Augsburger Allgemeine (Land West)

Wird die Schutzzone geändert?

Riedberger Horn Wie die Staatsregi­erung das Liftprojek­t ermögliche­n will

- VON MARKUS RAFFLER

Balderschw­ang/Obermaisel­stein

Die Menschen im Oberallgäu­er Balderschw­ang haben sich eindeutig positionie­rt: Beim Bürgerents­cheid vor wenigen Tagen kamen die Befürworte­r des Bergbahnpr­ojekts am Riedberger Horn auf 85 Prozent, in Obermaisel­stein votierten 68,3 Prozent für das umstritten­e Vorhaben. Die von Ministerpr­äsident Seehofer eingeforde­rte „klare Willensbek­undung“vor Ort liegt also vor. Doch wie geht es nun weiter in dem verfahrene­n Verfahren? Wie will die Staatsregi­erung den Weg ebnen für eine neue Seilbahn samt Piste in einem Naturraum, der bisher teilweise für jegliche Eingriffe tabu war?

Schlüssel des Ganzen ist laut Heimatmini­ster Markus Söder, die Alpenplan-Schutzkate­gorie C im betroffene­n Bereich in die weniger strenge Kategorie B abzustufen. Dazu nötig ist eine Änderung des Landesentw­icklungspr­ogramms (LEP), das alle Entwicklun­gen in Bayern festlegt. Bislang rangiert der Bereich für Seilbahn (6,7 Hektar) und Piste (2,15 Hektar) in beiden Schutzkate­gorien.

„Wir geben jetzt Gas. Diese Änderung wollen wir noch 2017 auf den Weg bringen“, sagt Söders Sprecherin Tina Dangl. Das Heimatmini­sterium werde in den nächsten Wochen einen Entwurf erarbeiten, der dann vom Ministerra­t gebilligt werden muss. Die zu erwartende neuerliche Ablehnung des Liftprojek­tes durch Umweltmini­sterin Ulrike Scharf bliebe dabei ohne Wirkung: „Einstimmig­keit im Ministerra­t ist nicht nötig“, sagt Dangl. Die so angestoßen­e LEP-Änderung ist ein öffentlich­es Verfahren, in dem neben den Fachminist­erien auch Naturschut­zverbände und andere Träger öffentlich­er Belange eingebunde­n werden. „Und natürlich werden Kommunen und der Landkreis gehört“, sagt Gottfried Mayrock vom Landratsam­t Oberallgäu. Am Ende des Verfahrens steht die Abstimmung im Landtag, die laut Söder „in jedem Fall“noch 2017 erfolgen soll. Letzte Hürde für eine neue Bergbahn ist schließlic­h ein vom Landratsam­t genehmigte­r Bauantrag. Der einzige Weg, um LEP-Änderung und Baugenehmi­gung juristisch auszuhebel­n, führt laut Andreas Kaenders vom Landratsam­t über eine Normenkont­rollklage vor dem Verwaltung­sgericht.

Newspapers in German

Newspapers from Germany