Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Zigaretten­kippen auf dem Dorfplatz

Herumliege­nder Müll von Rauchern stört in Westendorf vor allem einen Bürger. Seinen Antrag auf eine Androhung von Bußgeld hat der Gemeindera­t nun besprochen.

- Von Steffi Brand

Bei der Bürgervers­ammlung in Westendorf hatte sich Franz Tobiasch mit einer Reihe von Anliegen zu Wort gemeldet. Der Westendorf­er Bürger forderte, dass Raucherinn­en und Raucher künftig ein Bußgeld bezahlen müssten, wenn sie ihre Zigaretten­kippen achtlos auf den Boden werfen. Für Wiederholu­ngstäter stellte er sogar eine zu diskutiere­nde Bußgeldhöh­e von 1000 Euro in den Raum. Der Zigaretten­automat in der Dorfmitte sollte weg. Der Rathausche­f erklärte bei der Bürgervers­ammlung, das Thema im Gemeindera­t zu behandeln. Und eben das ist in der Westendorf­er Gemeindera­tssitzung auch passiert.

Beschlosse­n hat der Gemeindera­t einstimmig, dass die Reinigungs­und Sicherungs­verordnung von öffentlich­en Straßen überarbeit­et werden soll. Das heißt zum einen, dass die Satzung seitens der Verwaltung auf den neuesten Stand gebracht wird. Dabei werden die Anregungen, die Tobiasch vorgeschla­gen hat, abgewogen und gegebenenf­alls eingearbei­tet. Ob die Begriffsbe­stimmung – mitunter, wo eine Verunreini­gung eine Ordnungswi­drigkeit darstellt – geändert wird, ob Zigaretten­kippen explizit gelistet werden in der Liste der Dinge, die nicht weggeworfe­n werden dürfen, und ob das Bußgeld für weggeworfe­ne Zigaretten­kippen von 500 Euro auf 1000 Euro angehoben wird, wird der Gemeindera­t dann entscheide­n, wenn die geänderte Satzung vorliegt.

Darüber hinaus beschloss der Westendorf­er Gemeindera­t einstimmig,

in der kommunalen Haushaltsp­lanung einen Kostenfakt­or zu berücksich­tigen, der die Aufstellun­g weiterer Zigaretten­mülleimer ermögliche­n könnte. Wo dies sinnvoll wäre, könne dann noch einmal besprochen werden. Sich für den Abbau der Zigaretten­automaten im Ort starkzumac­hen, lehnte der Gemeindera­t hingegen einstimmig ab. Tobiasch, der neben zwei weiteren Zuhörern Gast der Gemeindera­tsitzung war, platzierte

noch vor der Einleitung ins Thema durch Westendorf­s Bürgermeis­ter Steffen Richter Tütchen mit gesammelte­n Zigaretten­kippen auf dem Tisch des Gremiums. Fein säuberlich hatte er auf den Tüten notiert, in welchem Straßenzug oder wo er die Zigaretten­kippen eingesamme­lt hatte, und verkündete mit der größten Tüte in Händen auch, dass er die meisten Zigaretten­kippen auf dem Dorfplatz gefunden habe.

Der Rathausche­f ließ Tobiasch zunächst gewähren, bedankte sich für die Einleitung zum Thema und die mühselige Arbeit, die der Bürger im Ort mit großem Engagement geleistet hat. Richter erklärte aber auch, dass Tobiasch durch seinen unabgespro­chenen Auftritt Richters Geduld auf eine zu große Probe gestellt habe. Die Folge: Der Rathausche­f verwehrte dem Bürger jede weitere Wortmeldun­g und berief sich dabei auf die Geschäftso­rdnung.

Bis es zum Beschluss zur Änderung der Satzung kam, erläuterte Richter unter anderem die Zuständigk­eiten: Das Abfallrech­t falle nämlich in den Aufgabenbe­reich des Landratsam­tes. Um eine Ordnungswi­drigkeit – wie das Wegwerfen von Zigaretten­kippen – ahnden zu können, bedarf es jedoch der Feststellu­ng ebendieser Ordnungswi­drigkeit durch einen Polizisten oder durch einen Mitarbeite­r des Ordnungsam­tes.

 ?? Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild) ?? Auf den Boden geworfene Zigaretten­stummel sind in vielen Orten ein Ärgernis.
Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild) Auf den Boden geworfene Zigaretten­stummel sind in vielen Orten ein Ärgernis.

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