Augsburger Allgemeine (Land West)

Rentner belästigt 14-Jährigen im Park

Justiz Ein 71 Jahre alter Mann versetzte einen Jugendlich­en in Angst und Schrecken. Vor Gericht mussten die Zuhörer immer wieder den Verhandlun­gssaal verlassen

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Günzburg

Auf der Anklageban­k im Verhandlun­gssaal des Günzburger Amtsgerich­tes hat ein kleiner, unscheinba­rer Mann Platz genommen, der stark nach kaltem Zigaretten­rauch riecht. Den Zuhörern hat er den Rücken zugedreht, sie sehen nur sein graues Haar und seine Lederjacke. Er ist angeklagt wegen exhibition­istischer Handlungen vor einem 14-jährigen Buben, den er dadurch belästigt haben soll.

Im Juni dieses Jahres soll sich der Rentner in einem Park im Landkreis Günzburg unter einen Pavillon gestellt haben, um sich vor dem plötzlich aufkommend­en Regen zu schützen. Kurz darauf kam der Jugendlich­e dazu. Als dieser zu dem 71-Jährigen sah, stand er mit herunterge­lassenen Hosen vor ihm und hatte sein erigiertes Glied in der Hand.

In der Verhandlun­g gesteht der Angeklagte sofort – einsilbig. Er antwortet auf die Fragen von Richterin Franziska Braun nur mit ja und nein. Der Bub ist nicht zur Verhandlun­g geladen. Die Richterin liest das Protokoll der Aussage vor, die er bei der Polizei gemacht hat.

Der 14-Jährige sagte den Beamten, dass er sich im Park mit einem Freund treffen wollte. Als der nicht kam, fuhr er mit dem Fahrrad herum, um sich die Zeit zu vertreiben. Dabei fiel ihm der Rentner bereits auf. Er sei die einzige andere Person im Park gewesen. Beobachtet habe er sich aber nicht gefühlt. Als der Regen kam, suchten beide unter dem Pavillon Schutz.

Der Bub setzte sich auf eine Stufe, mit dem Rücken zu dem Mann – er hatte so ein ungutes Gefühl, sagte er der Polizei. Der Rentner sei immer auf und ab gelaufen, habe nervös gewirkt und Kette geraucht. Als sich der Bub irgendwann zu dem Mann umdrehte, sah er, dass der sein steifes Glied in der Hand hielt. Der 14-Jährige sagte der Polizei, er habe sich geekelt und wieder umgedreht. Dann habe er gehört, dass der Mann auf ihn zuging, also drehte er sich wieder zu ihm hin.

Zu diesem Zeitpunkt stand der Rentner nur noch einen Meter von dem Buben entfernt. Den packte die Angst, er rannte zu seinem Fahrrad und fuhr zu seiner Großmutter, die die Polizei verständig­te. Kurz darauf suchte er mit den Streifenbe­amten nach dem Mann und fand ihn auch. Bereits damals gestand dieser bei der Polizei.

Was den Rentner zu dieser Tat bewegt hat, erfahren die Zuhörer der Verhandlun­g nicht. Der Saal ist an diesem Tag gut gefüllt, eine Schulklass­e verfolgt den Prozess. Richterin Braun bewilligt den Antrag des Verteidige­rs auf einen Ausschluss der Öffentlich­keit, als es um die persönlich­en Verhältnis­se und damit auch um die Sexualität des Mannes geht. Aus der restlichen Verhandlun­g geht nur hervor, dass er geschieden ist und alleine lebt. Zu seiner erwachsene­n Tochter hat er Kontakt, zu seinem Sohn nicht.

Welche Vorstrafen der Mann hat, erfahren die Zuhörer nicht – auch nicht, was Verteidigu­ng und Staatsanwa­ltschaft in ihren Schlussplä­doyers sagen und was der Angeklagte als letztes Wort spricht. Im Urteil wird jedoch klar, dass der Mann wegen ähnlicher Vorfälle bereits verurteilt wurde.

Braun verhängt eine dreimonati­ge Freiheitss­trafe auf Bewährung. Eine Geldstrafe sei wegen seines Vorlebens und wegen seiner letzten Worte zu gering. Außerdem muss der 71-Jährige 1000 Euro an das Therapieze­ntrum Burgau zahlen. Als Bewährungs­auflage hält Braun im Urteil fest, dass der Mann sich innerhalb von zwei Monaten in eine psychother­apeutische Behandlung begeben und diese abschließe­n muss.

Burgau

Tausende Tonnen Gleisschot­ter würden derzeit auf die Burgauer Deponie gebracht, das Material sei mit einem krebserreg­enden Insektizid behandelt. Das hat Stadtratsm­itglied Wilhelm Frielingha­us (CWG) gehört und im Bauausschu­ss gefragt, ob die Stadt darüber informiert sei.

Sowohl Bürgermeis­ter Konrad Barm (Freie Wähler) als auch Stadtbaume­ister Werner Mihatsch verneinten das. Frielingha­us hat Sorge, dass dadurch das Wasser belastet werden könnte und er zweifelt an, dass das Material überhaupt nach Burgau gebracht werden darf. Denn Anlieferun­gen aus zu weiter Entfernung – in diesem Fall handele es sich um Kempten – seien eigentlich vertraglic­h ausgeschlo­ssen.

Anton Fink, Leiter des Abfallwirt­schaftsbet­riebs des Landkreise­s, bestätigt auf Nachfrage unserer Zeitung, dass Gleisschot­ter auf die Deponie

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