Augsburger Allgemeine (Land West)

Jagd auf Verkehrssü­nder mit der Dashcam verboten

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Verkehrsve­rstöße anderer Autofahrer sind ärgerlich. Zum PrivatSher­iff mit der Videokamer­a darf deswegen trotzdem keiner werden. Das Verwaltung­sgericht Göttingen (Az.: 1 B 171/16) hat hier klar entschiede­n: Die Verfolgung von Verkehrsve­rstößen ist eine öffentlich­e Aufgabe und damit ausschließ­lich Sache von Polizei und Ordnungsbe­hörden.

Hintergrun­d der Entscheidu­ng ist eine Auseinande­rsetzung einer Datenschüt­zerin mit einem selbst ernannten Verkehrswä­chter aus dem Harz. Der Mann brachte regelmäßig Verkehrssü­nden anderer Autofahrer zur Anzeige, auch wenn er nicht selbst Betroffene­r war. Als Beweismitt­el nutzte er Fotos von Videos, die er mit an der Frontund Heckscheib­e seines Autos angebracht­en Dashcams gefilmt hatte – für die Gefilmten ein schwerer Eingriff in das Recht auf informatio­nelle Selbstbest­immung, so die Richter.

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Foto: dpa Dashcams zeichnen das Verkehrsge­schehen vom Cockpit aus auf.

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