Augsburger Allgemeine (Land West)
Klage inhaftierter türkischer Richterin abgewiesen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde einer türkischen Richterin gegen ihre Entlassung und Inhaftierung nach dem gescheiterten Putschversuch vom 15. Juli aus formellen Gründen abgewiesen. Die Straßburger Richter erklärten die Beschwerde am Donnerstag für nicht zulässig. Die 30-Jährige hätte zunächst eine Beschwerde vor dem türkischen Verfassungsgericht einreichen müssen, begründete der Gerichtshof seine Entscheidung. Laut Artikel 35 der Europäischen Menschenrechtskonvention kann sich der Straßburger Gerichtshof mit einer Angelegenheit erst „nach Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe befassen“.