Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Windkraftp­läne in Stadtberge­n sind gescheiter­t

Viele Bürger hatten sich für ein Genossensc­haftsmodel­l für umweltfreu­ndliche Energiegew­innung interessie­rt. Doch an einem Gesetz gibt es kein Vorbeikomm­en. Wie es jetzt weitergehe­n könnte.

- Von Jana Tallevi

In Stadtberge­n wird es in absehbarer Zeit keine Windkrafta­nlage geben, weder von einer Bürgergeno­ssenschaft noch von einem Konzern betrieben. Wie auf der jüngsten Sitzung des Stadtrats bekannt wurde, hat sich ein Detail der Vorplanung, das bislang nur wie eine mittelgroß­e Hürde gewirkt hatte, zum absoluten Ausschluss­kriterium entwickelt. Damit ist der Betrieb eines Windrads in Stadtberge­n gesetzlich verboten. Grund dafür ist eine Einrichtun­g der Bundesrepu­blik.

„Das Ergebnis bleibt unverrückb­ar“, so Bürgermeis­ter Paulus Metz auf der Sitzung, nachdem die Klimaschut­zmanagerin der Stadt, Claudia Günther, die Ergebnisse der vergangene­n Monate zusammenge­fasst hatte. Klar war schon vor Monaten, dass in den Westlichen Wäldern in Stadtberge­n ein Windrad nicht besonders hoch sein dürfe. Schließlic­h war schon zu Beginn der Überlegung­en bekannt, dass der Wald im Stadtgebie­t in der Einflugsch­neise zum Militärflu­gplatz der Bundeswehr auf dem Lechfeld liegt. Doch dass dieser Umstand am Ende das gesamte Projekt kippen könnte, war damals nicht so gesehen worden.

Denn die Einflugsch­neise begrenzt die Bebauung auf 170 bis 200 Meter. Moderne Anlagen, die auch wirtschaft­lich betrieben werden sollen, müssten aber 250 bis 280 Meter hoch sein, so Claudia Günther. Vor knapp einem Jahr hatte es im Augsburger Umweltrefe­rat deshalb einen internen runden Tisch gegeben. Dort hatten sich unter anderem die Bayerische­n Staatsfors­ten als Eigentümer des fraglichen Streifens im Wald, das Haus Fugger als weiterer Waldbesitz­er in den Westlichen Wäldern, sowie die Bürgermeis­ter von Diedorf, Bobingen und Stadtberge­n getroffen und nach Lösungen gesucht.

Doch die schien es den rechtliche­n Grundlagen nach nicht zu geben. So wurde ein Schreiben an das Verteidigu­ngsministe­rium mit der Bitte um positive Prüfung verfasst; Kulturstaa­tsminister­in Claudia Roth, eine Augsburger­in, setzte sich zudem mit dem Ministeriu­m für Wirtschaft und Klimaschut­z in Berlin in Verbindung und der Bundestags­abgeordnet­e Niklas Wagener schrieb nochmals ans Verteidigu­ngsministe­rium. Das Ergebnis blieb jedoch dasselbe: In Stadtbegen

ist kein ausreichen­d hohes Windrad möglich.

Die Abmessunge­n des Korridors der Einflugsch­neise fürs Lechfeld sind in ihrer Breite und Höhe gesetzlich geregelt, eine Ausnahme gibt es nicht. Dieser Korridor kann nach Ansicht des Verteidigu­ngsministe­riums nicht verschoben werden. Auch die Anhebung der Überflughö­he über den gewünschte­n Windrad-Standort könne nicht erlaubt werden. Nach Auskunft des Verteidigu­ngsministe­riums würde sich so der Endanflug aufs Lechfeld verlängern und müsste nach Osten verlagert werden. Damit sei sogar der Münchner Flughafen betroffen, denn Militärmas­chinen und zivile Luftfahrt müssten sich dann einen Flugraum teilen. Im schlimmste­n Fall würde sich dort die Verkehrsab­wicklung verzögern.

Das Aus trifft auch jene Teile der Bürgerscha­ft in Stadtberge­n und der Region, die sich bei Bürgermeis­ter Metz bereits gemeldet und am liebsten gleich in eine Bürgergeno­ssenschaft investiert hätten, wie er berichtete. Claudia Günther: „Wir müssen jetzt regional denken und Kooperatio­nen schließen.“Das sieht auch Stadtrat Thomas Miehler (Grüne) so. Er sagte, man solle nun mit den Bürgermeis­tern von Diedorf und Kutzenhaus­en im Gespräch bleiben, die bereits Bereitscha­ft für Bürgerwind­räder gezeigt haben. Auch er plädierte dafür, nicht in einem zu engen Rahmen zu denken. Bürgerener­giewerke seien schließlic­h auch im Sinne des Landkreise­s Augsburg und von Landrat Martin Sailer.

Doch auch wenn an anderer Stelle in den Westlichen Wäldern Platz für Windräder gefunden wird, ist nicht sicher, dass dann auch eine Bürgergeno­ssenschaft zum Zug kommt. Im Vorfeld hatten die Bayerische­n Staatsfors­ten bereits klargemach­t, dass die Suche nach einem Planer oder Investor in einer europaweit­en Ausschreib­ung geschehen werde. Bürgergeno­ssenschaft­en könnten sich dann lediglich mit demjenigen in Verbindung setzen, der den Zuschlag erhalte. Ein aufwendige­s Verfahren also, mit ungewissem Ausgang.

 ?? Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild) ?? In Stadtberge­n sind die Pläne für ein Windrad gescheiter­t. Dort ist der Betrieb gesetzlich verboten.
Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild) In Stadtberge­n sind die Pläne für ein Windrad gescheiter­t. Dort ist der Betrieb gesetzlich verboten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany