Augsburger Allgemeine (Land West)
Rentner belästigt 14-Jährigen im Park
Justiz Ein 71 Jahre alter Mann versetzte einen Jugendlichen in Angst und Schrecken. Vor Gericht mussten die Zuhörer immer wieder den Verhandlungssaal verlassen
Günzburg
Auf der Anklagebank im Verhandlungssaal des Günzburger Amtsgerichtes hat ein kleiner, unscheinbarer Mann Platz genommen, der stark nach kaltem Zigarettenrauch riecht. Den Zuhörern hat er den Rücken zugedreht, sie sehen nur sein graues Haar und seine Lederjacke. Er ist angeklagt wegen exhibitionistischer Handlungen vor einem 14-jährigen Buben, den er dadurch belästigt haben soll.
Im Juni dieses Jahres soll sich der Rentner in einem Park im Landkreis Günzburg unter einen Pavillon gestellt haben, um sich vor dem plötzlich aufkommenden Regen zu schützen. Kurz darauf kam der Jugendliche dazu. Als dieser zu dem 71-Jährigen sah, stand er mit heruntergelassenen Hosen vor ihm und hatte sein erigiertes Glied in der Hand.
In der Verhandlung gesteht der Angeklagte sofort – einsilbig. Er antwortet auf die Fragen von Richterin Franziska Braun nur mit ja und nein. Der Bub ist nicht zur Verhandlung geladen. Die Richterin liest das Protokoll der Aussage vor, die er bei der Polizei gemacht hat.
Der 14-Jährige sagte den Beamten, dass er sich im Park mit einem Freund treffen wollte. Als der nicht kam, fuhr er mit dem Fahrrad herum, um sich die Zeit zu vertreiben. Dabei fiel ihm der Rentner bereits auf. Er sei die einzige andere Person im Park gewesen. Beobachtet habe er sich aber nicht gefühlt. Als der Regen kam, suchten beide unter dem Pavillon Schutz.
Der Bub setzte sich auf eine Stufe, mit dem Rücken zu dem Mann – er hatte so ein ungutes Gefühl, sagte er der Polizei. Der Rentner sei immer auf und ab gelaufen, habe nervös gewirkt und Kette geraucht. Als sich der Bub irgendwann zu dem Mann umdrehte, sah er, dass der sein steifes Glied in der Hand hielt. Der 14-Jährige sagte der Polizei, er habe sich geekelt und wieder umgedreht. Dann habe er gehört, dass der Mann auf ihn zuging, also drehte er sich wieder zu ihm hin.
Zu diesem Zeitpunkt stand der Rentner nur noch einen Meter von dem Buben entfernt. Den packte die Angst, er rannte zu seinem Fahrrad und fuhr zu seiner Großmutter, die die Polizei verständigte. Kurz darauf suchte er mit den Streifenbeamten nach dem Mann und fand ihn auch. Bereits damals gestand dieser bei der Polizei.
Was den Rentner zu dieser Tat bewegt hat, erfahren die Zuhörer der Verhandlung nicht. Der Saal ist an diesem Tag gut gefüllt, eine Schulklasse verfolgt den Prozess. Richterin Braun bewilligt den Antrag des Verteidigers auf einen Ausschluss der Öffentlichkeit, als es um die persönlichen Verhältnisse und damit auch um die Sexualität des Mannes geht. Aus der restlichen Verhandlung geht nur hervor, dass er geschieden ist und alleine lebt. Zu seiner erwachsenen Tochter hat er Kontakt, zu seinem Sohn nicht.
Welche Vorstrafen der Mann hat, erfahren die Zuhörer nicht – auch nicht, was Verteidigung und Staatsanwaltschaft in ihren Schlussplädoyers sagen und was der Angeklagte als letztes Wort spricht. Im Urteil wird jedoch klar, dass der Mann wegen ähnlicher Vorfälle bereits verurteilt wurde.
Braun verhängt eine dreimonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Eine Geldstrafe sei wegen seines Vorlebens und wegen seiner letzten Worte zu gering. Außerdem muss der 71-Jährige 1000 Euro an das Therapiezentrum Burgau zahlen. Als Bewährungsauflage hält Braun im Urteil fest, dass der Mann sich innerhalb von zwei Monaten in eine psychotherapeutische Behandlung begeben und diese abschließen muss.
Burgau
Tausende Tonnen Gleisschotter würden derzeit auf die Burgauer Deponie gebracht, das Material sei mit einem krebserregenden Insektizid behandelt. Das hat Stadtratsmitglied Wilhelm Frielinghaus (CWG) gehört und im Bauausschuss gefragt, ob die Stadt darüber informiert sei.
Sowohl Bürgermeister Konrad Barm (Freie Wähler) als auch Stadtbaumeister Werner Mihatsch verneinten das. Frielinghaus hat Sorge, dass dadurch das Wasser belastet werden könnte und er zweifelt an, dass das Material überhaupt nach Burgau gebracht werden darf. Denn Anlieferungen aus zu weiter Entfernung – in diesem Fall handele es sich um Kempten – seien eigentlich vertraglich ausgeschlossen.
Anton Fink, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises, bestätigt auf Nachfrage unserer Zeitung, dass Gleisschotter auf die Deponie