Augsburger Allgemeine (Land West)
CSU setzt jetzt auf Umfragen
Bürgerbeteiligung Nach Niederlage vor Gericht
München
Ihr Vorhaben, in Bayern unverbindliche Volksbefragungen möglich zu machen, wollen Staatsregierung und Landtags-CSU auch nach ihrer Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof nicht aufgeben. Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) sagte nach der Sitzung des Kabinetts: „Die Marschrichtung bleibt bestehen.“Auch Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) zeigte sich gestern überzeugt, dass „die Volksbefragung in der einen oder anderen Form kommt“. Die Entscheidung der Verfassungsrichter, die das CSU-Gesetz über unverbindliche Volksbefragungen für verfassungswidrig erklärt hatten, wollte Seehofer nicht weiter kommentieren. Er sagte nur: „Man hat ein Urteil zu respektieren, auch wenn man es nicht immer versteht.“
Wie die CSU ihr Ziel erreichen will, neben Volksbegehren und Volksentscheid auch unverbindliche Volksbefragungen als zusätzliches Instrument der Bürgerbeteiligung zu installieren, blieb allerdings offen. Seehofer kündigte an, wieder verstärkt auf sogenannte Resonanzstudien zurückzugreifen. Das sind Umfragen, die im Auftrag der Staatsregierung zu bestimmten Themen von Meinungsforschungsinstituten durchgeführt werden. Ihm gehe es weiter darum, die Bevölkerung stärker in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Dass die CSU noch vor den Landtagswahlen 2018 eine neue Gesetzesinitiative startet, scheint ausgeschlossen. CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer sagte: „Wir werden jetzt das Thema nicht aufgreifen und die Gerichtsentscheidung akzeptieren.“
Viele Möglichkeiten bleiben ohnehin nicht. Bayerns höchstes Gericht hatte, wie berichtet, festgestellt, dass die Einführung von Volksbefragungen nur durch eine Änderung der Verfassung möglich sei. Dies wäre aber nur über eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag in Verbindung mit einem Volksentscheid oder über Volksbegehren und Volksentscheid denkbar.