Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Erfolg mit Klage gegen zu wuchtigen Neubau
Der Neubau eines Dreifamilienhauses in der Adelbertstraße landet vor Gericht. Die Stadt Gersthofen wehrt sich gegen eine Baugenehmigung des Landratsamtes.
Im Wohnviertel rund um die Adelbertstraße im Süden Gersthofens stehen bisher vor allem Einfamilienhäuser, die meisten mit älterem Baujahr. Im Zuge der Nachverdichtung hat die Stadt bereits vor längerer Zeit einen Antrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Adelbertstraße (Verbindungsstraße von der Augsburger Straße zum Paul-KellerWeg) erreicht. Der Bau des Dreifamilienhauses war jedoch umstritten und landete sogar vor Gericht. Jetzt gibt es eine Einigung in dieser Angelegenheit.
Der Antrag für den Bau des Dreifamilienhauses mit Carport hat den Bauausschuss der Stadt Gersthofen schon öfters beschäftigt. Die Pläne für den Neubau erschienen dem Gremium als zu massiv, der Antrag wurde daher abgelehnt. Doch im November 2022 setzte sich das Landratsamt
Augsburg über diesen Willen der Kommune hinweg und erteilte eine Baugenehmigung. Die Stadt Gersthofen hat gegen diese im Behördendeutsch genannte „Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens“geklagt, mit Erfolg, wie Jürgen Kaiser von der Bauverwaltung im Bauausschuss mitteilte. Ende 2023 hob das Verwaltungsgericht die Baugenehmigung für das Dreifamilienhaus in der Adelbertstraße auf.
Das Grundstück liegt in einem allgemeinen Wohngebiet. Laut Kaiser befinden sich in der näheren Umgebung „hauptsächlich kleinteiligere Gebäudestrukturen“. Es seien jedoch auch größere frei stehende Häuser zu finden. Die geplante Grundfläche des Dreifamilienhauses liege „am oberen Rand dessen, was in der Umgebung vorzufinden und vertretbar ist“. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat das Bauvorhaben in seinem Urteil wegen „der Maximierung der Grundfläche und zusätzlich noch der Gebäudehöhe“als unzulässig eingestuft. In gemeinsamen Gesprächen mit den Bauherren habe die Stadt inzwischen eine akzeptable Lösung gefunden, teilte Kaiser mit. „Die Wandhöhe wird angehoben und die Dachneigung abgesenkt.“Somit erscheine die Grundfläche des Gebäudes „noch vertretbar“. Es müssen sechs Stellplätze für die Immobilie nachgewiesen werden. Diese sollen durch einen Doppel-Carport und vier offene Parkplätze realisiert werden. Erleichtert äußerte sich Albert Kaps (Pro Gersthofen) über diese neue Entwicklung. „Das war bisher zu massiv und ich war sehr enttäuscht vom Landratsamt und den nicht nachvollziehbaren Gründen für die Genehmigung.“Auch wenn Nachverdichtung sein müsse, sei der Bauausschuss mit seiner Klage auf dem richtigen Weg gewesen, freute sich Kaps. Stadtbaumeister Markus Naß berichtete, dass man sich mit Vertretern des Landratsamtes zusammengesetzt habe, um generell über die Zusammenarbeit zu sprechen. „Es gab ja in der Vergangenheit einige juristische Auseinandersetzungen, wir haben darüber geredet, wie wir das verbessern können.“So soll es künftig regelmäßig Treffen geben, an dem strittige Fälle im Vorfeld geklärt werden könnten. Naß äußerte sich insgesamt zufrieden: „Das läuft sehr gut und es ist sehr erfreulich, dass wir einen Haken an die Vergangenheit gemacht haben.“
• Siedlerstraße: Der Bau eines Zweifamilienhauses in der Siedlerstraße wurde einstimmig genehmigt. Einzige Voraussetzung sei, dass sich die Doppelhaushälfte an die andere bestehende Haushälfte gestalterisch anpasse, sagte Kaiser. Entsprechende Gespräche ließen hier eine Einigung erwarten.