Augsburger Allgemeine (Land West)
Haustiere müssen an die Leine
Sie verbreiten Vogelgrippe
Berlin
Katzen und Hunde dürfen wegen der Vogelgrippe in einigen Gegenden Deutschlands nicht mehr frei herumlaufen. Sie können zwar wohl nicht an den H5N8-Viren erkranken, verbreiten den Erreger aber, wenn Kot infizierter Vögel an Pfoten und Fell haftet oder sie sich an toten Vögeln zu schaffen machen.
Nach der deutschen Geflügelpest-Verordnung können Behörden um Fundorte infizierter Vögel Sperrbezirke einrichten. „Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen“, heißt es in der Verordnung. Zuständige Behörden können aber Ausnahmen genehmigen – so gehen Bundesländer und Landkreise sehr unterschiedlich mit den Vorgaben um. In Mecklenburg-Vorpommern etwa dürfen Haustiere in rund 20 Sperrbezirken nicht mehr ohne Leine umherlaufen, teilt das Landesagrarministerium mit. Anders als manche Halter befürchten, dürfen Tiere, die in Verbotszonen freilaufend gesehen werden, aber nicht von Jägern erschossen werden.
Das bayerische Umweltministerium teilt auf Anfrage mit: „Die allgemeine Stallpflicht enthält keine Verpflichtungen für Haustiere wie Hunde und Katzen. Einen Leinenzwang für Hunde oder Regelungen für Katzen können die Kreisverwaltungsbehörden aber unabhängig von der allgemeinen Stallpflicht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erlassen.“Und das haben sie bereits. So haben einige bayerische Städte und Landkreise geraten, Hunde in der Nähe von Gewässern an die Leine zu nehmen.