Augsburger Allgemeine (Land West)
Was tun, wenn die Tagesmutter mal krank wird?
Betreuung Jugendamt stellt Vertretungsmodelle vor. Es geht ums Geld
Landkreis Augsburg
Ohne Kinderbetreuung ist eine Berufstätigkeit der Eltern kaum möglich, das ist heute in vielen Familien so. Kreativität ist immer dann gefragt, wenn das Kind krank ist. Doch was passiert, wenn die Tagesmutter krank wird? Um öffentliche Fördergelder zu erhalten, sei in diesem Fall eine Ersatzbetreuung nötig, hat der Fachbereichsleiter der pädagogischen Jugendhilfe im Landratsamt Augsburg, Hannes Neumeier, nach der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses berichtet. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten, die jedoch nicht alle für einen so großen Landkreis wie Augsburg geeignet sind.
Obwohl es inzwischen in fast jeder Gemeinde des Landkreises eine Krippe gibt, steige die Nachfrage nach Tagesbetreuungsplätzen wei- ter an, so Neumeier, „es gibt Familien, die bevorzugen diese Art der engen Betreuung“. Im Landkreis Augsburg sind aktuell 175 Kinder stundenweise bei 73 Tagesmüttern untergebracht. Je nach Berufstätigkeit der Eltern bleiben manche kleinen Kinder bis zu 50 Stunden in der Woche dort. Manchmal sei die Tagesmutter auch eine Anschlussbetreuung an die Krippe oder den Kindergarten, etwa wenn die Eltern im Schichtdienst oder im Einzelhandel arbeiten, weiß Neumeier. Im vergangenen Jahr hat der Landkreis gut 900 000 Euro für die Tagespflege ausgegeben, knapp 360000 Euro kamen als Fördermittel wieder herein, 300 000 Euro wurden über die Elternbeiträge beglichen.
Das Jugendamt hat dem Jugendhilfeausschuss nun zwei praktikable Möglichkeiten der Vertretungen von Tagesmüttern untereinander vorgeschlagen. Beim Tandemmodell vertreten sich zwei Tagesmütter gegenseitig.
Das bedeutet jedoch, dass die Tagesmütter einen oder zwei Pflegeplätze für den Vertretungsfall frei lassen müssten und dafür vom Landratsamt einen Ausgleich bezahlt bekämen. Ähnlich sieht das Modell eines Fünferteams aus, bei dem jede Tagesmutter einen Platz für Vertretungsfälle freihält.
Die beiden Modelle will das Jugendamt jetzt mit den Tagesmüttern durchsprechen. Von heute auf morgen sind sie jedoch nicht umzusetzen: Schließlich müssen die kleinen Kinder und auch ihre Eltern nicht allein zur Tagesmutter, sondern auch zur Ersatz-Tagesmutter ein Vertrauensverhältnis aufbauen können.