Augsburger Allgemeine (Land West)
Wer bei Ausrutschern helfen kann
Welche Versicherungen bei nassem Laub und Herbstnebel greifen
Nasses Herbstlaub und Nebel sind bei Autofahrern fast wie Eis und Schnee gefürchtet. Wer beim Bremsen oder in enger Kurve aus der Bahn gerät oder auffährt, muss seinen Schaden selber tragen oder die Vollkasko zahlen lassen. Dann reagiert die Kfz-Versicherung mit prompter Rabattrückstufung. „Außer man hat einen sogenannten Rabattschutz vereinbart“, meint Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Der ist bei den meisten Tarifen eingeschlossen oder kann gegen einen Beitragszuschlag dazugebucht werden.“Für den Versicherungsnehmer hat das den Vorteil, im Schadensfall in der Schadenfreiheitsklasse nicht zurückgestuft zu werden.
Demgegenüber haben es nachlässige Grundstückseigner oder Mieter gar nicht so schlecht: Denn erfahrungsgemäß werden sie nur in sehr seltenen Fällen zur Verantwortung gezogen, wenn sie nasses Laub nicht weggeräumt haben. Sollte trotzdem ein Gericht der Klage eines Verunglückten stattgeben, ist es von Vorteil für die Beklagten, wenn ihre Nachlässigkeit nicht so weit gegangen ist, dass sie keine eigene private Haftpflichtversicherung haben. Denn diese übernimmt die gerichtlich festgestellten Forderung des klagenden Fußgängers oder Radfahrers.
Bei vermieteten Gebäuden kann die Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung, bei einem Ladenlokal die Betriebshaftpflichtversicherung die Verunglückten entschädigen. Der Gebäudeeigentümer kann aber die Verkehrssicherungspflicht, also das Freiräumen des Bürgersteigs von rutschigem, nassen Laub an seine Mieter per Hausordnung delegieren. Und dann kommt wieder die eigene private Haftpflichtversicherung ins Spiel. Bei Verletzungen von Radfahrern und Fußgängern übernehmen in der Regel die eigenen Kranken- und die private Unfallversicherung nach einem Sturz die Kosten. Denn bei Ausrutschern helfen meist eigene Versicherungen am schnellsten.