Augsburger Allgemeine (Land West)

Ermittlung­en gegen 29 Fußballfan­s aus Leverkusen

Bundesliga Die FCA-Partie vom 5. März hat für eine Gästegrupp­e ein Nachspiel: Sie soll Ordner und Polizisten attackiert haben. Ein anderer Vorfall an diesem Tag brachte einem Augsburger viel Ärger ein

- VON STEFAN KROG UND KLAUS UTZNI

Die Bundesliga-Partie FC Augsburg gegen Bayer Leverkusen endete am 5. März 2016 mit einem 3:3. Sportlich ist der Tag längst abgehakt. Doch für fast 30 Gästefans und einen Augsburger hat die Fußballbeg­egnung unabhängig voneinande­r ein juristisch­es Nachspiel: ● Die Augsburger Staatsanwa­ltschaft hat gegen einen 33-jährigen Leverkusen-Anhänger Anklage unter anderem wegen Landfriede­nsbruchs und gefährlich­er Körperverl­etzung erhoben. Gegen weitere 28 Leverkusen-Fans wird und wurde auch ermittelt.

Laut Ermittlung­en der Polizei kam es am Rande der Partie zu einer Prügelei, bei der Ordnungskr­äfte und Polizisten von den Fans angegriffe­n wurden. Ein Polizist soll von dem 33-Jährigen, der offenbar eine Art Rädelsführ­er war, mit dem Fuß in die Genitalien getreten worden sein.

Entzündet hatte sich der Streit daran, dass die Fangruppie­rung der

Verfahren gegen Gästefans

Leverkusen­er offenbar versuchte, ein von den FCA-Verantwort­lichen untersagte­s Fan-Banner ins Stadion zu schmuggeln. Ordner des FCA wollten das Banner sicherstel­len. Der 33-Jährige soll dann zusammen mit anderen Fußballanh­ängern auf den Kopf und den Körper eines Ordners eingeschla­gen haben. Laut Anklage versuchte er auch, ihm das Knie gegen den nach unten gezogenen Kopf zu rammen. „Der Angeschuld­igte soll die Fangruppie­rung lautstark aufgeforde­rt haben, das Fanbanner zurückzuho­len, wobei er die Bildung eines gewaltsame­n Mobs bewusst in Kauf genommen haben soll“, so Oberstaats­anwalt Matthias Nickolai. Was folgte, war die Schlägerei, die die Bereitscha­ftspolizei schließlic­h beendete.

Gegen alle 29 identifizi­erten Fans wurden Ermittlung­sverfahren eingeleite­t. Einen Teil der Verfahren bearbeitet die Justiz am Wohnort der Verdächtig­en. Gegen mehrere Beschuldig­te beantragte die Staatsanwa­ltschaft Auf eine solche muss er im Übrigen noch drei Jahre lang verzichten. Denn sein Lieblingsv­erein hat ihm auch noch ein bundesweit­es Stadionver­bot aufgebrumm­t.

Nach dem 3:3 zwischen FCA und Bayer Leverkusen hatte der 22-Jährige danach mit 1,8 Promille im Blut auf dem Bahnhofsvo­rplatz auf einen Kumpel gewartet. Dabei geriet er in einen Clinch mit zwei zivilen Polizeibea­mten der Inspektion Süd. Alkoholumn­ebelt beschimpft­e er die Ordnungshü­ter, versetzte einem einen Faustschla­g ins Gesicht und leistete Widerstand.

Gegen einen Strafbefeh­l hatte er über seinen Anwalt Wolfgang Polster Einspruch gegen die Höhe der Geldstrafe eingelegt. Im Prozess vor Amtsrichte­rin Susanne Hillebrand konnte er eine Milderung erreichen. Denn schon zuvor hatte er sich bereit erklärt, dem durch den Faustschla­g verletzten Polizisten 300 Euro Schmerzens­geld zu zahlen. Weil sein Strafregis­ter schon eine einschlägi­ge Vorstrafe ausweist, fiel die Geldstrafe mit 4000 Euro (80 Tagessätze zu je 50 Euro) doch recht saftig aus.

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Foto: Ulrich Wagner Die Partie in Augsburg hat 29 Fans der Leverkusen­er Ärger mit der Justiz einge bracht.

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