Augsburger Allgemeine (Land West)
Gericht verbietet Werbung auf Grabkreuzen
Das Landgericht Stade hat einem Bestatter verboten, auf Friedhöfen Grabkreuze mit seinem Logo aufzustellen. Friedhofsbesucher müssten von Werbung verschont bleiben, begründeten die Richter ihre Entscheidung (Az8O100/16), wie die Verbraucherinitiative Bestattungskultur „Aeternitas“berichtete. Der Friedhof als Ort der Trauer und des Gedenkens an Verstorbene genießt laut Gericht besonderen Schutz. Gegen die Praxis des Bestatters, Holzkreuze mit dem Firmlogo zu versehen, hatte demnach ein Konkurrent geklagt.