Augsburger Allgemeine (Land West)
Was Angestellte der Kirchen wissen sollten
Ratgeber Kann ich als Konfessionsloser für die christlichen Institutionen arbeiten? Und wie steht es mit der Mitbestimmung? Für viele Mitarbeiter in diesen Bereichen gilt zum Teil ein besonderes Arbeitsrecht
Berlin Die Kirche in Deutschland hat Selbstbestimmungsrecht, so ist es im Grundgesetz festgelegt. Das beeinflusst auch das Arbeitsrecht – beide christlichen Kirchen dürfen ihre Arbeitsverhältnisse selbst regeln, dies betrifft ebenso die Wohlfahrtsverbände. Aber was bedeutet das konkret? ● Bewerbung und Einstellung Wer sich bei einer kirchlichen Einrichtung bewirbt, muss damit rechnen, nach der eigenen Spiritualität gefragt zu werden. Ob ein Taufschein nötig ist, hängt in der katholischen Kirche von der Tätigkeit ab. Für den Schulrektor oder Lehrer ist er verpflichtend, beim IT-Fachmann dagegen kein Muss. „Uns ist hauptsächlich wichtig, dass sich ein Bewerber mit den kirchlichen Wertvorstellungen identifizieren kann“, sagt Christian Schärtl, Personalreferent des Erzbistums Berlin. Ähnlich handhabt es die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD). In Leitungsfunktionen, der Seelsorge oder in der religiösen Bildung ist die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche meist Voraussetzung, erläutert Detlev Fey, Referatsleiter Arbeitsrecht bei der EKD. Das bele-
gen zu können, sei völlig ausreichend. Darüber hinaus würden in der Betreuung von Menschen aus anderen Kulturkreisen heute auch vermehrt Nicht-Christen eingestellt, so Fey. ● Loyalitätsanforderungen und -verstöße In der katholischen Kirche regelt die Grundordnung, was von den Mitarbeitern im Einzelnen erwartet wird. Seit 2015 gibt es einige Neuerungen. Man habe „gesellschaftliche Realitäten und veränderte Lebensentwürfe berücksichtigt“, sagt Matthias Kopp, Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz. Demnach ist eine Scheidung, eine erneute Heirat oder auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem gleichgeschlechtlichen Partner kein automatischer Kündigungsgrund. Eine Kündigung komme infrage, wenn eine „erhebliche Störung der Zusammenarbeit in der Dienstgemeinschaft zu befürchten sei“, so Kopp von der Deutschen Bischofskonferenz. In der evangelischen Kirche gibt es ebenfalls Loyalitätsrichtlinien. Allerdings sind diese weniger streng als in der katholischen Kirche. „Wir freuen uns über jeden, der privat eine dauerhafte verlässliche Partnerschaft eingehen möchte“, sagt Fey. Ob Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft gehe den Arbeitgeber nichts an. Bei schweren Verstößen gegen die Loyalitätsrichtlinien muss jedoch auch bei der evangelischen Kirche mit einer Kündigung gerechnet werden. „Wer öffentlich extremistische Ideologien verbreitet, ist bei der evangelischen Kirche definitiv nicht richtig“, so Fey. ● Mitbestimmungsrecht Eine weitere Besonderheit im kirchlichen Arbeitsrecht: Es gibt keine Betriebsräte. Stattdessen können sich Arbeitnehmer in Mitarbeitervertretungen organisieren. Diese hätten jedoch geringeren Einfluss, kritisiert Berno Schuckart-Witsch, Ansprechpartner für die Beschäftigten der Kirchen in der Verdi Bundesverwaltung. Das betrifft unter anderem Veränderungen bei der betrieblichen Arbeitszeit oder bei der Ausbildung von Azubis. Außerdem kritisiert Schuckart-Witsch, dass es mit wenigen Ausnahmen keine Tarifverträge für die Beschäftigten gibt. Auf kirchlicher Seite ist man hingegen überzeugt: „Wir haben mit der verbindlichen Schlichtung ein Instrument, in dem beide Interessenseiten vertreten sind und das ohne Arbeitskampf auskommt“, so Fey. Im Fall von beispielsweise Lohnund streitigkeiten, sollen sich Arbeitnehmerund Kirchenvertreter mit einem Schlichter gemeinsam einigen, ohne dass es zu Streiks kommt. Der Organisationsgrad von kirchlichen Arbeitnehmern in Gewerkschaften ist gering. Er liege in der evangelischen Kirche schätzungsweise bei fünf Prozent, so Fey von der EKD. ● Fachkräftemangel Gerade in der Pflege herrscht in Deutschland Fachkräftemangel. Zwingt dies kirchliche Arbeitgeber zu mehr Offenheit? „Wir sehen unser christliches Profil eher als Mehrwert, um die Bewerber neben ihrem fachlichen Profil auch mit ihren Werten anzusprechen“, sagt Beate Pfriender-Muck, Personalleiterin im St.Josefs-Haus Herten in Rheinfelden in Baden-Württemberg. In der EKD setzt man auf Offenheit. Man wolle in Zukunft vermehrt auf Andersgläubige zugehen und diese auch beschäftigen, heißt es. „Entsprechende Neuerungen in den Richtlinien sollen beschlossen werden“, so Fey. Insbesondere, weil die Diakonie stetig wachse, während die Zahl der Kirchenmitglieder sinke.
Mira Fricke, dpa