Augsburger Allgemeine (Land West)
Verkehrsrowdy muss jetzt zu Fuß gehen
Justiz Ein 25-Jähriger, der mit einem riskanten Manöver auf der A8 einen Unfall verursachte, scheitert vor Gericht mit einem Einspruch gegen seine Strafe
Gersthofen Ende Februar diesen Jahres krachte es auf der Autobahn: Ein 25-jähriger BMW-Fahrer vollzog ein riskantes Fahrmanöver, bei dem er zwei Spuren auf einmal wechselte. Das Gericht wies seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe sowie einer Führerscheinsperre von 12 Monaten.
Gegen Abend fuhr er mit seinem weißen BMW auf die Autobahn A8 bei Augsburg-West in Richtung München. Kurz nachdem er von der zweiten Auffahrspur vor der Lech- auf die Autobahn auffuhr, wechselte er von der rechten auf die dritte Spur, ohne groß zu zögern. Ein 39-jähriger Audifahrer konnte zwar noch bremsen, einen Aufprall aber nicht mehr verhindern. Am schwarzen Audi entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden. Außerdem trug ein weiteres Fahrzeug durch herumfliegende Trümmerteile Lackschäden in Höhe von etwa 2 000 Euro davon. Gegen den wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung erlassenen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 3600 Euro und einer Führerscheinsperre von 14 Monaten legte der Angeklagte Einspruch ein.
Vor Gericht ließ Verteidiger Dominik Hofmeister mitteilen, dass sein Mandant den Unfall bedauere, jedoch nicht der Ansicht sei, rücksichtslos gehandelt zu haben. Auch blieb nach der Aussage des Angeklagten selbst unklar, wie schnell und wie viele Spuren er gewechselt hat.
Hier verschafften die Aussagen der drei Zeugen Klarheit. Zunächst sagte die 53-jährige Unfallteilnehmerin aus, deren Auto durch die umherfliegenden Trümmerteile getroffen wurde. Der Angeklagte sei hinter ihr fahrend mit ihr von der zweiten Auffahrspur auf die rechte Spur gewechselt, dann aber innerbrücke halb von wenigen Sekunden durchgehend auf die dritte Spur gezogen. „Ich habe schon vor seinem Spurwechsel gemerkt, dass er es eilig hat“, erinnert sie sich.
Auch der betroffene Audifahrer, der als zweiter Zeuge geladen war, sprach von einem „ungewöhnlichen Fahrverhalten“, bei dem der Angeklagte von ganz rechts nach ganz links gewechselt sei, ohne zu bremsen. Durch sein schnelles Abbremsen habe er selbst schlimmeres Verhindern können. Der zuständige Polizeibeamte bestätigte ebenfalls die Aussagen der beiden anderen Zeugen durch seine Eindrücke von der Unfallstelle.
Richterin Martina Triebel sah anhand der Schilderungen der Zeugen den Tatbestand eines rücksichtslosen Fahrverhaltens durchaus bestätigt. „Das war kein Fahrfehler, sondern ein rücksichtloses und grob verkehrswidriges Fahrmanöver“, sagte Triebel. Auch vor dem Hintergrund des enormen Sachschadens, der den im Strafbefehl angegebenen Fremdsachschaden von 12000 Euro noch um ein Weites übersteigt, verurteilte Triebel den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 2400 Euro sowie zu einer Führerscheinsperre von noch 12 Monaten. Der Führerschein wurde bereits vor fünf Monaten eingezogen.