Augsburger Allgemeine (Land West)
14-Jährige lässt sich einfrieren
Ein britisches Gericht hat dem Wunsch einer an Krebs verstorbenen Jugendlichen stattgegeben, sich nach ihrem Tod einfrieren zu lassen. Es handelt sich nach Aussagen des Richters um das erste derartige Urteil in Großbritannien.
Die 14-Jährige erklärte dem zuständigen Richter vor ihrem Tod, dass sie „länger leben will“und glaube, dass das Einfrieren „die Chance gibt, geheilt und aufgeweckt zu werden – und sei es in Hunderten Jahren“. Der von der Familie getrennt lebende Vater hatte sich laut Medienberichten gegen den Wunsch der Erkrankten ausgesprochen und Bedenken geäußert. Selbst im Fall eines erfolgreichen Erweckens in ferner Zukunft werde seine Tochter dann eine unbegleitete Jugendliche sein.
Der zuständige Richter gab in seinem Urteil darüber hinaus zu bedenken, dass das Einfrierungsverfahren „schwerwiegende rechtliche und ethische Fragen“aufwerfe und forderte vom Gesetzgeber deshalb eine „klare Regelung“zum Umgang mit der sogenannten Kryokonservierung. Die Betroffene verstarb zehn Tage nach dem Urteilsspruch im Oktober und wurde ihrem Wunsch entsprechend eingefroren. Details des Falls durften auf richterliche Anweisung erst jetzt veröffentlicht werden.
Der Leichnam der Jugendlichen wurde mittlerweile von Großbritannien in die USA ausgeflogen, wo er in einem spezialisierten KryonikInstitut eingelagert wird. Die Kosten für das umstrittene Verfahren, bei dem der Körper in flüssigem Stickstoff dauerhaft auf minus 196 Grad Celcius gekühlt wird, werden auf umgerechnet 43 000 Euro geschätzt.