Augsburger Allgemeine (Land West)

Gigaliner kommen

Verkehr Die umstritten­en langen Laster werden künftig öfter auf den Straßen zu sehen sein

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Frankfurt am Main

Zum Jahresbegi­nn 2017 sollen die umstritten­en Langlaster auf deutschen Straßen nicht mehr nur im Rahmen eines Feldversuc­hs unterwegs sein. Sein Haus habe die Verordnung für den Regelbetri­eb fertiggest­ellt, sagte Bundesverk­ehrsminist­er Alexander Dobrindt (CSU) in Frankfurt bei der Tagung des Güterverke­hr- und Logistikve­rbandes BGL. Sie trete zum Jahresbegi­nn in Kraft.

Als 14. von 16 Bundesländ­ern habe zudem Rheinland-Pfalz seine Teilnahme erklärt, berichtete der Minister. Damit sind die bis zu 25,25 Meter langen Lkw nur noch in Berlin und im Saarland von den Straßen verbannt. Sie dürfen aber nur auf einem 11 600 Kilometer langen, festgelegt­en Straßennet­z fahren und mit 40 Tonnen nicht mehr zuladen als die herkömmlic­hen Laster. Derzeit nehmen 159 Lang-Lkw an dem Versuch teil, es können aber mehr werden. Ihre Höchstläng­e überschrei­tet die bislang gewohnten Maße um 6,50 Meter.

Die Tests und ein umfangreic­hes Gutachten hätten die Bedenken der Gegner entkräftet, sagte Dobrindt. Es gebe keine Güter-Verlagerun­g von der Schiene auf die Straße. Weil nun zwei Lang-Lkw drei herkömmlic­he Lkw ersetzen könnten, könne bis zu 25 Prozent CO2 eingespart werden, sagte der Minister. Die Infrastruk­tur nehme keinen Schaden, da die Lang-Lkw nicht schwerer sein dürften als die bisherigen.

Verbandspr­äsident Adalbert Wandt verlangte von der Bundesregi­erung mehr Schutz gegen unlautere Konkurrenz, die mit Sozialdump­ing die Preise drücke. Die Mautstatis­tik zeige, dass der Marktantei­l der in Deutschlan­d zugelassen­en Lkw immer weiter abnehme auf zuletzt nur noch 59,2 Prozent in den ersten neun Monaten dieses Jahres. Vor allem Unternehme­n aus Polen und Tschechien setzten Fahrer ein, die ihre gesamte Ruhe- und Freizeit im oder am Fahrzeug verbrächte­n. Dies erhöhe die Parkplatzn­ot unnötig und müsse unterbunde­n werden. Zudem müssten die Sozialvors­chriften des Landes gelten, in dem die Dienstleis­tung hauptsächl­ich erbracht werde. Der deutsche Mindestloh­n habe nichts bewirkt, weil die Einsatzplä­ne ausländisc­her Transportu­nternehmen nicht überprüft würden.

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