Augsburger Allgemeine (Land West)
Bei „Dungeon Hunter 5“geht es ums Töten von Dämonen
zu haben. Auch die verbotene Nutzung des Fantasy-Rollenspiels „Dungeon Hunter 5“auf seinem Handy gesteht er, wie seine Anwälte später bestätigen. Bei dem Spiel geht es um das Töten von Dämonen. Der 40-Jährige wurde dadurch laut Anklage von der Arbeit abgelenkt. Mehr will der Fahrdienstleiter nicht sagen, im weiteren Prozessverlauf vielmehr schweigen.
Ein Polizeiermittler berichtet dem Gericht später als Zeuge, dass der Angeklagte regelmäßig im Dienst auf seinem Handy spielte – die Vorschriften der Deutschen Bahn verbieten das ausdrücklich. Bei der Befragung des 40-Jährigen zu dessen persönlichen Verhältnissen will der Vorsitzende Richter Erich Fuchs mehr über die Handygewohnheiten erfahren. Doch Verteidiger Thilo Pfordte wiegelt ab: „Sie können es sein lassen“, sagt er zu Fuchs. Zu erfahren ist nur noch, dass der Angeklagte die Mittlere Körper und im Kopfbereich“, heißt es etwa bei einem der Opfer. „Multiple Schnittwunden am Kopf, offene Unterschenkelfraktur links“bei einem anderen. Der Angeklagte hört die schrecklichen Details äußerlich gefasst. Doch als am Nachmittag der Rechtsmediziner die Todesursachen der zwölf Opfer vorträgt und mehrfach von Schädelhirntraumata sowie zweimal von Herzriss spricht, kann Michael P. die Tränen kaum unterdrücken.
Branz zitiert auch den ersten Notruf des Mannes, der die Lokführer aber nicht erreichte, weil der Fahrdienstleiter einen falschen Knopf drückte: „Achtung, Betriebsgefahr zwischen Kolbermoor und Bad Aibling, Züge sofort anhalten. Ich wiederhole: Betriebsgefahr zwischen Kolbermoor und Bad Aibling, Züge sofort anhalten… Hallo?“. Als er den zweiten Notruf absetzte, waren die Züge schon zusammengestoßen.
Thomas Staudinger kam beim Unglück mit Prellungen und gebrochener Nase davon. „Ich bin aufgeregt“, bekennt der 23-Jährige vor