Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Zigarettenkippen auf dem Dorfplatz
Herumliegender Müll von Rauchern stört in Westendorf vor allem einen Bürger. Seinen Antrag auf eine Androhung von Bußgeld hat der Gemeinderat nun besprochen.
Bei der Bürgerversammlung in Westendorf hatte sich Franz Tobiasch mit einer Reihe von Anliegen zu Wort gemeldet. Der Westendorfer Bürger forderte, dass Raucherinnen und Raucher künftig ein Bußgeld bezahlen müssten, wenn sie ihre Zigarettenkippen achtlos auf den Boden werfen. Für Wiederholungstäter stellte er sogar eine zu diskutierende Bußgeldhöhe von 1000 Euro in den Raum. Der Zigarettenautomat in der Dorfmitte sollte weg. Der Rathauschef erklärte bei der Bürgerversammlung, das Thema im Gemeinderat zu behandeln. Und eben das ist in der Westendorfer Gemeinderatssitzung auch passiert.
Beschlossen hat der Gemeinderat einstimmig, dass die Reinigungsund Sicherungsverordnung von öffentlichen Straßen überarbeitet werden soll. Das heißt zum einen, dass die Satzung seitens der Verwaltung auf den neuesten Stand gebracht wird. Dabei werden die Anregungen, die Tobiasch vorgeschlagen hat, abgewogen und gegebenenfalls eingearbeitet. Ob die Begriffsbestimmung – mitunter, wo eine Verunreinigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt – geändert wird, ob Zigarettenkippen explizit gelistet werden in der Liste der Dinge, die nicht weggeworfen werden dürfen, und ob das Bußgeld für weggeworfene Zigarettenkippen von 500 Euro auf 1000 Euro angehoben wird, wird der Gemeinderat dann entscheiden, wenn die geänderte Satzung vorliegt.
Darüber hinaus beschloss der Westendorfer Gemeinderat einstimmig,
in der kommunalen Haushaltsplanung einen Kostenfaktor zu berücksichtigen, der die Aufstellung weiterer Zigarettenmülleimer ermöglichen könnte. Wo dies sinnvoll wäre, könne dann noch einmal besprochen werden. Sich für den Abbau der Zigarettenautomaten im Ort starkzumachen, lehnte der Gemeinderat hingegen einstimmig ab. Tobiasch, der neben zwei weiteren Zuhörern Gast der Gemeinderatsitzung war, platzierte
noch vor der Einleitung ins Thema durch Westendorfs Bürgermeister Steffen Richter Tütchen mit gesammelten Zigarettenkippen auf dem Tisch des Gremiums. Fein säuberlich hatte er auf den Tüten notiert, in welchem Straßenzug oder wo er die Zigarettenkippen eingesammelt hatte, und verkündete mit der größten Tüte in Händen auch, dass er die meisten Zigarettenkippen auf dem Dorfplatz gefunden habe.
Der Rathauschef ließ Tobiasch zunächst gewähren, bedankte sich für die Einleitung zum Thema und die mühselige Arbeit, die der Bürger im Ort mit großem Engagement geleistet hat. Richter erklärte aber auch, dass Tobiasch durch seinen unabgesprochenen Auftritt Richters Geduld auf eine zu große Probe gestellt habe. Die Folge: Der Rathauschef verwehrte dem Bürger jede weitere Wortmeldung und berief sich dabei auf die Geschäftsordnung.
Bis es zum Beschluss zur Änderung der Satzung kam, erläuterte Richter unter anderem die Zuständigkeiten: Das Abfallrecht falle nämlich in den Aufgabenbereich des Landratsamtes. Um eine Ordnungswidrigkeit – wie das Wegwerfen von Zigarettenkippen – ahnden zu können, bedarf es jedoch der Feststellung ebendieser Ordnungswidrigkeit durch einen Polizisten oder durch einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes.