Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Immer wieder verschwinden Wildkameras
Welche Diebe haben es im Augsburger Land auf die Aufnahmegeräte in den Wäldern abgesehen? Unter anderem bei Horgauergreut wurden Kameras auch zerstört.
Eigentlich sind die kleinen Kästchen unscheinbar. Trotzdem geraten sie immer wieder in den Fokus – von Dieben. Im Augenblick häufen sich Wildkamera-Diebstähle im Landkreis.
Die Wildkameras werden in der Regel an Bäumen befestigt und dienen dem Pächter eines Jagdreviers zur Tierbeobachtung. Die Vorteile der Apparate liegen deutlich auf der Hand: Sie sind wetterfest, können auch bei Nacht filmen und lösen sich erst dann aus, wenn der eingebaute Bewegungsmelder irgendetwas vor der Kameralinse registriert.
Wie das Polizeipräsidium Schwaben nun jedoch kürzlich mitteilte, sind diese Wildkameras mittlerweile nicht mehr nur für Jäger und Förster interessant: Aus dem Waldgebiet Weilerberg/Pfannenberg bei Horgauergreut etwa hatten unbekannte Täter eine solche Kamera gestohlen, zwei weitere Geräte komplett zerstört und einen der integrierten Speicherchips entwendet. Der Gesamtschaden: 1000 Euro. Aber warum? „Die entwendete Wildkamera ist für den
Dieb wertlos, da sie laut Jagdpächter durch einen Code gesichert ist und durch Fremde nicht in Betrieb genommen werden kann“, teilt ein Polizeisprecher mit. Auch der entwendete Speicherchip gibt Rätsel auf – denn außer vielleicht nächtliche Tieraufnahmen wird dort sicherlich nichts Spektakuläres zu sehen sein. Wurden vielleicht die Täter selbst fotografiert? Das wiederum wirft die nächste Frage auf: Dürfte ein solches Foto überhaupt vor Gericht verwendet werden? Oder ist das ein Fall für den Datenschutz?
Die Rechtslage ist undurchsichtig, da spezielle Gesetze zu diesem Thema kaum existieren. Generell sind Wildkameras keineswegs verboten. Doch sie dürfen schlichtweg aus Datenschutzgründen in öffentlichen Bereichen keine Menschen aufnehmen – eine schwierige Sachlage, da auch außerhalb der gängigen Waldwege Pilzsammler und Spaziergänger unterwegs sind. Welche peinlichen Folgen ein solches „ungewolltes Filmchen“nach sich ziehen kann, zeigt ein Beispiel aus dem Jahre 2012 in Kärnten – da wurde ein österreichischer Landespolitiker im nächtlichen Wald durch eine Wildkamera
in einer etwas pikanten Liebessituation gefilmt.
In Deutschland müssten solche Aufnahmen aus Datenschutzgründen vom Kamerabetreiber sofort gelöscht werden. Jäger halten dagegen: Ihre Kameras würden an eher unzugänglichen Stellen und dort dann lediglich in Hüfthöhe montiert. Im Falle des österreichischen „Waldliebhabers“hatte das nicht gerade sehr viel genutzt, was damals wiederum den bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz, Thomas Petri, zu einer deutlichen Aussage bewegte: Bei den bayerischen Staatsforsten sei ihm zufolge überhaupt keine Überwachung zulässig, denn dort würde das bayerische Datenschutzgesetz greifen.
Und was ist mit Wildkameras auf dem eigenen Privatgrundstück? Damit tut sich auch im Landkreis Augsburg ein Problem auf. Denn mittlerweile nutzen auch zahlreiche Hauseigentümer derartige Wildkameras, um damit ihr Grundstück überwachen zu können. Ist wenigstens das seitens des Gesetzgebers erlaubt? Auch das ist eine Grauzone, obwohl der private Garten wohl kein öffentlich frequentiertes Durchgangs-Areal sprechen könne.
Doch auch im eigenen Garten dürfen Geräte ungefragt keine Menschen aufnehmen – nicht einmal die eigenen Familienmitglieder! Einig sind sich die Experten jedenfalls in einem Punkt: Um einigermaßen auf der sicheren Seite zu stehen, wird den Kamerabetreibern empfohlen, deutlich kenntlich zu machen, wo sich deren Wildkameras nun ganz genau befinden – aber genau das ist eine willkommene Einladung für Diebe und Randalierer.
Rechtlich sind Kameras in der Grauzone.