Augsburger Allgemeine (Land West)
Das sind die verschiedenen Waffengenehmigungen
Der kleine Waffenschein
● Den kleinen Waffenschein braucht man, wenn man eine Schreckschuss oder Gaspistole in der Öffentlichkeit tragen will. Für den Kauf und den Besitz ist die Erlaubnis nicht nötig. Dann darf man diese Waffen aber nur auf sei nem Grundstück führen. Einen Grund muss man beim Antrag auf einen kleinen Waffenschein nicht nennen. Aber diese Bedingungen erfüllen: Keine Strafen, die höher als 60 Tages sätze Geldstrafe liegen, Volljährig keit, keine Drogen oder Alkoholsucht, körperliche und geistige Eignung. Die Waffenbehörde kann ein ärztliches Gutachten verlangen. Dies gilt auch für den nächsten Punkt: ● Er berechtigt dazu, „scharfe“Schuss waffen wie Pistolen, Gewehre oder Revolver geladen in der Öffentlichkeit zu führen. Der Antragsteller muss nachweisen, dass das wirklich nötig ist. Deshalb wird dieser Waffenschein nur selten ausgestellt. Typische Inhaber
Der Waffenschein
sind etwa Personenschützer oder Mitarbeiter von Geldtransportfirmen. ● Sie berechtigt zum Besitz, aber nicht zum Führen einer Waffe. Inhaber der Karte sind vor allem Jäger, Sportschüt zen, Sammler oder Waffenerben. Jä ger und Sportschützen müssen Waffen und Munition getrennt transportieren und dürfen ihre Waffen nur zweckge bunden einsetzen. Wer Waffen in der Öffentlichkeit tragen will, braucht Schein und Besitzkarte. (AZ)
Die Waffenbesitzkarte