Augsburger Allgemeine (Land West)
Loblied auf das Katzenklo
Erinnern Sie sich noch? Eine Katzentoilette stand mal im Zentrum der kulturellen Diskussion im Land. Seit der westfälische Komiker Helge Schneider dieselbe 1993 mit dem Refrain „Katzenklo macht die Katze froh“besungen hat, ist es um den Bedürfnisort des beliebten Haustieres still geworden. Gestern aber zeigte sich vor dem Oberlandesgericht München, wie richtig Schneiders These ist. Dort musste entschieden werden, ob ein Hauskäufer Schadenersatz zugesprochen bekommt, wenn der Verkäufer den neuen Besitzer nicht darüber informiert hat, dass das Anwesen mit Katzenurin verseucht ist.
Dazu muss man wissen, dass letzterer übel nach Ammoniak riecht. Das liegt daran, dass Stubentiger Fleischfresser sind, weshalb sie jede Menge tierisches Eiweiß umsetzen und stinkenden Urin ausscheiden.
Ein ethischer Ansatz zur Lösung des tierischen Geruchsproblems wäre, Katzen zu Veganern umzuerziehen. Im Rechtsstreit spielte dieser Aspekt leider keine Rolle. Auslöser war eine epileptische Katze, die das „Wasser“nicht halten konnte. Letztendlich hätten da weder Pflanzenkost noch Katzenklo präventiv geholfen. Grundsätzlich gilt aber schon: Wenn Miezenbesitzer ihr Haus nicht ohne Abschläge veräußern wollen, sollten sie Schneiders Tipp ernst nehmen.
Lesen Sie dazu den Artikel „Bieselnde Katze löst Streit aus“