Augsburger Allgemeine (Land West)
Jagd auf Verkehrssünder mit der Dashcam verboten
Verkehrsverstöße anderer Autofahrer sind ärgerlich. Zum PrivatSheriff mit der Videokamera darf deswegen trotzdem keiner werden. Das Verwaltungsgericht Göttingen (Az.: 1 B 171/16) hat hier klar entschieden: Die Verfolgung von Verkehrsverstößen ist eine öffentliche Aufgabe und damit ausschließlich Sache von Polizei und Ordnungsbehörden.
Hintergrund der Entscheidung ist eine Auseinandersetzung einer Datenschützerin mit einem selbst ernannten Verkehrswächter aus dem Harz. Der Mann brachte regelmäßig Verkehrssünden anderer Autofahrer zur Anzeige, auch wenn er nicht selbst Betroffener war. Als Beweismittel nutzte er Fotos von Videos, die er mit an der Frontund Heckscheibe seines Autos angebrachten Dashcams gefilmt hatte – für die Gefilmten ein schwerer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, so die Richter.