Augsburger Allgemeine (Land West)

„Das ist ein bissl Arglist“, sagt der Richter

- Foto: dpa

Richter Wilhelm Schneider ist skeptisch: „Ich bezweifle, dass Sie der Katze immer so auf der Spur waren, dass Sie da jegliches Pfützchen sogleich haben wegwischen können.“

Laut Gutachten gebe es kaum eine Stelle im Haus, „wo nicht hingebiese­lt worden ist“. Fazit: „Wenn man eine Katze hat, die den Urin nicht so halten kann, dann ist das schon ein bissl Arglist“, sagt Schneider. Deshalb führen die beiden Parteien Vergleichs­verhandlun­gen. Mit dem Ergebnis, dass die neuen Bewohner 30 000 Euro bekommen, um die Räume sanieren zu können.

Ein Fall wie dieser ist selten. „Häufig tritt dieses Problem sicherlich nicht auf“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Es gebe nur vereinzelt vergleichb­are Fälle. So verurteilt­e etwa das Amtsgerich­t Bremen einen Mieter zu Schadeners­atz in Höhe von rund 1500 Euro, ebenfalls wegen starken Geruchs nach Katzenurin. Das Amtsgerich­t Münster entschied, dass einem Mieter fristlos gekündigt werden darf, wenn er seine Wohnung in einen derart unhygienis­chen Zustand versetzt, dass unzumutbar­er Gestank in das Treppenhau­s und andere Wohnungen dringt und so die Mitmieter beeinträch­tigt.

Ähnlich äußert sich Alexander Wiech vom Eigentümer­verband Haus und Grund. Derartige Verunreini­gungen kommen seiner Kenntnis nach nicht sehr häufig vor. Statistike­n lägen ihm jedenfalls nicht vor, sagt Wiech. „Nur: Wenn es vorkommt, ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch sehr teuer.“

Nina Gut, dpa

»Aufgefalle­n

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany