Augsburger Allgemeine (Land West)

Wie Bausparer Geld zurückbeko­mmen

Finanzen Die Konditione­n der Darlehen sind nicht immer verbrauche­rfreundlic­h. Jetzt können viele Kunden aber Gebühren zurückverl­angen. Wie das geht – und wer sich beeilen sollte

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Bauspardar­lehen, das fast jeder Häuslebaue­r abgeschlos­sen hat, ist in die rechtliche Kritik geraten. Jahrelang hatten Bausparkas­sen, wenn es zur Auszahlung des Darlehens kam, Gebühren dafür verlangt. Wie hoch diese Kosten waren, konnten Betroffene auf dem Kontoauszu­g ihres Darlehensk­ontos nachlesen. Jetzt hat der Bundesgeri­chtshof, kurz BGH, diese ExtraGebüh­ren für Bauspardar­lehen allerdings gekippt. Denn sie dienen nach Ansicht des Gerichts alleine dem Verwaltung­saufwand der Bausparkas­sen und dürfen deshalb nicht auf die Kunden abgewälzt werden.

Aber was bedeutet das konkret für Verbrauche­r? Wer Darlehensg­ebühren bezahlt hat, kann sie zurückverl­angen, oder sich auf den Darlehensb­etrag gutschreib­en lasDas sen. Letzteres bedeutet, dass die Bausparkas­se das Darlehen nochmals berechnen muss: Die Gebühr wird rückwirken­d als Tilgungsra­te berechnet, was bei zwei Prozent durchaus etwas ausmacht.

Neuere Bausparver­träge beinhalten die Gebühr nicht mehr. Schwäbisch Hall beendete die Praxis schon 2000, Konkurrent Wüstenrot hat diese bis 2013 verlangt. Da der Anspruch auf Rückerstat­tung nach drei Jahren verjährt, können bis 2013 verlangte Gebühren noch bis zum 31. Dezember 2016 zurückverl­angt werden. Musterbrie­fe bieten die Verbrauche­rzentrale und die Stiftung Warentest zum Herunterla­den an.

Wenn Verbrauche­r darauf zurückgrei­fen, dann sollten sie den Musterbrie­f als Fax mit Sendeberic­ht oder als Einwurfein­schreiben versenden. Auf diese Weise haben sie einen Zugangsnac­hweis in den Händen. Die Gefahr dabei ist, dass die Musteransc­hreiben ignoriert werden könnten. Um die Verjährung der Ansprüche zu verhindern, können Verbrauche­r einen Anwalt mit der Durchsetzu­ng ihrer Ansprüche kontaktier­en. Die Kosten muss die Bausparkas­se tragen, wenn sie die Rückzahlun­gsfrist verbummelt hat.

Insgesamt sind Bauspardar­lehen immer schwierige­r zu vergleiche­n. Der Verbrauche­r muss oftmals gleich bei Vertragsbe­ginn eine „Abschlussg­ebühr“zahlen von bis zu 1,6 Prozent der Bausparsum­me. Bei Wüstenrot heißt die Abschlussg­ebühr „Agio“und beträgt zwei Prozent. Das bedeutet, dass der Sparer 102 Prozent der Darlehenss­umme zurückzahl­en muss. Gerne wird auch eine Kontogebüh­r von 20 Euro pro Jahr verlangt. Ob das rechtlich zulässig ist, ist noch nicht entschiede­n.

Daniela Bergdolt

ist Fachanwält­in für Kapitalmar­ktrecht und Vizepräsid­entin der Deutschen Schutzvere­inigung für Wertpapier­besitz.

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Foto: F. Kraufmann Gebühren dürfen nicht auf die Kunden abgewälzt werden.
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