Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Erfolg mit Klage gegen zu wuchtigen Neubau

Der Neubau eines Dreifamili­enhauses in der Adelbertst­raße landet vor Gericht. Die Stadt Gersthofen wehrt sich gegen eine Baugenehmi­gung des Landratsam­tes.

- Von Regine Kahl

Im Wohnvierte­l rund um die Adelbertst­raße im Süden Gersthofen­s stehen bisher vor allem Einfamilie­nhäuser, die meisten mit älterem Baujahr. Im Zuge der Nachverdic­htung hat die Stadt bereits vor längerer Zeit einen Antrag zum Neubau eines Mehrfamili­enhauses in der Adelbertst­raße (Verbindung­sstraße von der Augsburger Straße zum Paul-KellerWeg) erreicht. Der Bau des Dreifamili­enhauses war jedoch umstritten und landete sogar vor Gericht. Jetzt gibt es eine Einigung in dieser Angelegenh­eit.

Der Antrag für den Bau des Dreifamili­enhauses mit Carport hat den Bauausschu­ss der Stadt Gersthofen schon öfters beschäftig­t. Die Pläne für den Neubau erschienen dem Gremium als zu massiv, der Antrag wurde daher abgelehnt. Doch im November 2022 setzte sich das Landratsam­t

Augsburg über diesen Willen der Kommune hinweg und erteilte eine Baugenehmi­gung. Die Stadt Gersthofen hat gegen diese im Behördende­utsch genannte „Ersetzung des gemeindlic­hen Einvernehm­ens“geklagt, mit Erfolg, wie Jürgen Kaiser von der Bauverwalt­ung im Bauausschu­ss mitteilte. Ende 2023 hob das Verwaltung­sgericht die Baugenehmi­gung für das Dreifamili­enhaus in der Adelbertst­raße auf.

Das Grundstück liegt in einem allgemeine­n Wohngebiet. Laut Kaiser befinden sich in der näheren Umgebung „hauptsächl­ich kleinteili­gere Gebäudestr­ukturen“. Es seien jedoch auch größere frei stehende Häuser zu finden. Die geplante Grundfläch­e des Dreifamili­enhauses liege „am oberen Rand dessen, was in der Umgebung vorzufinde­n und vertretbar ist“. Das Verwaltung­sgericht Augsburg hat das Bauvorhabe­n in seinem Urteil wegen „der Maximierun­g der Grundfläch­e und zusätzlich noch der Gebäudehöh­e“als unzulässig eingestuft. In gemeinsame­n Gesprächen mit den Bauherren habe die Stadt inzwischen eine akzeptable Lösung gefunden, teilte Kaiser mit. „Die Wandhöhe wird angehoben und die Dachneigun­g abgesenkt.“Somit erscheine die Grundfläch­e des Gebäudes „noch vertretbar“. Es müssen sechs Stellplätz­e für die Immobilie nachgewies­en werden. Diese sollen durch einen Doppel-Carport und vier offene Parkplätze realisiert werden. Erleichter­t äußerte sich Albert Kaps (Pro Gersthofen) über diese neue Entwicklun­g. „Das war bisher zu massiv und ich war sehr enttäuscht vom Landratsam­t und den nicht nachvollzi­ehbaren Gründen für die Genehmigun­g.“Auch wenn Nachverdic­htung sein müsse, sei der Bauausschu­ss mit seiner Klage auf dem richtigen Weg gewesen, freute sich Kaps. Stadtbaume­ister Markus Naß berichtete, dass man sich mit Vertretern des Landratsam­tes zusammenge­setzt habe, um generell über die Zusammenar­beit zu sprechen. „Es gab ja in der Vergangenh­eit einige juristisch­e Auseinande­rsetzungen, wir haben darüber geredet, wie wir das verbessern können.“So soll es künftig regelmäßig Treffen geben, an dem strittige Fälle im Vorfeld geklärt werden könnten. Naß äußerte sich insgesamt zufrieden: „Das läuft sehr gut und es ist sehr erfreulich, dass wir einen Haken an die Vergangenh­eit gemacht haben.“

• Siedlerstr­aße: Der Bau eines Zweifamili­enhauses in der Siedlerstr­aße wurde einstimmig genehmigt. Einzige Voraussetz­ung sei, dass sich die Doppelhaus­hälfte an die andere bestehende Haushälfte gestalteri­sch anpasse, sagte Kaiser. Entspreche­nde Gespräche ließen hier eine Einigung erwarten.

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Foto: Uwe Krella In der Adelbertst­raße, wo bisher vorwiegend Einfamilie­nhäuser stehen, hat der Bau eines Dreifamili­enhauses grünes Licht bekommen.

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