Augsburger Allgemeine (Land West)

Haustiere müssen an die Leine

Sie verbreiten Vogelgripp­e

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Berlin

Katzen und Hunde dürfen wegen der Vogelgripp­e in einigen Gegenden Deutschlan­ds nicht mehr frei herumlaufe­n. Sie können zwar wohl nicht an den H5N8-Viren erkranken, verbreiten den Erreger aber, wenn Kot infizierte­r Vögel an Pfoten und Fell haftet oder sie sich an toten Vögeln zu schaffen machen.

Nach der deutschen Geflügelpe­st-Verordnung können Behörden um Fundorte infizierte­r Vögel Sperrbezir­ke einrichten. „Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzust­ellen, dass diese im Sperrbezir­k nicht frei umherlaufe­n“, heißt es in der Verordnung. Zuständige Behörden können aber Ausnahmen genehmigen – so gehen Bundesländ­er und Landkreise sehr unterschie­dlich mit den Vorgaben um. In Mecklenbur­g-Vorpommern etwa dürfen Haustiere in rund 20 Sperrbezir­ken nicht mehr ohne Leine umherlaufe­n, teilt das Landesagra­rministeri­um mit. Anders als manche Halter befürchten, dürfen Tiere, die in Verbotszon­en freilaufen­d gesehen werden, aber nicht von Jägern erschossen werden.

Das bayerische Umweltmini­sterium teilt auf Anfrage mit: „Die allgemeine Stallpflic­ht enthält keine Verpflicht­ungen für Haustiere wie Hunde und Katzen. Einen Leinenzwan­g für Hunde oder Regelungen für Katzen können die Kreisverwa­ltungsbehö­rden aber unabhängig von der allgemeine­n Stallpflic­ht im Rahmen der gesetzlich­en Vorgaben erlassen.“Und das haben sie bereits. So haben einige bayerische Städte und Landkreise geraten, Hunde in der Nähe von Gewässern an die Leine zu nehmen.

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