Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Aufgaben und Anforderungen eines Berufsbetreuers
• Ob durch einen Unfall, eine plötzliche Erkrankung oder Behinderung – aus vielerlei Gründen können Menschen ihre rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln.
• Wer nicht rechtzeitig vorgesorgt hat, etwa durch die Bevollmächtigung Angehöriger oder sonstiger Vertrauenspersonen, dem wird ein rechtlicher Betreuer (m/w/d) zur Seite gestellt. Für den Fall, dass sich im Familienkreis oder Umfeld keine Person findet, die diese Aufgabe ehrenamtlich übernimmt, bedarf es eines beruflichen Betreuers (m/w/d).
• Im Landkreis Augsburg gibt es derzeit etwa 1.800 rechtliche Betreuungen, wobei jedes Jahr für circa 600 Personen eine neue Betreuung vom Betreuungsgericht festgelegt wird. Von diesen wird zwar ein Großteil nach wie vor durch ehrenamtliche Betreuer unterstützt, für etwa 30 Prozent werden jedoch berufliche Betreuerinnen benötigt.
• Die jeweilige Betreuungsstelle verwaltet nach Registrierung bei der Stammbehörde einen Pool an rechtlichen Betreuern und schlägt diese bei den zuständigen Gerichten vor, welche die Betreuer dann per Beschluss bestellen.
• Im Januar 2023 wurde das Betreuungsrecht grundlegend reformiert:
Die Wünsche der betreuten Personen sollen nun im Mittelpunkt stehen, die rechtlichen Betreuer sollen mehr unterstützend agieren und weniger vertretend. Um diese wertvolle Arbeit weiterhin im Landkreis Augsburg zu gewährleisten, werden Menschen gesucht, die Interesse am Berufseinstieg als selbstständiger rechtlicher Betreuer haben, auch ein Quereinstieg ist möglich.
• Berufliche Betreuer müssen ein Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik abgeschlossen haben, Volljuristen (m/w/d) sein oder einen Sachkundenachweis erbringen. Interessierte erhalten weitere Informationen bei der Betreuungsstelle des
Landratsamtes Augsburg unter https://qr.landkreis-augsburg.de/ berufsbetreuer, per E-Mail-Anfrage an betreuung@LRA-a.bayern.de oder telefonisch unter 0821 3102 2501.
• Die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer müssen sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei ihrer Stammbehörde (=Betreuungsstelle der Kommune (Landkreis/kreisfreie Stadt) registrieren lassen. Dann können die Betreuerinnen und Betreuer sich in allen beliebigen Betreuungsstellen in ihrer Umgebung vorstellen und werden ggfs. dort in den Pool der verfügbaren Betreuerinnen und Betreuer aufgenommen. (AZ)