Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Flucht mit Tempo 240 im Auto
Kein Führerschein, zu viel Alkohol, Unfallflucht und eine Geisterfahrt: Die Liste der Vorwürfe gegen einen Mann ist lang. Doch zum Prozess in Augsburg erscheint er nicht.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben – so hieß es jetzt schon zum zweiten Mal für einen 38-jährigen Autofahrer am Augsburger Amtsgericht. Dem Mann werden neben einem verbotenen Fahrzeugrennen mit bis zu Tempo 240 weitere Delikte vorgeworfen. Der Prozess muss demnächst in einem dritten Anlauf starten.
Bereits Ende Januar musste die Hauptverhandlung wegen eines Krankheitsfalls aufseiten des Gerichts verschoben werden. Doch nun erschien zur zweiten Ansetzung des Prozesses der Angeklagte selbst nicht. Er sei in Behandlung beim Arzt, ließ er kurzfristig die Wartenden im Gerichtssaal wissen. Solle er keine entsprechende Bescheinigung einer Verhandlungsunfähigkeit beibringen, droht ihm ein Haftbefehl.
Der Vorfall geschah im Februar 2023, nachts auf der Autobahn 8 bei Augsburg: Einer Polizeistreife fiel die Fahrweise des Mannes auf. Das Auto sollte angehalten, der Fahrer überprüft werden. Der 38-Jährige dachte aber nicht daran, sich kontrollieren zu lassen. Stattdessen, so eine Sprecherin des Gerichts, beschleunigte er sein Fahrzeug auf bis zu Tempo 240 und versuchte zu fliehen. Etwa, weil er, wie sich später herausstellte, keinen Führerschein besaß? Weil er zuvor offenbar so viel gebechert hatte, dass er in dem Moment fahruntüchtig war? Die Polizei jedenfalls heftete sich ans Heck des
Flüchtenden und verfolgte ihn Richtung Anschlussstelle Augsburg Ost.
Unterwegs geriet das Fluchtfahrzeug ins Schlingern, fuhr ein Verkehrsschild um. Weiter ging es auf der Mühlhauser Straße. Auf der zunächst zweispurig ausgebauten Straße bog der Flüchtende auf die Gegenfahrbahn ein, wo er seine Fahrt offenbar zunächst als „Geisterfahrer“fortsetzte, bis ihn die Polizei anhalten konnte. Verbotenes Kraftfahrzeugrennen, fahrlässige Trunkenheit im Verkehr, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – so liest sich die Liste der Vorwürfe gegen den Mann. Demnächst soll es einen dritten Verhandlungstermin geben.