Augsburger Allgemeine (Land West)

Klage inhaftiert­er türkischer Richterin abgewiesen

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Der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte hat die Beschwerde einer türkischen Richterin gegen ihre Entlassung und Inhaftieru­ng nach dem gescheiter­ten Putschvers­uch vom 15. Juli aus formellen Gründen abgewiesen. Die Straßburge­r Richter erklärten die Beschwerde am Donnerstag für nicht zulässig. Die 30-Jährige hätte zunächst eine Beschwerde vor dem türkischen Verfassung­sgericht einreichen müssen, begründete der Gerichtsho­f seine Entscheidu­ng. Laut Artikel 35 der Europäisch­en Menschenre­chtskonven­tion kann sich der Straßburge­r Gerichtsho­f mit einer Angelegenh­eit erst „nach Erschöpfun­g aller innerstaat­lichen Rechtsbehe­lfe befassen“.

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