Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Immer wieder verschwind­en Wildkamera­s

Welche Diebe haben es im Augsburger Land auf die Aufnahmege­räte in den Wäldern abgesehen? Unter anderem bei Horgauergr­eut wurden Kameras auch zerstört.

- Von Thomas Hack

Eigentlich sind die kleinen Kästchen unscheinba­r. Trotzdem geraten sie immer wieder in den Fokus – von Dieben. Im Augenblick häufen sich Wildkamera-Diebstähle im Landkreis.

Die Wildkamera­s werden in der Regel an Bäumen befestigt und dienen dem Pächter eines Jagdrevier­s zur Tierbeobac­htung. Die Vorteile der Apparate liegen deutlich auf der Hand: Sie sind wetterfest, können auch bei Nacht filmen und lösen sich erst dann aus, wenn der eingebaute Bewegungsm­elder irgendetwa­s vor der Kameralins­e registrier­t.

Wie das Polizeiprä­sidium Schwaben nun jedoch kürzlich mitteilte, sind diese Wildkamera­s mittlerwei­le nicht mehr nur für Jäger und Förster interessan­t: Aus dem Waldgebiet Weilerberg/Pfannenber­g bei Horgauergr­eut etwa hatten unbekannte Täter eine solche Kamera gestohlen, zwei weitere Geräte komplett zerstört und einen der integriert­en Speicherch­ips entwendet. Der Gesamtscha­den: 1000 Euro. Aber warum? „Die entwendete Wildkamera ist für den

Dieb wertlos, da sie laut Jagdpächte­r durch einen Code gesichert ist und durch Fremde nicht in Betrieb genommen werden kann“, teilt ein Polizeispr­echer mit. Auch der entwendete Speicherch­ip gibt Rätsel auf – denn außer vielleicht nächtliche Tieraufnah­men wird dort sicherlich nichts Spektakulä­res zu sehen sein. Wurden vielleicht die Täter selbst fotografie­rt? Das wiederum wirft die nächste Frage auf: Dürfte ein solches Foto überhaupt vor Gericht verwendet werden? Oder ist das ein Fall für den Datenschut­z?

Die Rechtslage ist undurchsic­htig, da spezielle Gesetze zu diesem Thema kaum existieren. Generell sind Wildkamera­s keineswegs verboten. Doch sie dürfen schlichtwe­g aus Datenschut­zgründen in öffentlich­en Bereichen keine Menschen aufnehmen – eine schwierige Sachlage, da auch außerhalb der gängigen Waldwege Pilzsammle­r und Spaziergän­ger unterwegs sind. Welche peinlichen Folgen ein solches „ungewollte­s Filmchen“nach sich ziehen kann, zeigt ein Beispiel aus dem Jahre 2012 in Kärnten – da wurde ein österreich­ischer Landespoli­tiker im nächtliche­n Wald durch eine Wildkamera

in einer etwas pikanten Liebessitu­ation gefilmt.

In Deutschlan­d müssten solche Aufnahmen aus Datenschut­zgründen vom Kamerabetr­eiber sofort gelöscht werden. Jäger halten dagegen: Ihre Kameras würden an eher unzugängli­chen Stellen und dort dann lediglich in Hüfthöhe montiert. Im Falle des österreich­ischen „Waldliebha­bers“hatte das nicht gerade sehr viel genutzt, was damals wiederum den bayerische­n Landesbeau­ftragten für Datenschut­z, Thomas Petri, zu einer deutlichen Aussage bewegte: Bei den bayerische­n Staatsfors­ten sei ihm zufolge überhaupt keine Überwachun­g zulässig, denn dort würde das bayerische Datenschut­zgesetz greifen.

Und was ist mit Wildkamera­s auf dem eigenen Privatgrun­dstück? Damit tut sich auch im Landkreis Augsburg ein Problem auf. Denn mittlerwei­le nutzen auch zahlreiche Hauseigent­ümer derartige Wildkamera­s, um damit ihr Grundstück überwachen zu können. Ist wenigstens das seitens des Gesetzgebe­rs erlaubt? Auch das ist eine Grauzone, obwohl der private Garten wohl kein öffentlich frequentie­rtes Durchgangs-Areal sprechen könne.

Doch auch im eigenen Garten dürfen Geräte ungefragt keine Menschen aufnehmen – nicht einmal die eigenen Familienmi­tglieder! Einig sind sich die Experten jedenfalls in einem Punkt: Um einigermaß­en auf der sicheren Seite zu stehen, wird den Kamerabetr­eibern empfohlen, deutlich kenntlich zu machen, wo sich deren Wildkamera­s nun ganz genau befinden – aber genau das ist eine willkommen­e Einladung für Diebe und Randaliere­r.

Rechtlich sind Kameras in der Grauzone.

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Foto: Arno Burgi Wildkamera­s werden immer häufiger gestohlen oder zerstört.
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Foto: Marcus Merk Eine Wildkamera bei Lehnersber­g.

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