Augsburger Allgemeine (Land West)
Ein Mord mit „verstörenden Motiven“
Justiz Im Prozess um einen Mann, der seine Ehefrau getötet und zersägt hat, steht das Urteil fest
Augsburg
Der Angeklagte bleibt äußerlich ruhig, als das Urteil verkündet wird. Emotionen zeigte Horst Kröner, 53, aus Friedberg bei Augsburg im Lauf der sechs Prozesstage eigentlich nur einmal. Als er gestand, dass er seine Frau Grace, 37, ermordet hat, da versagte ihm kurz die Stimme, und er kämpfte mit den Tränen. Nun steht das Urteil fest: Das Augsburger Landgericht verurteilte Horst Kröner am Donnerstag zur maximal möglichen Strafe.
Das Schwurgericht verhängte – wie es bei Mord grundsätzlich vorgesehen ist – eine lebenslange Haftstrafe gegen ihn. Der Angeklagte hatte im November vorigen Jahres seine von den Philippinen stammende Frau nachts mit einem Hammer erschlagen. Später zersägte er die Leiche und stellte sie, in Kisten verpackt, in einem Augsburger Lagerhaus unter. Kurz danach flog er nach Thailand, um sich dort mit Frauen zu treffen, die er zuvor schon im Internet kennengelernt hatte. Die Richter bewerten die Bluttat insgesamt als so gravierend, dass sie im Urteil zudem eine besondere Schwere der Schuld feststellen.
Für den 53-jährigen Verurteilten bedeutet das: Er wird länger im Gefängnis bleiben müssen. Er kann nicht, wie sonst üblich, nach 15 Jahren Haft auf Bewährung freikommen. Die Haftdauer eines Mörders verlängert sich dadurch in der Regel auf mindestens 20 Jahre. Bernd Scharinger, der Verteidiger des Mannes, wollte das verhindern. Er hatte die Tat zwar auch eindeutig als Mord bewertet, eine besondere Schwere der Schuld sah er aber nicht.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Vorsitzende Richter Christoph Wiesner sprach bei der Urteilsverkündung von „verstörenden Motiven“des Täters für den Mord an seiner Frau. „Sie hatte aus seiner Sicht ihr Lebensrecht verwirkt, weil ihr Tod ihm helfen sollte, sich selbst zu töten.“Verwerflich aus Sicht des Gerichts ebenfalls: Er räumte Konten seiner Frau ab, um mit dem Geld nach Thailand zu fliegen – in den „Sex-Urlaub“, so der Richter. Er habe sich dort schöne Tage machen wollen und sich dann – vielleicht – umbringen wollen. Sein eigenes Geld, das habe Horst Kröner im Polizeiverhör eingeräumt, hätte für einen längeren Aufenthalt in Asien nicht gereicht. Die Frau habe nichts geahnt, so der Richter. Sie sei völlig arglos in der Nacht vor der Tat ins Bett gegangen.
Die Richter sehen bei der Tat gleich drei Mordmerkmale als erfüllt an: Der Täter habe heimtückisch gehandelt, aus Habgier und mit niederen Beweggründen. Ein Gutachter hatte dem Angeklagten eine hohe Intelligenz bescheinigt. Er erreichte in einem Test einen Intelligenzquotienten von 127, das schaffen nur zwei Prozent der Bevölkerung. Von diesem Teil seiner Persönlichkeit habe er sich bei der Tat leiten lassen, sagte der Gutachter. Die Emotionen schaltete er aus. Staatsanwalt Matthias Neumann hatte in seinem Plädoyer von „einem der brutalsten Verbrechen der vergangenen Jahre oder sogar Jahrzehnte“in der Region gesprochen. Ob der Verurteilte das Urteil akzeptiert, will er in den nächsten Tagen entscheiden.
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