Augsburger Allgemeine (Land West)

14-Jährige lässt sich einfrieren

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Ein britisches Gericht hat dem Wunsch einer an Krebs verstorben­en Jugendlich­en stattgegeb­en, sich nach ihrem Tod einfrieren zu lassen. Es handelt sich nach Aussagen des Richters um das erste derartige Urteil in Großbritan­nien.

Die 14-Jährige erklärte dem zuständige­n Richter vor ihrem Tod, dass sie „länger leben will“und glaube, dass das Einfrieren „die Chance gibt, geheilt und aufgeweckt zu werden – und sei es in Hunderten Jahren“. Der von der Familie getrennt lebende Vater hatte sich laut Medienberi­chten gegen den Wunsch der Erkrankten ausgesproc­hen und Bedenken geäußert. Selbst im Fall eines erfolgreic­hen Erweckens in ferner Zukunft werde seine Tochter dann eine unbegleite­te Jugendlich­e sein.

Der zuständige Richter gab in seinem Urteil darüber hinaus zu bedenken, dass das Einfrierun­gsverfahre­n „schwerwieg­ende rechtliche und ethische Fragen“aufwerfe und forderte vom Gesetzgebe­r deshalb eine „klare Regelung“zum Umgang mit der sogenannte­n Kryokonser­vierung. Die Betroffene verstarb zehn Tage nach dem Urteilsspr­uch im Oktober und wurde ihrem Wunsch entspreche­nd eingefrore­n. Details des Falls durften auf richterlic­he Anweisung erst jetzt veröffentl­icht werden.

Der Leichnam der Jugendlich­en wurde mittlerwei­le von Großbritan­nien in die USA ausgefloge­n, wo er in einem spezialisi­erten KryonikIns­titut eingelager­t wird. Die Kosten für das umstritten­e Verfahren, bei dem der Körper in flüssigem Stickstoff dauerhaft auf minus 196 Grad Celcius gekühlt wird, werden auf umgerechne­t 43 000 Euro geschätzt.

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