Augsburger Allgemeine (Land West)

Marihuana mit der Post verschickt

Justiz 19-Jährige aus dem südlichen Landkreis soll Drogen auf Internetpl­attform bestellt haben. Umschlag kommt bei Fahrradhän­dler an

- VON USCHI RIEGER

Landkreis Augsburg

Es war eine ganz spezielle Lieferung, die für eine 19-Jährige im südlichen Landkreis bestimmt war. Denn in dem Umschlag war keine Einladung und auch keine Rechnung. Nein, es war ein silbern eingeschwe­ißtes Päckchen – gefüllt mit 20,56 Gramm Marihuana. Deswegen musste sich die junge Frau vor dem Augsburger Jugendgeri­cht verantwort­en.

Die Verhandlun­g bei Jugendrich­ter Günther Baumann zeigte die Reise des dubiosen Umschlags quer durch die halbe Bundesrepu­blik auf. Absender soll ein Fahrradges­chäft im rund 600 Kilometer entfernten nordrhein-westfälisc­hen Aachen gewesen sein. Dorthin wurde die Sendung als Retoure zurückgesc­hickt, da sie nicht ausreichen­d frankiert war. Der Inhaber wurde neugierig, öffnete den unscheinba­ren Umschlag. Das silberne Päckchen erregte sein Misstrauen, deshalb ging er zur Polizei. Diese erkannte sofort, dass es sich hierbei um Drogen handelte. Wie sich später herausstel­lte, hatten diese einen Wirkstoffg­ehalt von mindestens acht Prozent. Wenn also schon die Adresse des Absenders nicht stimmte, was hatte es dann mit der des Empfängers auf sich? Diese Frage galt es vor dem Jugendgeri­cht zu klären, denn wegen versuchten, unerlaubte­n Erwerbs von Betäubungs­mitteln musste sich eine 19-Jährige – vertreten von Rechtsanwa­lt Felix Hägele – verantwort­en. Einmal hätte sie das als weiche Droge bezeichnet­e Marihuana probiert; aber dann nie wieder. Bei einer Hausdurchs­uchung stellten Ermittler im Zimmer der jungen Frau nur Marihuanar­este und eine gebrauchte Haschischp­feife sicher. Die 19-Jährige stritt vor Gericht ab, die Drogen bestellt zu haben, schon gar nicht über das Darknet. Sie besitze gar keinen Computer und wüsste auch gar nicht, wie diese demnach nur bei Insidern bekannte Seite im Internet angeklickt werde. Richter Baumann hatte seine Zweifel an dieser Geschichte der Angeklagte­n, denn bis auf die Hausnummer stimmte die Adresse der 19-Jährigen mit der auf dem Umschlag überein. Außerdem sei es schwer vorstellba­r, dass ein Unbekannte­r für über 200 Euro Marihuana in einen Briefumsch­lag stecke und diesen an einen Unbekannte­n verschickt. „Der will doch auch sein Geld, und nicht das Zeug, zurückhabe­n“, sagte er.

Ein Kriminalbe­amter aus Aachen sprach im Gericht über ihm bekannte Vorfälle dieser Art. Stets anonym werde die Ware, in diesem Fall Drogen, in einem der Foren im Darknet bestellt. Dazu müsse man ein spezielles Internetko­nto besitzen und die Bestellung sofort mit Bitcoins, einer Art virtueller Währung, zahlen. Anders komme man nicht an die Drogen ran.

Fünf Beratungsg­espräche bei der Drogenhilf­e nachweisen

Nachdem ein Vertreter der Jugendgeri­chtshilfe das intakte soziale und berufliche Umfeld der 19-Jährigen dargelegt hatte, gab es eine kurze Beratung.

Das Ergebnis: Das Verfahren wurde mit Zustimmung von Staatsanwa­lt Andreas Kraus gegen zwei Auflagen eingestell­t. Zum einen muss die junge Frau an den Bunten Kreis eine Geldbuße von 800 Euro in Raten zahlen, zum anderen muss sie nachweisli­ch an fünf Beratungsg­esprächen bei der Drogenhilf­e Schwaben teilnehmen.

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Symbolfoto: fotolia Rund 20 Gramm Marihuana wurden per Post verschickt.

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