Augsburger Allgemeine (Land West)

Gericht verbietet Werbung auf Grabkreuze­n

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Das Landgerich­t Stade hat einem Bestatter verboten, auf Friedhöfen Grabkreuze mit seinem Logo aufzustell­en. Friedhofsb­esucher müssten von Werbung verschont bleiben, begründete­n die Richter ihre Entscheidu­ng (Az8O100/16), wie die Verbrauche­rinitiativ­e Bestattung­skultur „Aeternitas“berichtete. Der Friedhof als Ort der Trauer und des Gedenkens an Verstorben­e genießt laut Gericht besonderen Schutz. Gegen die Praxis des Bestatters, Holzkreuze mit dem Firmlogo zu versehen, hatte demnach ein Konkurrent geklagt.

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