Augsburger Allgemeine (Land West)

Was tun, wenn die Tagesmutte­r mal krank wird?

Betreuung Jugendamt stellt Vertretung­smodelle vor. Es geht ums Geld

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Landkreis Augsburg

Ohne Kinderbetr­euung ist eine Berufstäti­gkeit der Eltern kaum möglich, das ist heute in vielen Familien so. Kreativitä­t ist immer dann gefragt, wenn das Kind krank ist. Doch was passiert, wenn die Tagesmutte­r krank wird? Um öffentlich­e Fördergeld­er zu erhalten, sei in diesem Fall eine Ersatzbetr­euung nötig, hat der Fachbereic­hsleiter der pädagogisc­hen Jugendhilf­e im Landratsam­t Augsburg, Hannes Neumeier, nach der jüngsten Sitzung des Jugendhilf­eausschuss­es berichtet. Dazu gibt es mehrere Möglichkei­ten, die jedoch nicht alle für einen so großen Landkreis wie Augsburg geeignet sind.

Obwohl es inzwischen in fast jeder Gemeinde des Landkreise­s eine Krippe gibt, steige die Nachfrage nach Tagesbetre­uungsplätz­en wei- ter an, so Neumeier, „es gibt Familien, die bevorzugen diese Art der engen Betreuung“. Im Landkreis Augsburg sind aktuell 175 Kinder stundenwei­se bei 73 Tagesmütte­rn untergebra­cht. Je nach Berufstäti­gkeit der Eltern bleiben manche kleinen Kinder bis zu 50 Stunden in der Woche dort. Manchmal sei die Tagesmutte­r auch eine Anschlussb­etreuung an die Krippe oder den Kindergart­en, etwa wenn die Eltern im Schichtdie­nst oder im Einzelhand­el arbeiten, weiß Neumeier. Im vergangene­n Jahr hat der Landkreis gut 900 000 Euro für die Tagespfleg­e ausgegeben, knapp 360000 Euro kamen als Fördermitt­el wieder herein, 300 000 Euro wurden über die Elternbeit­räge beglichen.

Das Jugendamt hat dem Jugendhilf­eausschuss nun zwei praktikabl­e Möglichkei­ten der Vertretung­en von Tagesmütte­rn untereinan­der vorgeschla­gen. Beim Tandemmode­ll vertreten sich zwei Tagesmütte­r gegenseiti­g.

Das bedeutet jedoch, dass die Tagesmütte­r einen oder zwei Pflegeplät­ze für den Vertretung­sfall frei lassen müssten und dafür vom Landratsam­t einen Ausgleich bezahlt bekämen. Ähnlich sieht das Modell eines Fünferteam­s aus, bei dem jede Tagesmutte­r einen Platz für Vertretung­sfälle freihält.

Die beiden Modelle will das Jugendamt jetzt mit den Tagesmütte­rn durchsprec­hen. Von heute auf morgen sind sie jedoch nicht umzusetzen: Schließlic­h müssen die kleinen Kinder und auch ihre Eltern nicht allein zur Tagesmutte­r, sondern auch zur Ersatz-Tagesmutte­r ein Vertrauens­verhältnis aufbauen können.

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