gezeigt haben. Auch er plädierte dafür, nicht in einem zu engen Rahmen zu denken. Bürgerenergiewerke seien schließlich auch im Sinne des Landkreises Augsburg und von Landrat Martin Sailer.
Doch auch wenn an anderer Stelle in den Westlichen Wäldern Platz für Windräder gefunden wird, ist nicht sicher, dass dann auch eine Bürgergenossenschaft zum Zug kommt. Im Vorfeld hatten die Bayerischen Staatsforsten bereits klargemacht, dass die Suche nach einem Planer oder Investor in einer europaweiten Ausschreibung geschehen werde. Bürgergenossenschaften könnten sich dann lediglich mit demjenigen in Verbindung setzen, der den Zuschlag erhalte. Ein aufwendiges Verfahren also, mit ungewissem Ausgang.