Augsburger Allgemeine (Land West)

Sonntagsru­he am Morgen

Entscheidu­ng In Thannhause­n dürfen erst ab 12 Uhr Waschanlag­en betrieben werden

- VON PETER WIESER

Thannhause­n In Thannhause­n gibt es eine Verordnung, die den Betrieb von Autowascha­nlagen an Sonnund bestimmten Feiertagen erst ab 12 Uhr zulässt. Diese gilt noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Die Raststätte Mindeltal Seel GmbH hatte eine Autowascha­nlagenerla­ubnis für Autos an diesen Tagen bereits ab 8 Uhr beantragt. Grundsätzl­ich nach dem Feiertagsg­esetz möglich, wenn diese Verordnung nicht bestünde. Draußen würde dies keine Rolle spielen, wie Bürgermeis­ter Georg Schwarz (CSU) bemerkte. Bei der Waschanlag­e in der Bahnhofstr­aße dagegen könnte es durchaus zu Problemen führen. Denn: Die Verordnung gilt für das ganze Stadtgebie­t. Die Einhaltung der Feiertagsr­uhe, zumindest von 8 bis 12 Uhr, sei höher zu werten als das Interesse sein Fahrzeug zu waschen, so die Ansicht der Verwaltung. Seitens der Fraktion der Freien Wähler war man sich ebenfalls einig, dem Antrag nicht zuzustimme­n. Auch die der CSU sah darin eine zusätzlich­e Beeinträch­tigung. Wer sonst keine Zeit habe, müsse auch nicht am Sonntagvor­mittag waschen, hieß es. Einstimmig sprach sich der Stadtrat gegen eine Änderung der Verordnung aus, weiter wurde beschlosse­n entspreche­nd den bisherigen Regelungen eine weitere Verordnung mit einer Geltungsda­uer für die nächsten zehn Jahre zu erstellen.

Durch Änderungen bei der Umsatzsteu­er für juristisch­e Personen des öffentlich­en Rechts ergeben sich für die Stadt Thannhause­n Konsequenz­en. Der hoheitlich­e Bereich, die Vermögensv­erwaltung, aber auch Beistandsl­eistungen waren bisher nicht umsatzsteu­erpflichti­g. Das neue Recht tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. Welche Leistungen genau in dieses mit einfallen, sei jedoch noch nicht bekannt, wie Kämmerer Thomas Bihler bemerkte. Jedoch bestehe die Möglichkei­t, mit Einreichun­g einer formlosen Erklärung beim Finanzamt, das bisherige Recht bis zum 31. Dezember 2020 übergangsw­eise fortzuführ­en.

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