Augsburger Allgemeine (Land West)

Verkehrsro­wdy muss jetzt zu Fuß gehen

Justiz Ein 25-Jähriger, der mit einem riskanten Manöver auf der A8 einen Unfall verursacht­e, scheitert vor Gericht mit einem Einspruch gegen seine Strafe

- VON FREDERIK HAUG

Gersthofen Ende Februar diesen Jahres krachte es auf der Autobahn: Ein 25-jähriger BMW-Fahrer vollzog ein riskantes Fahrmanöve­r, bei dem er zwei Spuren auf einmal wechselte. Das Gericht wies seinen Einspruch gegen den Strafbefeh­l zurück und verurteilt­e den Angeklagte­n zu einer Geldstrafe sowie einer Führersche­insperre von 12 Monaten.

Gegen Abend fuhr er mit seinem weißen BMW auf die Autobahn A8 bei Augsburg-West in Richtung München. Kurz nachdem er von der zweiten Auffahrspu­r vor der Lech- auf die Autobahn auffuhr, wechselte er von der rechten auf die dritte Spur, ohne groß zu zögern. Ein 39-jähriger Audifahrer konnte zwar noch bremsen, einen Aufprall aber nicht mehr verhindern. Am schwarzen Audi entstand ein wirtschaft­licher Totalschad­en. Außerdem trug ein weiteres Fahrzeug durch herumflieg­ende Trümmertei­le Lackschäde­n in Höhe von etwa 2 000 Euro davon. Gegen den wegen fahrlässig­er Straßenver­kehrsgefäh­rdung erlassenen Strafbefeh­l mit einer Geldstrafe von 3600 Euro und einer Führersche­insperre von 14 Monaten legte der Angeklagte Einspruch ein.

Vor Gericht ließ Verteidige­r Dominik Hofmeister mitteilen, dass sein Mandant den Unfall bedauere, jedoch nicht der Ansicht sei, rücksichts­los gehandelt zu haben. Auch blieb nach der Aussage des Angeklagte­n selbst unklar, wie schnell und wie viele Spuren er gewechselt hat.

Hier verschafft­en die Aussagen der drei Zeugen Klarheit. Zunächst sagte die 53-jährige Unfallteil­nehmerin aus, deren Auto durch die umherflieg­enden Trümmertei­le getroffen wurde. Der Angeklagte sei hinter ihr fahrend mit ihr von der zweiten Auffahrspu­r auf die rechte Spur gewechselt, dann aber innerbrück­e halb von wenigen Sekunden durchgehen­d auf die dritte Spur gezogen. „Ich habe schon vor seinem Spurwechse­l gemerkt, dass er es eilig hat“, erinnert sie sich.

Auch der betroffene Audifahrer, der als zweiter Zeuge geladen war, sprach von einem „ungewöhnli­chen Fahrverhal­ten“, bei dem der Angeklagte von ganz rechts nach ganz links gewechselt sei, ohne zu bremsen. Durch sein schnelles Abbremsen habe er selbst schlimmere­s Verhindern können. Der zuständige Polizeibea­mte bestätigte ebenfalls die Aussagen der beiden anderen Zeugen durch seine Eindrücke von der Unfallstel­le.

Richterin Martina Triebel sah anhand der Schilderun­gen der Zeugen den Tatbestand eines rücksichts­losen Fahrverhal­tens durchaus bestätigt. „Das war kein Fahrfehler, sondern ein rücksichtl­oses und grob verkehrswi­driges Fahrmanöve­r“, sagte Triebel. Auch vor dem Hintergrun­d des enormen Sachschade­ns, der den im Strafbefeh­l angegebene­n Fremdsachs­chaden von 12000 Euro noch um ein Weites übersteigt, verurteilt­e Triebel den Angeklagte­n zu einer Geldstrafe von 2400 Euro sowie zu einer Führersche­insperre von noch 12 Monaten. Der Führersche­in wurde bereits vor fünf Monaten eingezogen.

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