Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Inhaftierter Schuhbeck hat jetzt Ausgang
Promikoch darf die JVA ein Mal im Monat verlassen
Alfons Schuhbeck, wegen Steuerhinterziehung inhaftierter Promikoch, bekommt die nächste Hafterleichterung. Der 74-Jährige darf seine Anstalt in Rothenfeld bei Andechs ein Mal im Monat für ein paar Stunden verlassen. Das bestätigten Justizkreise gegenüber unserer Redaktion.
Anfang Februar war Schuhbeck in die Außenstelle der Justizvollzugsanstalt (JVA) Landsberg verlegt worden. Dort dürfen Insassen länger ihre Zellen verlassen und sind auch nicht von einer hohen Mauer eingesperrt. Wer einmal in diesen offenen Vollzug verlegt wurde, kann sich Hoffnungen auf den Status „Freigänger“machen. Freigänger müssen einen Job vorweisen und dürfen tagsüber „draußen“arbeiten gehen.
Alfons Schuhbeck wurde im Oktober 2022 zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt, weil er das Finanzamt um 2,3 Millionen Euro geprellt hatte. Im August 2023 trat er seine Strafe an. Augenscheinlich sieht die JVA Landsberg beim 74-jährigen Schuhbeck nicht die Gefahr, dass er flüchtet oder bei seinem Tagesausflug in die Freiheit weitere Straftaten begeht. Nur, wenn die JVA kein Risiko annimmt, kann sie laut Strafvollzugsgesetz die Lockerungen erlauben.
Die Gefängnisleitung gibt zwar keine konkrete Auskunft zum Fall Schuhbeck, erklärt aber, wie so ein Ausgang funktioniert: Er werde üblicherweise gestaffelt genehmigt – erst vier Stunden pro Monat, dann sechs, dann acht Stunden. In Landsberg sei es der Normalfall, dass der Gefangene dafür abgeholt und wieder zurückgebracht werden muss – üblicherweise von einem Angehörigen.
Vermutlich darf sich der tief gefallene TV-Star als Nächstes über Hafturlaub freuen. Die JVA kann Gefangenen, die sich gut führen und in der Regel mindestens sechs Monate ihrer Strafe abgesessen haben, pro Jahr 21 Tage Urlaub außerhalb der Anstaltsmauern gewähren. Die sechs Monate hat Schuhbeck Ende Februar vollgemacht. (Foto: Ursula Düren, dpa)