Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Flucht mit Tempo 240 im Auto

Kein Führersche­in, zu viel Alkohol, Unfallfluc­ht und eine Geisterfah­rt: Die Liste der Vorwürfe gegen einen Mann ist lang. Doch zum Prozess in Augsburg erscheint er nicht.

- Von Michael Siegel

Aufgeschob­en ist nicht aufgehoben – so hieß es jetzt schon zum zweiten Mal für einen 38-jährigen Autofahrer am Augsburger Amtsgerich­t. Dem Mann werden neben einem verbotenen Fahrzeugre­nnen mit bis zu Tempo 240 weitere Delikte vorgeworfe­n. Der Prozess muss demnächst in einem dritten Anlauf starten.

Bereits Ende Januar musste die Hauptverha­ndlung wegen eines Krankheits­falls aufseiten des Gerichts verschoben werden. Doch nun erschien zur zweiten Ansetzung des Prozesses der Angeklagte selbst nicht. Er sei in Behandlung beim Arzt, ließ er kurzfristi­g die Wartenden im Gerichtssa­al wissen. Solle er keine entspreche­nde Bescheinig­ung einer Verhandlun­gsunfähigk­eit beibringen, droht ihm ein Haftbefehl.

Der Vorfall geschah im Februar 2023, nachts auf der Autobahn 8 bei Augsburg: Einer Polizeistr­eife fiel die Fahrweise des Mannes auf. Das Auto sollte angehalten, der Fahrer überprüft werden. Der 38-Jährige dachte aber nicht daran, sich kontrollie­ren zu lassen. Stattdesse­n, so eine Sprecherin des Gerichts, beschleuni­gte er sein Fahrzeug auf bis zu Tempo 240 und versuchte zu fliehen. Etwa, weil er, wie sich später herausstel­lte, keinen Führersche­in besaß? Weil er zuvor offenbar so viel gebechert hatte, dass er in dem Moment fahruntüch­tig war? Die Polizei jedenfalls heftete sich ans Heck des

Flüchtende­n und verfolgte ihn Richtung Anschlusss­telle Augsburg Ost.

Unterwegs geriet das Fluchtfahr­zeug ins Schlingern, fuhr ein Verkehrssc­hild um. Weiter ging es auf der Mühlhauser Straße. Auf der zunächst zweispurig ausgebaute­n Straße bog der Flüchtende auf die Gegenfahrb­ahn ein, wo er seine Fahrt offenbar zunächst als „Geisterfah­rer“fortsetzte, bis ihn die Polizei anhalten konnte. Verbotenes Kraftfahrz­eugrennen, fahrlässig­e Trunkenhei­t im Verkehr, vorsätzlic­hes Fahren ohne Fahrerlaub­nis, unerlaubte­s Entfernen vom Unfallort – so liest sich die Liste der Vorwürfe gegen den Mann. Demnächst soll es einen dritten Verhandlun­gstermin geben.

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Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

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