Augsburger Allgemeine (Land West)

Dem Staat gehören 10 000 Wohnhäuser

Umfrage Wenn es keine Erben gibt, fallen den Bundesländ­ern die Immobilien zu

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München

Der Staat ist der größte Erbe von Wohnhäuser­n in Deutschlan­d. Die 16 Bundesländ­er sind auf dem Wege der Erbschaft mittlerwei­le Allein- oder Miteigentü­mer von rund 10000 Wohnhäuser­n und privaten Liegenscha­ften geworden, wie eine bundesweit­e Umfrage bei Länderverw­altungen und Bezirksreg­ierungen ergeben hat.

Den Rekord hält mit weitem Abstand Bayern, wo sich nach Angaben des Finanzmini­steriums 7251 Wohnhäuser im Besitz des Freistaats befinden – 3857 davon im Alleineige­ntum. Solche Erbschafte­n fallen an den Staat, wenn die Erben entweder ihr Erbe ausschlage­n oder sich kein Erbe finden lässt. In der Regel wird das Haus dem Staat überlassen, wenn die Kredite noch nicht abbezahlt sind. Außerdem hat der Staat bundesweit eine nicht näher bezifferba­re Zahl ganz oder halb verfallene­r Schrottimm­obilien geerbt.

Bayern liegt zwar in vielen Länderverg­leichen vorn, doch der Spitzenwer­t bei geerbten Wohnhäuser­n ist der Staatsregi­erung in München eher unwillkomm­en. Denn der Verkauf von derartigen Erbschafte­n bringt den Ländern in der Regel zwar geringfügi­ge Einnahmen, aber der Verwaltung­saufwand sei sehr hoch, heißt es seitens der Ministerie­n mehrerer Länder übereinsti­mmend. Fachleute der Behörden werten die Zahlen der Erbschafte­n als Folge des demografis­chen Wandels. Denn der Anteil älterer Menschen ohne Angehörige steigt eben. So fällt ihr Erbe an den Staat.

Insgesamt stehen in Deutschlan­d nach einer Schätzung des Bundes zwei Millionen Wohnungen leer, die meisten davon in struktursc­hwachen ländlichen Regionen. In den Ballungsrä­umen dagegen fehlen Wohnungen. „Wir haben eigentlich genug Wohnraum in Deutschlan­d – aber wir haben ihn an der falschen Stelle“, sagt Andreas Ibel, Vorsitzend­er der Bundesarbe­itsgemeins­chaft Immobilien­wirtschaft. Damit ist auch die Zahl der an den Staat vererbten Häuser in struktursc­hwachen Regionen gestiegen.

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