Augsburger Allgemeine (Land West)
„Das ist ein bissl Arglist“, sagt der Richter
Richter Wilhelm Schneider ist skeptisch: „Ich bezweifle, dass Sie der Katze immer so auf der Spur waren, dass Sie da jegliches Pfützchen sogleich haben wegwischen können.“
Laut Gutachten gebe es kaum eine Stelle im Haus, „wo nicht hingebieselt worden ist“. Fazit: „Wenn man eine Katze hat, die den Urin nicht so halten kann, dann ist das schon ein bissl Arglist“, sagt Schneider. Deshalb führen die beiden Parteien Vergleichsverhandlungen. Mit dem Ergebnis, dass die neuen Bewohner 30 000 Euro bekommen, um die Räume sanieren zu können.
Ein Fall wie dieser ist selten. „Häufig tritt dieses Problem sicherlich nicht auf“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Es gebe nur vereinzelt vergleichbare Fälle. So verurteilte etwa das Amtsgericht Bremen einen Mieter zu Schadenersatz in Höhe von rund 1500 Euro, ebenfalls wegen starken Geruchs nach Katzenurin. Das Amtsgericht Münster entschied, dass einem Mieter fristlos gekündigt werden darf, wenn er seine Wohnung in einen derart unhygienischen Zustand versetzt, dass unzumutbarer Gestank in das Treppenhaus und andere Wohnungen dringt und so die Mitmieter beeinträchtigt.
Ähnlich äußert sich Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus und Grund. Derartige Verunreinigungen kommen seiner Kenntnis nach nicht sehr häufig vor. Statistiken lägen ihm jedenfalls nicht vor, sagt Wiech. „Nur: Wenn es vorkommt, ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch sehr teuer.“
Nina Gut, dpa
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